Mal angenommen B (de untermieter) mietet einen zimmer mit mitnuzung von gemeinschaftsräume von A (hauptmieter und untervermieter). A wohnt inderselber wohnung. Im vertrag steht: " Die Miete beträgt monatlich 350€. Enthalten sind Betriebskosten, Nebenkosten, Strom und Internetnutzung".
Den vertrag lauft von september 2013 bis februar 2014.
Wann B der ruckzahlung der kaution von 600€ fragt, meint A dass er es nur ein teil davon zuruckzahlen soll und B soll warten bis die kostenabrechnung für heizung da is. Wenn die heizungskosten höher sein als was A schon als provision an der hauptvermieter bezahlt hat, sollte B die differenz mitbezahlen.
Geht es hier um eine inklusivmiete? Und hat A recht auf dieser nebenkostenabrechnung und einhaltung der kaution? Welche sind die rechtliche grundlagen?
*Entschuldigung für die mögliche fehler, ich bin nicht Deutsch muttersprachler