Vermieter repariert meinen Balkon nicht - Jetzt mache ich Ernst!

  • Guten Tag wertes Forum,

    seit mittlerweile 8 Monaten warte ich auf die Reparatur meines Balkons. Ich schreiben am besten vorab die Umstände nieder.

    Vor 8 Monaten bin ich in meine neue Wohnung gezogen. Sie gefiel mir auf anhieb und der Makler war auch gut vorbereitet. Er verwies auch gleich auf den Balkon, der zum Zeitpunkt der Besichtigung (und auch jetzt noch) unbegehbar ist, da der Bodenbelag fehlt und das Geländer an den Seiten fehlt. Er sagte aber auch dass der Balkon in den nächsten Wochen repariert wird, je nachdem wie ich Zeit habe.

    Ich nahm die Wohnung und hatte mit dem Makler den Vertrag unterschrieben. Der Makler ist auch mein Ansprechpartner da die Wohnung einer Privatperson gehört, die viel im Ausland unterwegs ist. Ich kennen meinen richtigen Vermieter also gar nicht. Habe nur die Anschrift und Kontodaten in Deutschland.

    Wir haben im Mietvertrag vereinbart, dass der Balkon bis zum 30. September vollständig renoviert sein soll. Zusätzlich sollten bis zum 1. August die Steckdosen und Lichtschalter im Wohnzimmer erneuert werden. Dieses Datum wurde auch eingehalten.


    Da ich den Balkon eh nicht genutzt hatte, wartete ich bis mitte September ab und rief den Makler an. Er entschuldigte sich und erklärte mir die Lage. Er könne mit den Arbeiten noch nicht starten da erst einmal die anderen Vermieter, des Mehrfamilienhauses, dafür stimmen müssen. Ich gab mich damit zufrieden. Im Dezember passierte immer noch nichts und ich rief wieder an. Zu dem Zeitpunkt gaben die anderen Vermieter ihr Ok, wenn ich mich richtig erinnere, aber er konnte den Auftrag an keine Firma geben da das Wetter zu der Zeit nicht mitspielte und ich auch keine Zeit hatte, die Handwerker zu beaufsichtigen. So bat ich ihn wieder sobald es Neuigkeiten gibt mich anzurufen. Nun haben wir mitte Februar, das Wetter ist mittlerweile besser aber ich habe noch immer nichts gehört. :mad:

    Nun habe ich keine Lust mehr anzurufen und immer wieder vertröstet zu werden, daher würde ich gerne das 1. Mahnschreiben verfassen mit einer Frist von 1 1/2 Monaten. Wenn dann immer noch nichts passiert ist, möchte ich eine Mietminderung von 20% erzwingen. Das ist mittlerweile doch angebracht oder?
    Ich suche derzeit nach einer Vorlage dafür aber finde nichts. Mir mag auch nicht der Name für solch eine Mahnung einfallen, das würde die Suche erleichtern.
    Die notwendigen und passenden Paragraphen würde ich mir auch selbst raussuchen.

    Meine Fragen an euch: Wie nennt sich solch ein Mahnschreiben, damit ich eine Vorlage finden kann?
    Und was haltet ihr von der Frist und der Mietminderung?

    Sonnige Grüße aus Bremen
    Justus

    Einmal editiert, zuletzt von Justus89 (16. Februar 2014 um 11:59) aus folgendem Grund: Grammatik und Rechtschreibung

  • Ihr Vertragspartner ist der Vermieter oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter.
    Wenn Sie die Vollmacht schriftlich besitzen ist der Makler Ihr Ansprechpartner.

    Alles andere vergessen Sie. Da Sie die Wohnung in dem beklagenswerten Zustand angenmietet haben müssen Sie nun auch vorerst damit leben.

    Nochmal: Beachten Sie meine 2 ersten Sätze, sonst geht bei einer Mietminderung der Schuß nach hinten los.

  • Hallo Kolinum,

    da muss ich nochmal im Mietvertrag nachsehen. Aber eigentlich müsste eine Vollmacht vorhanden sein. Den Vertrag hatte der Makler auch unterschrieben.

    Wieso muss ich denn damit leben? Es war doch im Mietvertrag vereinbart, dass der Mangel bis zum 30. September beseitigt wird. :confused:

  • Dann schon.


    1. Wenn ich Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
    2. Jeden Tag steht irgendwo morgens ein Dummer auf...
    Ich würde dem Mietvertragspartner (Vermieter) die Mängel beschreiben, auch seit wann sie existieren, und ihn per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
    Wenn Du eine Reaktion bekommst, meldeste Dich hier wieder.

  • Guten Tag, ich habe heute zur Sicherheit in den Mietvertrag geschaut und bin etwas erschrocken. Eine Vollmacht kann ich nicht entdecken obwohl auf jeder Seite das Logo des Maklers zu sehen ist. Der Vertrag wurde also zwischen dem Vermieter und mir geschlossen.
    Aber das Schlimmste: Ich habe keine richtige Adresse des Vermieters. :confused: Als Vermieter ist zwar sein Name angegeben, ansonsten steht dort nur die Postleitzahl und der Ort. Wenn ich nach der Person Google, finde ich keine Adresse. Die Person existiert aber.

    Das heißt wohl, dass ich nochmal beim Makler anrufen muss und freundlich nach dem aktuellen Sachstand frage und hinterrücks weise ich auf die fehlende Adresse im Mietvertrag hin.

  • Justus89:

    "Der Vertrag wurde also zwischen dem Vermieter und mir geschlossen."
    - Tja, sowas ist ja völlig "neu"...

    "Ich habe keine richtige Adresse des Vermieters. :confused: Als Vermieter ist zwar sein Name angegeben, ansonsten steht dort nur die Postleitzahl und der Ort."
    - Toll, und das fällt Dir jetzt schon auf?

    "Das heißt wohl, dass ich nochmal beim Makler anrufen muss und freundlich nach dem aktuellen Sachstand frage und hinterrücks weise ich auf die fehlende Adresse im Mietvertrag hin."
    - Was hältst Du davon, den Makler direkt zu fragen?

  • Was soll ich sagen...so gut vorbereitet und am Ende womöglich doch in eine Falle getappt.

    Solangsam dämmert mir der Ablauf wieder. Ich hatte den Vertrag mit dem Makler in seinem Büro ausgefüllt. Er hatte mir eine Kopie ausgegeben und schickte den Vertrag an den Vermieter weiter. Einige Tage später bekam ich dann per Post das Original. Der Vermieter hatte nur seine Plz und seinen Namen eingetragen und unterschrieben. Der Makler hatte auch unterschrieben "i.A.".

    Mir wird ganz schlecht wenn ich darüber nachdenke. Wenn das nun ein Trick ist und er mich bei Schäden sitzen lässt da ich an den Vermieter nicht ran komme.

    Morgen werde ich definitiv anrufen, nachfragen und die Adresse des Vermieters erfragen.

  • Naja, irgendeinem Menschen wird die Wohnung schon gehören. Und so ein Wohnungsbesitzer ist auch irgendwo eingetragen. So gesehen wirst Du im Ernstfall schon herausbekommen, wem die Bude gehört und wo Dein Vermieter erreichbar ist.

    Lass dir in jedem Fall aber mal eine Vollmacht zeigen, die den Makler berechtigt, mit Dir überhaupt solche Sachen zu besprechen.

  • Die Sache lässt mich nicht los, so habe ich auf doch noch die Anschrift herausgefunden. Per Mail hatte ich das Übergabeprotokoll erhalten. In dem steht auch nochmal der 30. September als Frist und die vollständige Adresse des Vermieters. Aber unterschrieben wurde auch dieses Protokoll vom Makler. Das Dokument habe ich gleichmal zu den Akten gelegt.

    Ich muss mal so blöd fragen, hat der Makler das Recht die Bescheinigung nur persönlich vorzuzeigen oder habe ich das Recht eine Kopie per Fax, Mail oder Post zu verlangen?
    Ich grüble jetzt erst einmal wie ich ihn darauf morgen anspreche ohne mich schlecht zu machen. Immerhin ging bisher alles schnell, der Vertragsabschluss, Bezug, kleinere Reparaturen. Nur am Balkon hakt es und da kommen gleich solche grundlegenden Vertragsdefizite zum Vorschein.

    Vielleicht gibt es ja wirklich Schwierigkeiten mit den anderen Vermietern oder den Handwerkern. Und durch solche Anschuldigungen würde ich unser, bisher gutes, Verhältnis schädigen. Das möchte ich ungern, da mir die Wohnung sehr gut gefällt und ich mich hier auch endlich mehrere Jahre niederlassen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Justus89 (17. Februar 2014 um 22:25)

  • ... hat der Makler das Recht die Bescheinigung nur persönlich vorzuzeigen oder habe ich das Recht eine Kopie per Fax, Mail oder Post zu verlangen?


    Nur Ersteres.

  • Ich denke, Du musst notfalls auch mal belegen können, warum Du Mietverhältnisinterna an einen (bisher eben nur angeblich) Bevollmächtigten (egal, ob das ein Makler oder der Gastwirt nebenan ist) weitergibst und mit ihm die Dinge aushandelst. Da reicht ein Vorzeigen nicht. Ich würde in jedem Fall eine Kopie haben wollen.

    Von welchen Anschuldigungen sprichst Du nur?? :confused:

    Außerdem:
    Die anderen Vermieter müssen Dich doch nicht interessieren.
    Ob und was die Vermieter innerhalb ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft miteinander besprechen, muss Dich auch nicht interessieren.
    Ob und wie die anderen Vermieter ihren Mietern eine Umbau-/Reparaturmaßnahme am Haus erklären, kann und sollte Dir völlig egal sein.

    Als Dein Vermieter Dir die Reparatur zu einem festen Tag zugesichert hat, musste er alles schon geklärt haben.

    Natürlich steht es Dir frei, auf Dein im Mietvertrag verbrieftes Recht zu verzichten ... :rolleyes:

  • Guten Abend,

    heute hatte ich den Makler angerufen und wurde wieder mal vertröstet. Die schon längst beauftragte Firma hat auf unbestimmte Zeit keinen Termin frei und nun sucht er nach einer neuen Firma, die weiter arbeitet und meldet sich dann, sobald es Neuigkeiten gibt. Nur gut, dass er mir auch zwischen Dezember und Januar informiert hat, als fest stand, dass die Handwerksfirma auf unbestimmte Zeit ausgelastet ist. :mad: Nun habe ich auch gesagt, dass ich mich nicht mehr vertrösten lasse und zur Not auch mein Recht durchsetzen werde. Er entschuldigte sich nur und versprach mir sich so schnell wie möglich um das Problem zu kümmern.
    Bezüglich der Vollmacht versprach er mir bis zum Ende der Woche die Kopie per Fax zu senden.

    Nun heißt es wohl wieder einmal abwarten. In der Zwischenzeit werde ich mich sicherheitshalber schon mal nach einem Anwalt umschauen.

    @Ajax: Du hast ja Recht. Der Balkon war ja schon zur Besichtigung Sperrzone und sollte repariert werden. Und dass die Reparatur nicht mit den anderen Vermietern rechtzeitig abgesprochen wurde, ist nicht meine Schuld. Nur habe ich dem ja auch zugestimmt und auch nach der vereinbarten Frist zugestimmt. Immerhin wollte ich den Balkon nicht im Winter nutzen. Aber dass sich das Ganze so in die Länge zieht, hätte ich nicht erwartet. Und der Balkon gehört ja immerhin mit zur Miete, also möchte ich auch etwas davon haben.

    Sollten das alles wirklich unglückliche Umstände sein und der Makler gibt sich Mühe die Reparatur zu vollziehen, möchte ich ihn nicht Beschuldigen und unser, bisher gutes, Verhältnis schädigen. Durch diese lange Wartezeit erhoffe ich mir kleinere Reparaturen auf den Vermieter abzuwälzen, die ansonsten unter Schönheitsreparaturen zählen.

  • Hallo wertes Forum,

    heute ist für mich eine kleine Welt zusammengebrochen. Als ich nach Hause kam traf ich einen Nachbarn der in der Wohnanlage Eigentümer und auch Vermieter ist. Der hat mir erzählt, was für ein unzuverlässiger und mieser Kerl mein Makler ist.
    Der Balkon hätte schon längst fertig sein können, wenn der Herr Makler nicht immer wieder Termine versäumt oder ausgesessen hätte. :mad: Mir wurden Informationen verschwiegen bzgl. einiger Termine und das war bereits bei meiner Vormieterin das Problem.

    Mir wäre fast der Kragen geplatzt und so langsam bekomme ich es mit der Angst zu tun. :( Die Wohnung finde ich super, ich habe jetzt so viel Geld in Möbel gesteckt, die perfekt von den Maßen und vom Design, in die Wohnung passen. Ein Auszug wäre für mich nicht tragbar.

    Nun weiß ich aber nicht so recht, wie es weiter gehen soll. Ich rechne ehrlich gesagt nicht mehr damit, dass sich in den nächsten Tagen oder Wochen etwas tun wird. Und was ist erst einmal, wenn zb. ein Abfluss verstopft ist? In der Not kam mir die Idee erst einmal einem Mieterbund beizutreten und mein Problem zu schildern. Die bieten auch einen Mietrechtsschutz, so dass ich jedes Manko über einen Anwalt regeln lassen würde. Mir selbst fehlt da ehrlich gesagt das Wissen und Interesse.
    Aber erst einmal würde ich morgen nochmal beim Makler anrufen und ihn auf die heutigen Informationen ansprechen und Dampf ablassen. Überstürzen möchte ich die Sache aber auch nicht.

    Was meint ihr?

    Und...wie sieht es eigentlich aus mit einem Rauswurf weil ich mich doch nicht mit den Umständen und Verzögerungen arrangieren kann? Ist das möglich oder habe ich das Recht die Wohnung solange zu bewohnen wie ich die vereinbarte Miete zahle?

  • Hallo Justus,

    ich habe den Eindruck, dass Du hier auf der Stelle trittst. Deshalb mein Rat: Wende Dich mit allen tabellarisch und zeitlich geordneten Notizen an einen Fachanwalt.

  • Aber erst einmal würde ich morgen nochmal beim Makler anrufen und ihn auf die heutigen Informationen ansprechen und Dampf ablassen. Überstürzen möchte ich die Sache aber auch nicht.


    Was denn jetzt? Dampf ablassen oder nichts überstürzen?

    Was meint ihr?


    Weder noch. Besorge Dir die Adresse vom Vermieter und lies im Internet, was Du zum Thema "Mietminderung" finden kannst.

    Dann entscheide Dich, ob Du dem von Dir gewählten Threadtitel hier Rechnung tragen und Ernst machen wirst oder ob Du weiterhin alles ertragen wirst und mehr Angst vor diesem Makler als um Dein Recht hast.

    Und...wie sieht es eigentlich aus mit einem Rauswurf weil ich mich doch nicht mit den Umständen und Verzögerungen arrangieren kann? Ist das möglich oder habe ich das Recht die Wohnung solange zu bewohnen wie ich die vereinbarte Miete zahle?


    Bantworte Dir die Frage selbst. Lies Deinen Mietvertrag. Steht dort etwas drin
    a.) von einem Balkon, den Du gemietet hast und der am 30. September repariert und nutzbar sein sollte,
    oder steht Da drin,
    b.) dass Du gekündigt wirst, wenn Du es wagst, Deinen Balkon anzusprechen, der entgegen aller Versicherungen und Vertröstungen immer noch nicht betretbar ist?

    Schreibe uns mal, welcher Buchstabe zutrifft. :)

  • Guten Abend,

    es stimmt aber ich komme so langsam voran. Immerhin weiß ich jetzt, dass der Makler doch nicht so ein Unschuldslamm ist, wie er sich immer darstellt. Daher ist abwarten nur Zeitverschwendung und ich werde nur Erfolg über den Rechtsweg erlangen.
    Jetzt steht für mich nur zur Debatte, wie das Ganze am sichersten angegangen wird.

    Vom Mieterbund muss ich wohl absehen. Ich habe in meiner Stadt einen Verein aber der hat einen sehr schlechten Ruf. Direkt zu einem Anwalt kann oder wird sehr teuer. Und eine Rechtsschutzversicherung würde jetzt noch nicht greifen, wie der Mieterbund auch nicht.

    @Ajax: Ich hab's versucht aber konnte niemanden erreichen. Die Wut hat sich auch etwas gelegt nach dem gestrigen Tag.

    Natürlich A. ich bin nur in solchen Angelegenheiten sehr vorsichtig und möchte ungern riskieren rausgeschmissen zu werden. Es ist zwar vereinbart und mein gutes Recht, dass der Balkon schnellstmöglich instand gesetzt wird aber wenn ich jetzt Druck mache, einen Anwalt einschalte und eine Mietminderung anstrebe. Hat mein Vermieter nicht das Recht mich aus der Wohnung zu werfen da das Mietverhältnis nicht stimmt? Ich bin der Meinung von so einem Fall mal gelesen zu haben. Wobei Mietnormaden auch nicht einfach so einfach belangt werden.

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