Guten Tag wertes Forum,
seit mittlerweile 8 Monaten warte ich auf die Reparatur meines Balkons. Ich schreiben am besten vorab die Umstände nieder.
Vor 8 Monaten bin ich in meine neue Wohnung gezogen. Sie gefiel mir auf anhieb und der Makler war auch gut vorbereitet. Er verwies auch gleich auf den Balkon, der zum Zeitpunkt der Besichtigung (und auch jetzt noch) unbegehbar ist, da der Bodenbelag fehlt und das Geländer an den Seiten fehlt. Er sagte aber auch dass der Balkon in den nächsten Wochen repariert wird, je nachdem wie ich Zeit habe.
Ich nahm die Wohnung und hatte mit dem Makler den Vertrag unterschrieben. Der Makler ist auch mein Ansprechpartner da die Wohnung einer Privatperson gehört, die viel im Ausland unterwegs ist. Ich kennen meinen richtigen Vermieter also gar nicht. Habe nur die Anschrift und Kontodaten in Deutschland.
Wir haben im Mietvertrag vereinbart, dass der Balkon bis zum 30. September vollständig renoviert sein soll. Zusätzlich sollten bis zum 1. August die Steckdosen und Lichtschalter im Wohnzimmer erneuert werden. Dieses Datum wurde auch eingehalten.
Da ich den Balkon eh nicht genutzt hatte, wartete ich bis mitte September ab und rief den Makler an. Er entschuldigte sich und erklärte mir die Lage. Er könne mit den Arbeiten noch nicht starten da erst einmal die anderen Vermieter, des Mehrfamilienhauses, dafür stimmen müssen. Ich gab mich damit zufrieden. Im Dezember passierte immer noch nichts und ich rief wieder an. Zu dem Zeitpunkt gaben die anderen Vermieter ihr Ok, wenn ich mich richtig erinnere, aber er konnte den Auftrag an keine Firma geben da das Wetter zu der Zeit nicht mitspielte und ich auch keine Zeit hatte, die Handwerker zu beaufsichtigen. So bat ich ihn wieder sobald es Neuigkeiten gibt mich anzurufen. Nun haben wir mitte Februar, das Wetter ist mittlerweile besser aber ich habe noch immer nichts gehört. ![]()
Nun habe ich keine Lust mehr anzurufen und immer wieder vertröstet zu werden, daher würde ich gerne das 1. Mahnschreiben verfassen mit einer Frist von 1 1/2 Monaten. Wenn dann immer noch nichts passiert ist, möchte ich eine Mietminderung von 20% erzwingen. Das ist mittlerweile doch angebracht oder?
Ich suche derzeit nach einer Vorlage dafür aber finde nichts. Mir mag auch nicht der Name für solch eine Mahnung einfallen, das würde die Suche erleichtern.
Die notwendigen und passenden Paragraphen würde ich mir auch selbst raussuchen.
Meine Fragen an euch: Wie nennt sich solch ein Mahnschreiben, damit ich eine Vorlage finden kann?
Und was haltet ihr von der Frist und der Mietminderung?
Sonnige Grüße aus Bremen
Justus