Kann der Vermieter mich nach einer Mietminderung kündigen?

  • Hallo! ich wollte mal etwas wichtiges fragen.

    Kann ein vermieter mich kündigen, wenn ich eine Mietminderung durchziehe?

    Bei uns im Haus fallen permanent die Fahrstühle aus, der Hausflur ist verschmutzt, und die Gegensprechanlage ist defekt.

    Habe mehrmals im Internet geschaut um wieviel man die Miete mindern kann.
    Fahrstühle 10%, Defekte Gegensprechanlage 5%, Verschmutzter Hausflur 5%.
    Ich habe meinem Vermieter (GSW) MEHRMALS bescheid gegeben, das diese Mängel bestehen,
    es kommt immer nur die Antwort "dagegen können wir nichts machen".

    Nun werde ich die Miete auf unbestimmte Zeit um 20% mindern, bis diese Mängel behoben sind.

    Daher meine Frage kann der Vermieter mich kündigen, wenn ich die Miete um 20% absenke, weil die
    Mietsache nicht mehr so zu gebrauchen ist wie am Anfang.

  • Kann ein vermieter mich kündigen, wenn ich eine Mietminderung durchziehe?


    Ja, er kann, und zwar spätestens dann, wenn die Summe der Minderungen 2 Monatsmieten bzw. nicht unerhebliche Teile davon erreichen.
    Die Mängel an der Mietsache hätteste dem VM nachweislich schriftlich mitteilen müssen mit der Aufforderung, sie zeitnah zu beheben.

  • Es wurde dem Vermieter ja schon MEHRMALS mitgeteilt, er möchte doch bitte etwas dagegen machen.
    (Mehrfacher SCHRIFTLICHER Briefverkehr) und jedes mal kommt die selbe Antwort.
    Es tut denen leid, sie können nichts dagegen machen, sie verstehen meinen Ärger gut, Mietminderung wird abgelehnt.

    Weil soweit ich es jetz verstanden habe, muss der Vermieter einer Mietminderung ja nicht zustimmen.
    SONDERN sie tritt automatisch in Kraft nachdem der Mangel geschildert wurde.

    Deswegen frage ich. Der Mangel liegt vor, wurde mehrfach geschildert, und trotzdem kommt immer nur "wir können nichts machen"

    Noch habe ich die Miete ja nicht gemindert, sondern drohe sie zum 01. März hin an, weil eh immer nur die selbe Antwort kommt.

  • Es wurde dem Vermieter ja schon MEHRMALS mitgeteilt, er möchte doch bitte etwas dagegen machen.
    (Mehrfacher SCHRIFTLICHER Briefverkehr) und jedes mal kommt die selbe Antwort.
    Es tut denen leid, sie können nichts dagegen machen, sie verstehen meinen Ärger gut, Mietminderung wird abgelehnt.


    Und weshalb "kann" der VM nichts machen?

  • Und weshalb "kann" der VM nichts machen?

    Das weis ich um ehrlich zu sein selbst nicht warum die da nichts machen wegen den Mängeln.
    Ich denke weil die nur das Geld vor Augen haben und die es nicht interessiert.
    Beweise mit Unterschriften Sammlung bezüglich Fahrstuhl Ausfall gab es im Haus hier ja auch schon.

    Deswegen frage ich ja hier, ob man mich Kündigen kann, wenn ich wegen einem mehrfach angezeigtem Mangel der nicht behoben wird, die Miete herabsetze.

  • Das weis ich um ehrlich zu sein selbst nicht warum die da nichts machen wegen den Mängeln.
    Ich denke weil die nur das Geld vor Augen haben und die es nicht interessiert.
    Beweise mit Unterschriften Sammlung bezüglich Fahrstuhl Ausfall gab es im Haus hier ja auch schon.


    Dann würde ich mit den Beweisen zu einem Fachanwalt gehen, damit der evtl. eine eintweilige Verfügung beantragt, wonach der VM die Mängel zeitnah zu beheben hat, um ein Ordnungsgeld von bis zu 250t€ zu vermeiden.

  • https://forum.mietrecht.de/www.test.de/BG…gung-4419363-0/

    Sie können die Miete natürlich solange mindern, solange der Mangel nicht behoben wurde.
    Aber: Eine Kündigung bei Überschreiten von 2 Monatsmieten wäre nur möglich, wenn die Minderung eindeutig beim Vermieter liegt.
    Siehe kommentiertes Urteil.

    Andernfalls würde das zum regelrechten Aussitzen des Vermieters führen und wäre nicht im Sinn des Gesetzgebers.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. Februar 2014 um 09:12)

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