Falsche Nebenkostenabrechnung - Vermieter Gutschrift rückfordern?

  • Hallo alle zusammen! :)

    ich bewohne ein kleines Studentenappartement, welches von einer Wohnungsbaugesellschaft vermietet wird, und habe am 01.11.2013 die Abrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Laut dieser Abrechnung sollte ich 650€ zurückerhalten. Ich wurde aufgefordert, dies mit der Miete zu verrechnen, was ich auch getan. habe. Am 28.12.2013 kam dann eine Korrektur: an der Gutschrift hatte sich nichts geändert, nur die Miete wurde nochmal nach unten gesetzt (wie sich jetzt herausgestellt hat auf Grund neu errechneter Nebenkosten die jetzt gegen 0 laufen). Fand das alles sehr komisch, habe mir aber erst einmal nichts dabei gedacht und das Geld beiseite gelegt. Bis zum 31.12.2013 kam keine Korrektur mehr, weshalb die Abrechnungsfrist abgelaufen war. War auch einem Anwalt, der mir versicherte, dass mein Vermieter nun nicht mehr zu meinem Nachteil korrigieren kann.

    Nun zu meiner Frage:

    Ich habe mir heute die Abrechnung genauer angeschaut und gemerkt, dass der Vermieter schlichtweg vergessen hat, die Heizkosten abzurechnen. Nach der aktuellen Nebenkostenabrechnung (also der Korrektur) bezahle ich in meiner aktuellen Miete auch absolut keine Vorauszahlung für Heizung und co - was ja nun einmal Blödsinn ist, weshalb ich jeden Monat Geld zurücklege, weil das ja spätestens mit der Abrechnung für das Jahr 2014 dann auf mich zurückkommt.
    Was ist aber mit den 650€? Der Anwalt meinte, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht mehr zu meinem Nachteil ändern kann - also, dass ich nichts mehr bezahlen muss. Kann er die 650€ denn zurückverlangen, wenn ich eigentlich keine Gutschrift bekommen hätte, wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre? Und wenn ja: bis wann muss er das machen? Gibt es da eine Frist?
    Ich bin mir relativ sicher, dass es ein Fehler ist. Aber generell stellt sich die Frage für mich einfach ... es könnte ja auch sein, dass es doch kein Fehler ist und ich die Abrechnung einfach nicht ganz raffe - irgendwann muss ich doch mal über "mein" Geld verfügen können?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

  • Ich glaube ja auch, dass der RA diesbezüglich recht hat. Allerdings hat er lediglich gesagt, dass es nicht mehr zu meinem Nachteil geändert werden kann.
    Die Frage für mich ist jetzt aber, was in diesem Zusammenhang "zu meinem Nachteil" bedeutet? Wäre es erst mein Nachteil, wenn ich theoretisch etwas nachzahlen müsste oder auch schon dann, wenn ich jetzt die Gutschrift (die man ja evtl. schon teilweise ausgegeben hat) zurück bezahlen müsste?

    Kurz: darf der Vermieter die 650€ zurückverlangen, wenn ich eigentlich nichts bekommen hätte?

  • Kann er die 650€ denn zurückverlangen, wenn ich eigentlich keine Gutschrift bekommen hätte, wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre?

    Aus meiner Sicht ist dem RA zuzustimmen. Ihre Sandkastenspiele(was, hätte, wäre und wenn) spielen Sie allein.

  • LaChrizz91, Deine Zweifel sind durchaus berechtigt!

    Der BGH hat mal sinngemäß entschieden, dass, wenn ein Fehler so offensichtlich ist, dass der Mieter ihn deutlich hätte entdecken können, der Vermieter den Fehler auch nachträglich und nach den Fristen zu Lasten des Mieters korrigieren kann.
    (Urteil - VIII ZR 133/10 -BGH (klick hier))

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (15. Februar 2014 um 09:23)

  • Dieses Urteil hatte ich dem RA auch genannt. Er war jedoch der Meinung, dass das in meinem Fall eher keine Rolle spielt.

    1.) ist es jetzt nicht so, dass ich das auf den ersten Blick sehen konnte (als Student freut man sich dann doch erst einmal, wenn schon im Anschreiben steht, dass man 650€ zurück erhält. Eine gewisse Pflicht wirklich jeden Posten noch einmal durchzurechnen gibt es seiner Meinung nach nicht.

    2.) hat der Vermieter die Abrechnung ja nun auch einmal korrigiert und den Fehler selber dabei nicht ausgebessert. Ob der Fehler also so offensichtlich ist, sei dann dahin gestellt.


    Naja, da hilft wohl erst einmal nur abwarten. Aber danke für die Antworten! :)

    2 Mal editiert, zuletzt von LaChrizz91 (15. Februar 2014 um 10:06)

  • 2.) hat der Vermieter die Abrechnung ja nun auch einmal korrigiert und den Fehler selber dabei nicht ausgebessert. Ob der Fehler also so offensichtlich ist, sei dann dahin gestellt.


    Die "Korrektur" hast Du so beschrieben, dass lediglich die Nebenkostenvorauszahlungen auf 0 gesetzt wurden. Das kann eine Art Automatismus gewesen sein, denn wenn sich mit einer Nebenkostenabrechnung eine hohe Nachforderung oder eine hohe Gutschrift ergibt, werden nunmal die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen angepasst. Ob das also eine Korrektur der Abrechnung oder eben nur die Anpassung der monatlichen Vorauszahlung war, ist für mich fraglich. Kann ich aber natürlich nicht wissen ...

    Diese "Korrektur" könnte möglicherweise aber auch als weiteres Indiz angesehen werden, dass Du spätestens dann hättest merken können, dass etwas nicht stimmt. Den Wert "Null Euro Nebenkosten" hattest Du ja gelesen.

    Eine Pflicht alles nachzurechnen gibt es vielleicht nicht, aber m.E. geht es darum auch nicht, sondern darum, ob der Fehler offensichtlich ist.

    In wie weit das alles auch Deinen Fall trifft und der Vermieter im Streitfall Dir diese Offensichtlichkeit darlegen kann, das wird Dein Anwalt sicherlich besser wissen. Aber für so super eindeutig halte ich persönlich das alles nicht.

    Zudem finde ich in dem genannten Leitsatz in §556 Abs. 3 S. 2 BGB nichts über diese Offensichtlichkeit.


    Du meinst direkt im BGB-Text selbst? Na, wie denn auch? Das Urteil setzt sich ja bewusst über den Text hinweg und definiert eine Ausnahme von diesem Text. Eine Ausnahme, die im Gesetzestext so eben nicht beschrieben steht.

  • Danke für die ganzen Antworten!

    Ich denke, dass ich meinen Vermieter jetzt die Tage einfach mal drauf hinweisen werde. Habe den Fehler eben erst vor ein paar Tagen entdeckt - davor hab ich mich als Student natürlich erst einmal über das Geld gefreut.
    Leider habe ich einen Teil des Geldes auch schon ausgegeben, aber ich denke doch mal, dass wenn ich meinen Vermieter schon darauf hinweise, man sich da auch irgendwie einig werden kann, dass ich das dann in Raten zurückzahlen kann.

    Ich will ja nun einmal nicht meinen Vermieter übers Ohr hauen, sondern lediglich mal eine gewisse Sicherheit haben, ob nun die Gutschrift richtig ist und eventuell nur ein Fehler bei den neu berechneten Nebenkosten aufgetreten ist.

    Vielen Dank euch!

  • Danke für die ganzen Antworten!


    Gerne!
    Ich meine, dass der VM sich nicht damit herausreden kann, dass sein Rechenprogramm nicht richtig funktioniert hat bzw. der neue Mitarbeiter noch nicht alles weiss. Eine Endkontrolle hat der VM zu machen bevor er seinen Mieter mit der Abrechnung (Bringschuld) beglückt.

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