Hallo alle zusammen! 
ich bewohne ein kleines Studentenappartement, welches von einer Wohnungsbaugesellschaft vermietet wird, und habe am 01.11.2013 die Abrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Laut dieser Abrechnung sollte ich 650€ zurückerhalten. Ich wurde aufgefordert, dies mit der Miete zu verrechnen, was ich auch getan. habe. Am 28.12.2013 kam dann eine Korrektur: an der Gutschrift hatte sich nichts geändert, nur die Miete wurde nochmal nach unten gesetzt (wie sich jetzt herausgestellt hat auf Grund neu errechneter Nebenkosten die jetzt gegen 0 laufen). Fand das alles sehr komisch, habe mir aber erst einmal nichts dabei gedacht und das Geld beiseite gelegt. Bis zum 31.12.2013 kam keine Korrektur mehr, weshalb die Abrechnungsfrist abgelaufen war. War auch einem Anwalt, der mir versicherte, dass mein Vermieter nun nicht mehr zu meinem Nachteil korrigieren kann.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe mir heute die Abrechnung genauer angeschaut und gemerkt, dass der Vermieter schlichtweg vergessen hat, die Heizkosten abzurechnen. Nach der aktuellen Nebenkostenabrechnung (also der Korrektur) bezahle ich in meiner aktuellen Miete auch absolut keine Vorauszahlung für Heizung und co - was ja nun einmal Blödsinn ist, weshalb ich jeden Monat Geld zurücklege, weil das ja spätestens mit der Abrechnung für das Jahr 2014 dann auf mich zurückkommt.
Was ist aber mit den 650€? Der Anwalt meinte, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht mehr zu meinem Nachteil ändern kann - also, dass ich nichts mehr bezahlen muss. Kann er die 650€ denn zurückverlangen, wenn ich eigentlich keine Gutschrift bekommen hätte, wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre? Und wenn ja: bis wann muss er das machen? Gibt es da eine Frist?
Ich bin mir relativ sicher, dass es ein Fehler ist. Aber generell stellt sich die Frage für mich einfach ... es könnte ja auch sein, dass es doch kein Fehler ist und ich die Abrechnung einfach nicht ganz raffe - irgendwann muss ich doch mal über "mein" Geld verfügen können?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten!