Nebenkostenabrechnung nach defekter Heizung

  • Guten Abend!

    Folgendes ist bei mir angefallen:

    In meiner ehemalig gemieteten Wohnung (5. Etage, Altbau) habe ich nach Einzug gemerkt, dass die Heizungen kaum bis gar nicht funktionieren. Dies habe ich natürlich sofort meinem Vermieter mitgeteilt und nachdem ich ihm in der 5. Mail Urteile zu meinem Gunsten aufgezeigt habe, hat er damit reagiert, dass er mich an einen Handwerker weiter geleitet hat. Dieser hat im Bad festgestellt, dass die Heizung dort falsch herum eingebaut wurde. In der restlichen Wohnung wurden ebenfalls Makel aufgezeigt. Nachdem der Handwerker im Keller den Boiler etwas weiter aufgedreht hat, hat sich in meiner Wohnung nichts getan, jedoch konnte der Boiler auch nicht weiter aufdrehen, da er Bedenken hatte, dass dieser uns die Heizung aus der Wand reißen könnte, durch den erhöhten Druck.
    Mein Vermieter hat daraufhin kaum reagiert und ich bin letztendlich ausgezogen, da ich mir dieses hin und her nicht mehr antun wollte.

    So. Nun kam vor ein paar Tagen von ihm eine Nebenkostenabrechnung, wo mir eben diese angefallenen Heizkosten in Rechnung gestellt werden. Ich sehe ehrlich gesagt nicht so ganz ein, diese nun zu zahlen, da ich den Vermieter wirklich mehrmals darauf angesprochen habe, dass die Heizung nicht funktioniert.

    Habt ihr vielleicht einen Rat/Tipp für mich, wie ich nun weiter vorgehen soll?

    LG


  • ......., wo mir eben diese angefallenen Heizkosten in Rechnung gestellt werden. Ich sehe ehrlich gesagt nicht so ganz ein, diese nun zu zahlen, da ich den Vermieter wirklich mehrmals darauf angesprochen habe, dass die Heizung nicht funktioniert.

    Heizkosten bestehen aus 2 Anteilen:

    1. Grundkostenanteil 30%. Diesen Anteil müssen Sie immer zahlen, auch wenn Sie nicht heizen.

    2. Verbrauchsanteil 70%: Diese ergeben sich aus der Messung an dem Heizkörper Ihrer Wohnung. Wenn die Heizung nicht funktionert wird da logischer Weise nichts oder nur sehr wenig gemessen.

    Diese beiden Dinge haben mit dem Mangel am Heizungssystem nur entfernt zu tun.
    Wenn Sie Probleme mit der Heizung hatten und diese nicht abgestellt werden können Sie nur eine Mietminderung vornehmen.
    Eine Korrektur an der Heizkostenabrechnung ist nicht möglich.

  • Ich schließe mich dem Vorredner - mit einer Anmerkung dazu - an:
    Je nach Gebäude und der darin befindlichen Heizungsinstallation wäre eine prozentuale Aufteilung der Grund- und Verbrauchskosten von 50/50 bis 30/70 möglich.

  • Je nach Gebäude und der darin befindlichen Heizungsinstallation wäre eine prozentuale Aufteilung der Grund- und Verbrauchskosten von 50/50 bis 30/70 möglich.


    Naja, aber das träfe nicht den Kern. Der Fragesteller muss sich aber auch vorhalten lassen, dass er nach Bekanntwerden der Mängel sich nicht nachweisbar (schriftlich!) bzw. intensiv mit Fristsetzung für eine Behebung eingesetzt hat, denn viele VM verstehen nur diese Sprache.

  • Naja, aber das träfe nicht den Kern.


    Ich wollte keinen bestimmten Kern treffen, sondern Kolinum zustimmen und die Sache um die "50/50" ergänzen, damit bei Dori123 keine Irritationen auftreten, falls in der Nebenkostenabrechung nicht 30/70 steht.

    Deine Anmerkung verstehe ich durchaus auch, aber was Dori123 hier versäumt hat oder nicht, steht ja nicht mehr zur Debatte.

    Entscheidend ist vielmehr, dass derzeit hier bisher keine Informationen offenkundig geworden sind, die für einen erfolgreichen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sprechen könnten. Jedenfalls kann zumindest ich so keine erkennen.

  • Zitat

    Ich sehe ehrlich gesagt nicht so ganz ein, diese nun zu zahlen, da ich den Vermieter wirklich mehrmals darauf angesprochen habe, dass die Heizung nicht funktioniert.


    Wie soll eine nicht funktionierende Heizung einen messbaren Mehrverbrauch verursachen, den du dich jetzt weigerst zu bezahlen. Vergiss es ganz schnell und bezahle deine Schulden.

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