Wozu gehört ein Mietkaufvertrag?

  • Hallo ihr,

    Ich und mein Mann haben vor 5 Jahren einen Mietkaufvertrag mit Kündigungsverzicht, der von einem Notar aufgesetzt wurde, unterschrieben.
    Leider ist es nun soweit, dass die Scheidung ansteht. :( Wir wollen (und können finanziell) beide allein oder zusammen nicht mehr in dem Haus wohnen.
    Soweit wir jetzt wissen, besteht der Mietkaufvertrag aus einem Teil Mietvertrag und einem Kaufvertrag. Diesen Kaufvertrag haben wir noch nicht abgeschlossen. Unser Anwalt hat ein Kündigungsschreiben (nach Mietrecht) geschrieben, der vom gegnerischen Anwalt abgelehnt wurde (irgendwelche BGB-Urteile... :confused: ) Und diesen Brief zu schreiben hat sich der Anwalt viel zu teuer bezahlen lassen. *seufz* Soweit wir wissen, kommen wir nicht aus diesem Vertrag heraus, da er mit Notar aufgestellt wurde.

    Kennt sich da jemand aus? Zu welchem Rechtsgebiet gehört ein Mietkaufvertrag? Wo kann ich Infos dazu finden. Zu einem Fachanwalt gehen, können wir uns nicht leisten! :(

    LG, Kats

  • Ich und mein Mann haben vor 5 Jahren einen Mietkaufvertrag mit Kündigungsverzicht, der von einem Notar aufgesetzt wurde, unterschrieben. .......


    Wieviele Male noch? Ein Thread müsste doch reichen. Wendet Euch weiterhin an einen bzw. den oder Euren Anwalt!

  • Mietkaufvertrag ist für mich mehrdeutig. Es gibt welche mit Kaufoption und welche mit Kaufpflicht nach der Mietphase.

    Aber eigentlich ist das für hier jetzt auch egal, denn Du (/Ihr) brauchst einen Anwalt, der sich richtig damit auskennt. Er muss erkennen, was genau Ihr abgeschlossen habt, welche Möglichkeiten es gibt, da rauszukommen und diese mich Euch besprechen.

  • Berny: Vll bist du ja nicht der Einzige, der was zu dem Thema weiß. Außerdem habe ich zwei (für mich) verschiedene Dinge angefragt. Es zwingt dich auch keiner was dazu zu schreiben.

    @AjaxMH: Danke, daran hatte ich noch nicht gedacht, dass es zwei Optionen geben könnte.
    Dass es ein schwieriges Thema ist, weiß ich. Für mich ist aber ein Teil dieses Vertrages dem Mietrecht wohl ähnlich oder gleich, daher stelle ich ja hier die Frage, wozu es genau gehören könnte. Damit ich auch den richtigen Anwalt rausfinde. Schließlich will ich nicht mit dem Beratungskostenbeihilfeschein zu jemandem gehen, der mir dann in der Beratung sagt, dass dieser Vertrag gar nicht in sein Fachgebiet hineinfällt! Denn man bekommt ja nur einen einzigen Schein vom Amtsgericht. Also verzeiht, dass ich hier im "verwandeten" Rechtsgebiet diese Frage stelle, will mich nur voreinformieren!

    Einmal editiert, zuletzt von Kats (17. Februar 2014 um 15:04)

  • Hallo Kats, ich habe nichts zu verzeihen. :) Mir gehört das Forum nicht und mir persönlich ist es ziemlich egal, wer welche Fragen wo stellt.

    Ja, solch ein Vertrag fängt als Mietvertrag an. Aber es ist ja auch wichtig für Euch zu wissen, was nach Ende der Mietphase passiert. Könnt Ihr das Haus dann kaufen oder müsst Ihr es dann kaufen? Das heißt, dass es für Euch ja nicht nur darum gehen kann, ob und wie Ihr aus dem Mietvertrag herauskommt, sondern auch, ob Ihr danach gemeinsam das Haus an den Hacken habt.

    Wenn ich so lese, dass Du an die zwei Möglichkeiten "noch nicht gedacht" hattest, dann frage ich mich natürlich auch: Wie sehr hast Du Dich überhaupt damit beschäftigt? Einem Mietkaufvertrag sollte man nämlich ansehen können, ob der eine Kaufoption oder eine Kaufverpflichtung darstellt. Genau genommen sollte man das eigentlich sogar wissen, wofür man sich vor 5 Jahren entschieden hat.

    Aussagen wie "irgendwelche BGH-Urteile" und "kommen nicht aus diesem Vertrag heraus, da er mit Notar aufgestellt wurde" helfen uns nicht, Dir zu helfen. Denn wenn solche Fragen noch offen bleiben, obwohl Du schon bei einem Anwalt warst, dann braucht hier im Forum erst recht keiner mehr darüber zu spekulieren.

    Ich persönlich kenne mich absolut nicht gut genug damit aus, um z.B. zu verstehen, wie denn ein Teil eines Mietkaufvertrags (hier: der Kaufvertrag) nicht unterschreiben werden kann/muss. Möglicherweise ist das ein Indiz für eine Kaufoption.

    Suche mal im Internet nach "Mietkauf" und/oder "Mietkaufvertrag". Lies Dir die Ergebnisse mal durch. Ich habe einiges davon überflogen und komme zu dem Schluss, dass Ihr einen Anwalt braucht, der sich im Immobilien- und im Mietrecht auskennt. Wenn der zudem noch Notar wäre, wäre es sehr gut, denn dann weiß der auch um die Arbeiten eines Notars und deren Auswirkungen.

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