Beiträge von Kats

    Berny: Vll bist du ja nicht der Einzige, der was zu dem Thema weiß. Außerdem habe ich zwei (für mich) verschiedene Dinge angefragt. Es zwingt dich auch keiner was dazu zu schreiben.

    @AjaxMH: Danke, daran hatte ich noch nicht gedacht, dass es zwei Optionen geben könnte.
    Dass es ein schwieriges Thema ist, weiß ich. Für mich ist aber ein Teil dieses Vertrages dem Mietrecht wohl ähnlich oder gleich, daher stelle ich ja hier die Frage, wozu es genau gehören könnte. Damit ich auch den richtigen Anwalt rausfinde. Schließlich will ich nicht mit dem Beratungskostenbeihilfeschein zu jemandem gehen, der mir dann in der Beratung sagt, dass dieser Vertrag gar nicht in sein Fachgebiet hineinfällt! Denn man bekommt ja nur einen einzigen Schein vom Amtsgericht. Also verzeiht, dass ich hier im "verwandeten" Rechtsgebiet diese Frage stelle, will mich nur voreinformieren!

    Hallo ihr,

    Ich und mein Mann haben vor 5 Jahren einen Mietkaufvertrag mit Kündigungsverzicht, der von einem Notar aufgesetzt wurde, unterschrieben.
    Leider ist es nun soweit, dass die Scheidung ansteht. :( Wir wollen (und können finanziell) beide allein oder zusammen nicht mehr in dem Haus wohnen.
    Soweit wir jetzt wissen, besteht der Mietkaufvertrag aus einem Teil Mietvertrag und einem Kaufvertrag. Diesen Kaufvertrag haben wir noch nicht abgeschlossen. Unser Anwalt hat ein Kündigungsschreiben (nach Mietrecht) geschrieben, der vom gegnerischen Anwalt abgelehnt wurde (irgendwelche BGB-Urteile... :confused: ) Und diesen Brief zu schreiben hat sich der Anwalt viel zu teuer bezahlen lassen. *seufz* Soweit wir wissen, kommen wir nicht aus diesem Vertrag heraus, da er mit Notar aufgestellt wurde.

    Kennt sich da jemand aus? Zu welchem Rechtsgebiet gehört ein Mietkaufvertrag? Wo kann ich Infos dazu finden. Zu einem Fachanwalt gehen, können wir uns nicht leisten! :(

    LG, Kats

    Hallo Ihr,

    wir wollten unseren Mietvertrag kündigen, dies wurde abgelehnt, weil der Vertrag mit Notar festgelegt wurde (Kündigung nur außerordenlich möglich, Kündigungsausschluss 10 Jahre, wir hatten das damals so akzeptiert).
    Auf Anfrage beim Notar hieß es in der Antwort, dass ein Mietvertrag noch gar nicht zustandegekommen sei, da ein Paragraph nicht erfüllt sei. Irgendein Schreiben fehle nach wie vor. Deshalb wäre es ein Nutzungsvertrag des Hauses. :confused:
    Wir wollen raus aus dem Haus, wegen Scheidung, sind aber vertraglich gebunden. Sind wir auch bei einem Nutzungsvertrag gebunden? Gibt es da besondere Bedingungen, dass man den kündigen kann? Kennt sich da jemand aus?

    LG, Kats

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