Berny: Vll bist du ja nicht der Einzige, der was zu dem Thema weiß. Außerdem habe ich zwei (für mich) verschiedene Dinge angefragt. Es zwingt dich auch keiner was dazu zu schreiben.
@AjaxMH: Danke, daran hatte ich noch nicht gedacht, dass es zwei Optionen geben könnte.
Dass es ein schwieriges Thema ist, weiß ich. Für mich ist aber ein Teil dieses Vertrages dem Mietrecht wohl ähnlich oder gleich, daher stelle ich ja hier die Frage, wozu es genau gehören könnte. Damit ich auch den richtigen Anwalt rausfinde. Schließlich will ich nicht mit dem Beratungskostenbeihilfeschein zu jemandem gehen, der mir dann in der Beratung sagt, dass dieser Vertrag gar nicht in sein Fachgebiet hineinfällt! Denn man bekommt ja nur einen einzigen Schein vom Amtsgericht. Also verzeiht, dass ich hier im "verwandeten" Rechtsgebiet diese Frage stelle, will mich nur voreinformieren!