keine Erlaubnis für 3. Hund (kleinhund)

  • Hallo

    Wir sind am 01.11.2013 in eine Wohnung (3 Zimmer, 66 qm) gezogen und haben eine Erlaubnis von 2 Hunden (Husky und Husky-Schäferhund) und 1 Katze bekommen.... Möchten aber einen kleinen Chi zu uns holen.

    Im Mietsvertrag steht drinnen, das wir eine schriftlichte Genehmigung des Vermieters brauchen. Wir hatten einen Antrag gestellt wegen einer Jack Russelhündin und als Absage bekommen mit Begründung, Sie zerkratzen den Boden (haben Laminat) und die Wände und drei Hunde wären zuviel, da wir ja schon zwei haben und eine Katze.

    Ist dies eine ordentliche Begründung oder können wir uns den Chi ohne Erlaubnis halten?

  • haben eine Erlaubnis von 2 Hunden (Husky und Husky-Schäferhund) und 1 Katze bekommen.... Möchten aber einen kleinen Chi zu uns holen.
    Im Mietsvertrag steht drinnen, das wir eine schriftlichte Genehmigung des Vermieters brauchen. Wir hatten einen Antrag gestellt wegen einer Jack Russelhündin und als Absage bekommen mit Begründung, Sie zerkratzen den Boden (haben Laminat) und die Wände und drei Hunde wären zuviel, da wir ja schon zwei haben und eine Katze.
    Ist dies eine ordentliche Begründung oder können wir uns den Chi ohne Erlaubnis halten?


    Der VM hat recht. Ob er die Ablehnung eines vierten Haustieres überhaupt noch zu begründen hat, bezweifele ich.

  • Gothiklady:

    "wo hast der Vermieter recht?"
    - Mietvertragliche Vereinbarungen.

    "Hunde gehen an keine Wände ran und ein Chi ist kein Welpe mehr..... da machen doch die beiden großen doch eher Kratzspuren als so nen Chi?"
    - Das sind (sentimentale) Argumente, die nichts mit mietvertraglichen Bestimmungen bzw. Rechtsprechung zu tun haben.

  • Aaaalso .. ich finde es erst einmal bemerkenswert, dass der Vermieter keine Probleme mit den jetzigen drei Tieren hat. Da hätten vermutlich viele Vermieter schon früher versucht, einen Strich zu ziehen. Dass dieser Vermieter jetzt versucht, vor dem vierten Tier diesen Strich zu ziehen, kann ich ziemlich verstehen.

    Nichtsdestotrotz:
    Es könnte sein, dass ein grundsätzlicher Erlaubnisvorbehalt zur Tierhaltung (also alle Tierarten betreffend) im Mietvertrag unzulässig ist. Wäre das so und stünde auch nichts anderes mehr zur Tierhaltung im Mietvertrag, dann gäbe es somit gar keine Tierhaltungsklausel im Mietvertrag und der Vermieter hätte aufmal (wie so oft) verhältnismäßig schlechte Karten.

    Dennoch würde ich als Mieter, dem Tier zuliebe, mir auch dann dieses insgesamt vierte Tier nicht einfach erstmal anschaffen, denn beim vierten Tier halte ich persönlich die Vermieterchancen, dieses Tier dann (später) doch verbieten zu können, nicht für gänzlich ausgeschlossen.

    Wenn der Erlaubnisvorbehalt jedoch Gültigkeit besitzt, darf natürlich nicht unerlaubt ein Tier gehalten werden. Man kann vielleicht auf eine Erlaubnis bestehen, wenn der Vermieter keine rechtlich gültigen Gegengründe anführen kann, aber unerlaubt das Tier in der Wohnung halten, könnte einen Mietvertragsbruch darstellen.

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