Wie ist das Mietobjekt zu übergeben!?

  • Hallo,

    ich habe ein paar fragen die ich zwar auch im Internet gefunden habe, aber mich noch einmal hier Versichern wollte!

    Wir haben vor umzuziehen, nun steht in meinen Mietvertrag keine klare Kündigungsfrist drinnen, es wurde nur rein geschrieben das es sich hierbei um die Gesetzliche Kündigungsfrist handelt? Sprich 3 Monate oder?

    Auch ist unklar durch glaub der neuen Gesetzeslage wie die Wohnung zu Übergeben ist.

    Wir haben die Wohnung wie folgt erhalten:

    Das Bad wurde Tapeziert.
    Bodenbelege sind keine vorhanden gewesen bis aufs Bad!
    Tapeziert wurde ansonsten nirgends nur die Decken der Wohnung.

    Nun steht folgender Text in meinem Mietvertrag:

    Bei Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die von Ihm angebrachten Tapeten wieder zu entfernen und Wände und Decken sowie Holzwerk für eine Neuzutapezieren bzw. einen Neuanstrich vorzubereiten. Er hat die von ihm gesetzten Dübel- Nagellöcher zu verschließen. Ferner hat er die von ihm eingebrachten Bodenbeläge zu entfernen und ggf. am Unterboden entstandene Schäden zu beseitigen und das Mietobjekt im Übrigen besenrein zu übergeben.
    Im Einzelfall kann der Mieter vom Vermieter verlangen, von dieser Verpflichtung vollständig oder in Teilen befreit zu werden, wenn es der Zustand der Mietsache zulässt. Ebenso wird der Vermieter auf von dieser Verpflichtung abweichende Vereinbarungen zwischen dem Miete und seinem Mietnachfolger Rücksicht nehmen, sofern keine eigenen berechtigten Interessen entgegenstehen.


    Was muss ich denn hiervon überhaupt erledigen?

    Die Decken Tapete z.b. ist bei uns ( da wir eigentlich Renovieren wollten) nun beschädigt bzw teils ab, müssen wir diese neu Anbringen!?
    Auch hatten wir einen Bodenbelag drinnen, der allerdings bei Entfernung Schäden im Bodenbelag hinterlassen hat.
    Müssen wir hier wirklich den Boden ausbessern ?
    Müssen wir die Tapeten in der Wohnung Entfernen?

    Oder können wir die Wohnung einfach "Besenrein" übergeben!?


    Würden uns sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

    Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung!

  • Zitat

    Oder können wir die Wohnung einfach "Besenrein" übergeben!?


    Wahrscheinlich nicht, wenn diese Vereinabarung im Mietvertrag als individuell anzusehen ist.

    Zitat

    Auch hatten wir einen Bodenbelag drinnen, der allerdings bei Entfernung Schäden im Bodenbelag hinterlassen hat.


    Diese Frage ist wohl eher als Scherz zu interpretieren, oder?

  • nein ist eine ernst gemeinte frage,
    damit meinte ich natürlich den Bodenselber ^^ also im Beton!
    Dieser wurde nicht richtig verarbeitet wie es mir scheint ( Luft löcher teilweise im Boden)

  • Zitat

    Dieser wurde nicht richtig verarbeitet wie es mir scheint

    In der Eingangsfrage klang das aber ganz anders, nämlich so:

    Zitat

    der allerdings bei Entfernung Schäden im Bodenbelag hinterlassen hat.

  • Naja wie es halt mit dem Boden halt ist entstehen da Schäden, die frage ist ob diese zu beheben sind.
    Da ich gelesen habe das mansche es nicht machen mussten andere wiederum schon!

    Der Rest der fragen ist auch noch offen, und wär schön wenn die beantwortet werden könnten ;)


  • Wir haben vor umzuziehen, nun steht in meinen Mietvertrag keine klare Kündigungsfrist drinnen, es wurde nur rein geschrieben das es sich hierbei um die Gesetzliche Kündigungsfrist handelt? Sprich 3 Monate oder?

    Richtig!

    Zitat


    Bei Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die von Ihm angebrachten Tapeten wieder zu entfernen und Wände und Decken sowie Holzwerk für eine Neuzutapezieren bzw. einen Neuanstrich vorzubereiten. Er hat die von ihm gesetzten Dübel- Nagellöcher zu verschließen. Ferner hat er die von ihm eingebrachten Bodenbeläge zu entfernen und ggf. am Unterboden entstandene Schäden zu beseitigen und das Mietobjekt im Übrigen besenrein zu übergeben.
    Was muss ich denn hiervon überhaupt erledigen?

    Genau das, was hier vereinbart wurde.

    Zitat

    Die Decken Tapete z.b. ist bei uns ( da wir eigentlich Renovieren wollten) nun beschädigt bzw teils ab, müssen wir diese neu Anbringen!?

    Was für eine Frage? Sie oben!

    Zitat

    Auch hatten wir einen Bodenbelag drinnen, der allerdings bei Entfernung Schäden im Bodenbelag hinterlassen hat.
    Müssen wir hier wirklich den Boden ausbessern ?

    Wenn es Ihr Belag ist, müssen Sie nichts bessern. Wenn beim Entfernen Ihres Belages allerdings Schäden am Fußboden auftreten, dann solche ja.

    Zitat

    Müssen wir die Tapeten in der Wohnung Entfernen?
    Oder können wir die Wohnung einfach "Besenrein" übergeben!?

    Siehe Vertrag!

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