Hallo,
ich habe ein paar fragen die ich zwar auch im Internet gefunden habe, aber mich noch einmal hier Versichern wollte!
Wir haben vor umzuziehen, nun steht in meinen Mietvertrag keine klare Kündigungsfrist drinnen, es wurde nur rein geschrieben das es sich hierbei um die Gesetzliche Kündigungsfrist handelt? Sprich 3 Monate oder?
Auch ist unklar durch glaub der neuen Gesetzeslage wie die Wohnung zu Übergeben ist.
Wir haben die Wohnung wie folgt erhalten:
Das Bad wurde Tapeziert.
Bodenbelege sind keine vorhanden gewesen bis aufs Bad!
Tapeziert wurde ansonsten nirgends nur die Decken der Wohnung.
Nun steht folgender Text in meinem Mietvertrag:
Bei Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die von Ihm angebrachten Tapeten wieder zu entfernen und Wände und Decken sowie Holzwerk für eine Neuzutapezieren bzw. einen Neuanstrich vorzubereiten. Er hat die von ihm gesetzten Dübel- Nagellöcher zu verschließen. Ferner hat er die von ihm eingebrachten Bodenbeläge zu entfernen und ggf. am Unterboden entstandene Schäden zu beseitigen und das Mietobjekt im Übrigen besenrein zu übergeben.
Im Einzelfall kann der Mieter vom Vermieter verlangen, von dieser Verpflichtung vollständig oder in Teilen befreit zu werden, wenn es der Zustand der Mietsache zulässt. Ebenso wird der Vermieter auf von dieser Verpflichtung abweichende Vereinbarungen zwischen dem Miete und seinem Mietnachfolger Rücksicht nehmen, sofern keine eigenen berechtigten Interessen entgegenstehen.
Was muss ich denn hiervon überhaupt erledigen?
Die Decken Tapete z.b. ist bei uns ( da wir eigentlich Renovieren wollten) nun beschädigt bzw teils ab, müssen wir diese neu Anbringen!?
Auch hatten wir einen Bodenbelag drinnen, der allerdings bei Entfernung Schäden im Bodenbelag hinterlassen hat.
Müssen wir hier wirklich den Boden ausbessern ?
Müssen wir die Tapeten in der Wohnung Entfernen?
Oder können wir die Wohnung einfach "Besenrein" übergeben!?
Würden uns sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung!