Auszug WG, Fliese vor Zimmertür bezahlen?

  • Mein Freund ist aus seiner WG ausgezogen und heute ist Übergabe des Zimmers, die Vermieterin hat es soweit schon abgenommen und möchte allerdings Schadensersatz für eine kaputte Fliese VOR seiner Zimmertür, die sich aber auch im Eingangsbereich der Wohnung befindet. Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass sie ihm das allein unterschieben will?
    Die Fliese war schon vorher an der Stelle eingerissen und ist vom Drüberlaufen ganz kaputt.
    Wir haben keine Fotos o.ä., um das zu beweisen. Darum geht es ja auch nicht. Ich würde gern wissen, ob das dann eine Sache der kompletten WG ist, schließlich nutzen ja alle den Flur! Sie hat zu meinem Freund gemeint, entweder sie zieht das von der Kaution ab oder das soll über seine Haftpflichtversicherung laufen. Letztendlich wird das ja nicht viel kosten, aber es geht auch ein bisschen ums Prinzip. Die Vermieterin ist sehr geldgierig und die Wohnung wurde jetzt eigentlich schon verkauft. Ich glaube, dass sie vielleicht einfach nur so viel Geld rausholen will, wie noch irgendwie geht, denn ich glaube nicht, dass sie das noch reparieren lässt...Könnt ihr uns da vielleicht helfen?

  • Kann Ihnen nachfühlen. Hatte auch mal so eine raffgierige Alte als Vermieterin.

    Maßgeblich ist mit wem ein Mietvertrag besteht und nur dort wäre eine Forderung anzubringen.
    Ist es die WG, dann kann Sie das nur vor der gesamten WG einfordern.

    Sollte es sich nur um einen einfachen Sprung handeln ist davon auszugehen, das es sich um eine normale Abnutzungserscheinung handelt. Es kann auch ein Materialfehler oder unsachgemässe Verlegung vorliegen.
    Wenn keine äußeren Anzeichen einer gewaltsamen Einwirkung vorliegen, würde das in diesen Fällen einfach zurückweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. Februar 2014 um 09:29)

  • Die Fliese war schon vorher an der Stelle eingerissen und ist vom Drüberlaufen ganz kaputt.


    Ich sehe es so wie Kolinum und möchte ergänzen, dass, wenn eine Fliese "vom Drüberlaufen ganz kaputt" geht und man dieses "ganz kaputt" als zerbröseln interpretieren darf, es sehr gut möglich ist, dass die Fliese dann einem Verlegefehler erlegen ist. Dafür und für das normale Drüberlaufen kann dann der Mieter nichts.

    Kann man da einzelne Fliesenteile/-splitter hochheben? Haben die Teile Fliesenkleber drunter oder ist der Kleber an den Stellen auf dem Boden sichtbar?

  • Schliesse mich meinen Vorbetern an. Durch bestimmungsgemässe Nutzung der Mietsache entstandene Schäden sind VM-Risiko.
    Hoffentlich leidet die VMn nicht an der Gierfrissthirnkrankheit...:o

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!