Kündigungsschutz bei Verkauf

  • Hallo,
    Ich weiss nicht ob ich das richtige Unterforum gewählt hab, falls nicht bitte ich die Moderatoren das Thema zu verschieben.

    Nun zu meinem (unserem) Problem:
    Meine Freundin und ich wohnen seit knapp einem Jahr in einer Mietwohnung in einem Miethaus, bzw. einem Haus wo auch 5 andere getrennte Wohnungen drin sind und welche meines Wissens nach auch alle Vermietet sind (ich hab nicht mit allen Nachbarn darüber gesprochen, aber die die ich kenne sind ebenfalls Mieter).
    Nun hat vor zwei Tagen unsere Nachbarin alle Wohnungen im Haus bei Ebay zum Verkauf als Eigentumswohnungen gefunden. Und heute habe ich einen Anruf von einem Makler bekommen dass ein Interessent unsere Wohnung besichtigen möchte. Keiner von uns hat bis jetzt irgendwas von Vermieter gehört. Ich habe dem Makler erstmal gesagt dass ich ihm nur mit einer schriftlichen Vollmacht vom Vermieter in die Wohnung lasse.

    Nun zu meiner Frage: Mit welchen Fristen haben wir zu rechnen wenn ein potentieller Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigen will. Alle Infos die ich bis jetzt im Netz finden könnten behaupteten wir hätten 3 Jahre Kündigungsschutz wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Und das ist der Knackpunkt, diese Umwandelung. Wie kann ich herausfinden ob wir unter diesen Fall fallen.

    Es geht uns darum herauszufinden wie viel Zeit wir im Zweifelsfall haben eine neue Wohnung zu finden, da wir aufgrund unserer Anforderungen schon lange gebraucht haben diese hier zu finden. D.h. erstmal wollen wir die Rechtslage verstehen bevor wir handelen.

    Ich würde mich über jeden Rat freuen.

  • Das hab ich auch schon gelesen. Meine Frage geht um die Definition von Mietwohnung und Umwandelung. Ist eine Wohnung die vermietet wird automatisch eine Mietwohnung oder kann man eine Eigentumswohnung vermieten. Ich will nur sicher sein ob wir unter diesen Schutz fallen

  • Eine Eigentumswohnung kann natürlich vermietet werden. Das ist gang und gäbe(Geldanlage, Altervorsorge).
    Zur Kündigungsfrist bin ich mir auch etwas unsicher und lasse gern andere zu Wort kommen.

  • Zitat

    kann man eine Eigentumswohnung vermieten.


    Natürlich kann der Eigentümer einer Wohnung mit seiner Wohnung machen was er will. Er kann Sie sogar vermieten. Wo also ist das Problem?

    Zitat

    Wie kann ich herausfinden ob wir unter diesen Fall fallen.

    Nichts ist einfacher. Frage alle deine Mitmieter, wer deren Vermieter ist. Nur wenn der in allen Fällen derselbe ist, dann habt ihr einen Kündigungsschutz von mindestens 3 Jahren. Ist das Haus aber schon immer in Wohneigentum aufgeteilt gewesen, dann gibt es diesen Schutz nicht.

  • Zitat

    Und das ist der Knackpunkt, diese Umwandelung. Wie kann ich herausfinden ob wir unter diesen Fall fallen.

    Eigentlich ganz einfach.

    Gehören im Moment alle Wohnungen einem Eigentümer?

    Wenn ja und die Wohnungen sollen einzeln verkauft werden ist das eine Umwandlung in eine ETW.

    Dann gilt für den Vermieter eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren, wenn wegen Eigenbedarf gekündigt werden soll.

    Zitat

    Und heute habe ich einen Anruf von einem Makler bekommen dass ein Interessent unsere Wohnung besichtigen möchte.

    Ohne Info vom Vermieter keine Besichtigungen!

    Zum Thema Besichtigungen:

    Um Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich als Mieter selbst Termine festzulegen.

    1 Termin pro Woche a 1 Stunde ist vollkommen ausreichend.

    Diesen dem Vermieter und Makler schriftlich mitteilen und fertig.

    Sollte sich der Verkauf hinziehen, nur noch maximal 2 Termine pro Monat.

  • Ich versuche, das mal zusammenzufassen, wie ich das verstehe:

    Wenn jeder Stein des Gebäudes alleine dem Vermieter gehört, so gehören ihm auch alle Wohnungen darin. Wenn er welche davon vermietet hat, so sind das eben Mietwohnungen in seinem Gebäude. Will er so eine vermietete Wohnung verkaufen, so wandelt er also diese Mietwohnung in eine Eigentumswohnung um (deren neuer Besitzer Euch noch lange da wohnen lassen muss :) ).

    Dass später dann natürlich auch diese Eigentumswohnung (z.B. ja an Euch) vermietet sein kann (und sich auch wieder oder immer noch Mietwohnung schimpfen kann), ist ja ein anderes (hier nicht wichtiges) Thema.

    Übrigens - wenn das so der Fall ist, wie hier jetzt eben beschrieben, und ich den Link von Kolinum richtig kapiere, dann habt Ihr sogar ein Vorkaufsrecht auf die zukünftige Eigentumswohnung, in der Ihr jetzt wohnt.

  • Soweit ich informiert bin gehören alle Wohnungen dem einem Vermieter, nur bei einer bin ich mir nicht sicher, weil die nicht zum Verkauf angeboten wird, aber dass kann auch sein dass der jetztige Vermieter die Behalten möchte weil da eine ältere Frau wohnt.

    Danke, wir werden uns jetzt erstmal auf diesen Schutz berufen.

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