Beiträge von DarthRaptor

    Soweit ich informiert bin gehören alle Wohnungen dem einem Vermieter, nur bei einer bin ich mir nicht sicher, weil die nicht zum Verkauf angeboten wird, aber dass kann auch sein dass der jetztige Vermieter die Behalten möchte weil da eine ältere Frau wohnt.

    Danke, wir werden uns jetzt erstmal auf diesen Schutz berufen.

    Das hab ich auch schon gelesen. Meine Frage geht um die Definition von Mietwohnung und Umwandelung. Ist eine Wohnung die vermietet wird automatisch eine Mietwohnung oder kann man eine Eigentumswohnung vermieten. Ich will nur sicher sein ob wir unter diesen Schutz fallen

    Hallo,
    Ich weiss nicht ob ich das richtige Unterforum gewählt hab, falls nicht bitte ich die Moderatoren das Thema zu verschieben.

    Nun zu meinem (unserem) Problem:
    Meine Freundin und ich wohnen seit knapp einem Jahr in einer Mietwohnung in einem Miethaus, bzw. einem Haus wo auch 5 andere getrennte Wohnungen drin sind und welche meines Wissens nach auch alle Vermietet sind (ich hab nicht mit allen Nachbarn darüber gesprochen, aber die die ich kenne sind ebenfalls Mieter).
    Nun hat vor zwei Tagen unsere Nachbarin alle Wohnungen im Haus bei Ebay zum Verkauf als Eigentumswohnungen gefunden. Und heute habe ich einen Anruf von einem Makler bekommen dass ein Interessent unsere Wohnung besichtigen möchte. Keiner von uns hat bis jetzt irgendwas von Vermieter gehört. Ich habe dem Makler erstmal gesagt dass ich ihm nur mit einer schriftlichen Vollmacht vom Vermieter in die Wohnung lasse.

    Nun zu meiner Frage: Mit welchen Fristen haben wir zu rechnen wenn ein potentieller Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigen will. Alle Infos die ich bis jetzt im Netz finden könnten behaupteten wir hätten 3 Jahre Kündigungsschutz wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Und das ist der Knackpunkt, diese Umwandelung. Wie kann ich herausfinden ob wir unter diesen Fall fallen.

    Es geht uns darum herauszufinden wie viel Zeit wir im Zweifelsfall haben eine neue Wohnung zu finden, da wir aufgrund unserer Anforderungen schon lange gebraucht haben diese hier zu finden. D.h. erstmal wollen wir die Rechtslage verstehen bevor wir handelen.

    Ich würde mich über jeden Rat freuen.

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