Mietmängel die nicht da sind (Kaution)

  • Hallo.

    Ich habe einen sehr unseriösen Vermieter.

    Ich möchte demnächst ausziehen, kann mir bei ihm aber vorstellen, dass ich die Kaution nicht wiederbekomme.

    Wie kann ich denn sicherstellen, dass der Vermieter nicht behauptet, dass Mietmängel bestehen, obwohl dies nicht stimmt.

    Gibt es (bezahlbare) Gutachter oder kann man da etwas über (Miets)Rechtsschutz machen?

    Ich habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen und das Badezimmer war teilweise nicht so toll: 70er Jahre Gelbgrünefliesen in denen jede Menge schrauben reingekloppt wurden u.s.w. Der Unterboden hat auch schrammen und ist teilweise in keinem guten Zustand.


  • Wie kann ich denn sicherstellen, dass der Vermieter nicht behauptet, dass Mietmängel bestehen, obwohl dies nicht stimmt.

    Ich habe mit Ihrem Vermieter gesprochen und er sagt, das sich das während der Wohnungsübergabe zeigen wird.
    Er möchte Sie nicht schon jetzt vorverurteilen.
    Möglich wäre auch die Zahlung eines Schweigegeldes für das Übersehen von Mängeln.

  • Hallo MaxXXX,

    als Username den eines Künstlers zu nehmen halte ich für weniger gelungen.

    "Ich habe einen sehr unseriösen Vermieter."
    - Was sollen wir mit dieser Vorverurteilung (Deine persönliche Meinung) anfangen?

    "Ich möchte demnächst ausziehen, kann mir bei ihm aber vorstellen, dass ich die Kaution nicht wiederbekomme.
    - Was sollen wir mit dieser Vorverurteilung (Deine persönliche Meinung) anfangen?

    "Wie kann ich denn sicherstellen, dass der Vermieter nicht behauptet, dass Mietmängel bestehen, obwohl dies nicht stimmt."
    - Er ist in der Beweispflicht. Sicherlich wirst Du eine Zustandsbeschreibung der Mietsache bei Mietbeginn haben? Und jetzt bei Mietende dürfte wiederum ein Protokoll erstellt werden. Ausserdem dürfte es Vereinbarungen im Mietvertrag geben.

    "Gibt es (bezahlbare) Gutachter"
    - Ja (zumindest für mich...)

    "oder kann man da etwas über (Miets)Rechtsschutz machen?"
    - Erst dann, wenn ein Fall gerichtshängig wird oder ist.

    "Ich habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen"
    - Dafür gibt es ja das ÜP von damals.

    "das Badezimmer war teilweise nicht so toll: 70er Jahre Gelbgrünefliesen"
    - Geschmacksache, die Du seinerzeit akzeptiert attest.

    "... in denen jede Menge schrauben reingekloppt wurden u.s.w."
    - Sowas macht nur ein Bekloppter. Ich nehme an, dass sich Dübellöcher in den Fliesen befanden.

    "Der Unterboden hat auch schrammen und ist teilweise in keinem guten Zustand."
    - Zwei Möglichkeiten: Entweder Du hast ihn seinerzeit beweisbar so übernommen, oder Du hast ihn während der Mietzeit so zugerichtet und wärest demnach schadenersatzpflichtig.

  • Hallo,

    erst einmal danke für die Antworten. Zumindest die, die du mir auch ins Gesicht sagen würdest. Der rest ist natürlich einfach nur Käse.

    Ein ÜP gibt es allerdings nicht.

    Vielleicht kann hier noch jemand anderes antworten, der auch mal unter Menschen geht.

  • MaxXXX:

    "erst einmal danke für die Antworten. Zumindest die, die du mir auch ins Gesicht sagen würdest."
    - Bin eben direkt und ehrlich.

    "Der rest ist natürlich einfach nur Käse."
    - Latürnich ist das Geschmacks- oder Ansichtssache.

    "Ein ÜP gibt es allerdings nicht."
    - Selbst schuld.

    "Vielleicht kann hier noch jemand anderes antworten, der auch mal unter Menschen geht."
    - Dann hoffe mal auf Antworten, die Dir schmecken...:o

  • Zitat

    Vielleicht kann hier noch jemand anderes antworten, der auch mal unter Menschen geht.


    Okay, da du kein Protokoll vom Zustand der Wohnung bei Einzug hast, kann ich dir nur raten, gehe in die Kirche und rufe die Heilige Apollonia an, die ist zuständig für versäumte Protokolle. Gleichzeitig zünde dort mindestens 3 Kerzen an, das unterstreicht deine Ernsthaftigkeit.

    Und wenn ich mir dann noch diese Überschrift: Mietmängel die nicht da sind (Kaution) ansehe, dann frage ich mich ernsthaft, welche Antworten du hier erwartest. Kommentare zu nicht vorhandenen Mängeln fallen nämlich nicht nur mir schwer. @Kolinumm und Berny hatten auch ihre Schwierigkeiten damit.

  • Und wenn ich mir dann noch diese Überschrift: Mietmängel die nicht da sind (Kaution) ansehe, dann frage ich mich ernsthaft, welche Antworten du hier erwartest.


    Ich mich auch ... (längst nicht mehr).

  • Ein Übergabeprotokoll bei Einzug ist für beide Seiten da, damit der Vermieter sagen kann, was danach kaputt ging, und der Mieter sagen kann, was schon vorher kaputt war.

    Wenn aber ein Protokoll fehlt und es Aussage gegen Aussage steht, ist der Mieter normalerweise im Vorteil, denn man kann nur schwerlich von ihm verlangen, dass er etwas beweist, dass nicht geschehen ist (sein schädigendes Verhalten). Der Vermieter muss vielmehr beweisen, dass etwas geschehen ist (das schädigende Verhalten des Mieters). Ohne Vorher-nachher-Vergleich oder ohne den Mieter auf frischer Tat ertappt zu haben, fällt das sicher nicht so leicht.

    Ob und was der Vermieter behaupten wird, liegt nicht in Deiner Hand. Wie willst Du das beeinflussen...?

    Wenn es zum Rechtsstreit kommt, musst Du halt Deine Rechtschutz fragen, ob sie Deine Vertretung übernimmt. Ob und wer später die Gutachter bezahlt und ob sie bezahlbar sind, steht doch nun völlig in den Sternen. Ein Schimmelgutachten mit Raumluftanalyse und Proben aus den Wänden ist sicherlich eine andere Hausnummer als die Feststellung einer Kerbe im Türrahmen, in der noch die Spitze Deines Taschenmessers steckt. ;)

  • Hallo,

    nicht im jeden Fall werden die Kosten für einen Gutachter immer übernommen.
    Es aber richtig, sich Gedanken über eine Mietrechtsschutzversicherung zu machen. Denn immer häufiger werden die Streitigkeiten über Kaution, Abrechnungen und Nebenkosten gerichtlich geklärt. Die Kosten für das Verfahren übersteigen in der Regel schnell den eigentlichen Streitwert. Um nicht seine eigenen finanziellen Reserven zu verbrauchen, kann hier nur diese Versicherung helfen.

    Doch bei der Auswahl seiner Rechtsschutz sollte man Vorsichtig sein. Längst sind Leistungsniveau und Konditionen nicht mehr gleich. Es ist ratsam, die Angebote der Versicherer genau zu vergleichen. Denn nur so lassen sich die Vor-und Nachteile besser erkennen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!