Mietminderung erhöhen nachträglich? neue fenster doppelhaushälfte

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier im Forum :o
    Finde es echt klasse das es sowas gibt :cool:

    Ich bewohne mit meiner Freundin eine Doppelhaushälfte (baujahr 1960??)
    Unser Vermieter hat uns zugesichert (schriftlich!!) das bis ende des Jahres 2013 neue Fenster in das Haus kommen.

    Soweit so gut..... Fenster wurden im August bestellt und stehen mittlerweile seid Dezember in unserer mitgemieteten Garage die zum Haus gehört.
    Mittlerweile haben wir ja Februar und er hat es noch nicht geschafft die Fenster einbauen zu lassen :( :(
    ach ja wohnen ganz hoch im Norden (nähe Flensburg)

    Wir haben, auch mit dem vermieter damals abgesprochen die Miete um 20% ab oktober zu mindern.... dies haben wir auch getan.... aber leider haben wir es von der Nettokaltmiete getan und nicht wie ich jetzt überall lese von der Warmmiete....
    Wir zahlen Gas selber an die Stadtwerke können wir da auch die 20% von abziehen oder nur von der Bruttokaltmiete sprich (Nettokalt + nebenkosten wie müll, geb. Versicherung)?

    Und kann man dies auch noch nächträglich machen sprich im März denn einfach den großen Batzen den wir bisher vergessen haben mit zurückbehalten?

    oder sollen wir einfach mal frech mehr geld einbehalten, damit er seinen Hintern mal bewegt und merkt das er uns nicht nur verarschen kann.....


    danke für eue Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von pandamona (9. Februar 2014 um 11:05)

  • Wenn die schriftliche Zusicherung im Mietvertrag vereinbart wurde können Sie die Miete mindern.
    Ansonsten wäre das zivilrechtlicher Natur.

    Sie können natürlich auch die derzeitige Mietminderung richtigerweise auf die "Warmmiete" korrigieren.

  • Wenn die schriftliche Zusicherung im Mietvertrag vereinbart wurde können Sie die Miete mindern.
    Ansonsten wäre das zivilrechtlicher Natur.

    Sie können natürlich auch die derzeitige Mietminderung richtigerweise auf die "Warmmiete" korrigieren.

    ja nur dürfen wir von den Heizkosten auch 20% mindern sprich einfach von der "Hausmiete abziehen" obwohl wir dies dirket an die stadtwerkn bezahlen
    und dies auch noch nachträglich von Oktober an?

    mfg

  • Hallo pandamona,

    denke mal nach: Natürlich dürft Ihr nur Eurem Vertragspartner ggü die Miete mindern.
    Was haben denn die Stadtwerke mit Euren Problemchen zu tun?
    Rückwirkende MM ist eigentlich nicht möglich, m.W.

  • Hallo pandamona,

    denke mal nach: Natürlich dürft Ihr nur Eurem Vertragspartner ggü die Miete mindern.
    Was haben denn die Stadtwerke mit Euren Problemchen zu tun?
    Rückwirkende MM ist eigentlich nicht möglich, m.W.

    ja das ist schon klar.......

    meine ja das wir die 20% von den heizkosten im dem sinne abziehen also von der Miete die unser vermieter bekommt.
    also 100euro heizkosten= 20 euro abzug von der kaltmiete die der vermieter bekommt

    klar die stadtwerke bekommen ja alles

  • Sie können natürlich nur dort was mindern, wo eine Schuld vorhanden ist oder möchten Sie nun gleichmal noch 20 % vom Stromversorger auf den Vermieter umlegen. Lustig, lustig!

    Die Stadtwerke, welche Sie mit Strom versorgen haben mit dem Mietrecht ebensowenig zu tun wie auch ein Stromversorger.

    Was es doch für bewundernswürtige kreative Menschen gibt. Alle Achtung!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. Februar 2014 um 21:03)

  • Sie können natürlich nur dort was mindern, wo eine Schuld vorhanden ist oder möchten Sie nun gleichmal noch 20 % vom Stromversorger auf den Vermieter umlegen. Lustig, lustig!

    Die Stadtwerke, welche Sie mit Strom versorgen haben mit dem Mietrecht ebensowenig zu tun wie auch ein Stromversorger.

    Was es doch für bewundernswürtige kreative Menschen gibt. Alle Achtung!

    also ich glaub ihr rallt das alle nicht.

    wenn man seine miete incl. heizkosten an den vermieter zahlt kann man von der kompletten miete 20% kürzen.

    wenn so wie wir allerdings nur kaltmiete+nk fürs haus an den vermieter zahlen ist es uns nicht gestattet von den 100 euro gaskosten 20% auf den vermieter umzulegen?

    denn ist es ja als Vermieter nur besser wenn man die leute direkt mit den stadtwerken abrechnen lässt da spart man sich die 20% Kürzung. ...

  • pandamona:

    "also ich glaub ihr rallt das alle nicht."
    - Ich ralle das auch nicht.

    "wenn man seine miete incl. heizkosten an den vermieter zahlt kann man von der kompletten miete 20% kürzen."
    - Nein, 21%.

    "wenn so wie wir allerdings nur kaltmiete+nk fürs haus an den vermieter zahlen ist es uns nicht gestattet von den 100 euro gaskosten 20% auf den vermieter umzulegen?"
    - Ja.

    "denn ist es ja als Vermieter nur besser wenn man die leute direkt mit den stadtwerken abrechnen lässt da spart man sich die 20% Kürzung. ..."
    - Jein.

  • Wenn Sie die Nebenkosten inklusive der Heizkosten an den Vermieter zahlen, dann können Sie für beide Positionen kürzen.
    Wohin der Vermieter die Heizkosten abrechnet kann Ihnen schnurz egal sein.

    Verwirrung haben Sie nur reingebracht, weil Sie schrieben, das sie mit den Stadtwerken direkt abrechnen. Da besteht schon ein Unterschied.

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