Sie können natürlich nur dort was mindern, wo eine Schuld vorhanden ist oder möchten Sie nun gleichmal noch 20 % vom Stromversorger auf den Vermieter umlegen. Lustig, lustig!
Die Stadtwerke, welche Sie mit Strom versorgen haben mit dem Mietrecht ebensowenig zu tun wie auch ein Stromversorger.
Was es doch für bewundernswürtige kreative Menschen gibt. Alle Achtung!
also ich glaub ihr rallt das alle nicht.
wenn man seine miete incl. heizkosten an den vermieter zahlt kann man von der kompletten miete 20% kürzen.
wenn so wie wir allerdings nur kaltmiete+nk fürs haus an den vermieter zahlen ist es uns nicht gestattet von den 100 euro gaskosten 20% auf den vermieter umzulegen?
denn ist es ja als Vermieter nur besser wenn man die leute direkt mit den stadtwerken abrechnen lässt da spart man sich die 20% Kürzung. ...