Wohnungsbegehung durch Schergen des Vermieters

  • Liebe Gemeinde,

    seit August 2013 versuche ich vom Vermieter (Genossenschaft) eine Untermieterlaubnis zu erhalten. Bisher hatte ich bis dato 3 potenzielle Untermieter schriftlich mit Formschreiben und per Einschreiben und sogar mit Anwaltschreiben eingereicht.
    Fristsetzungen wurden absichtlich vom Vermieter nicht eingehalten, so dass ich dann jedem bisherigen Untermieter kurz vor dem Einzug absagen musste, da die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters einfach nicht ausgestellt wurde (egal was ich und meine Anwältin für einen Aufwand betrieben haben).

    Das heisst, mir ist mittlerweile ein Mietzinsverlust von 7 Monaten entstanden und finanziell kann ich die Wohnung gerade kaum noch stemmen (auch wegen Forderungsverlust aus freiberuflicher Tätigkeit).

    Anwältin hat jetzt Klage auf Untermieterlaubnis angekündigt.

    Dann kam Schreiben des Vermieters, dass es wohl zu "Missverständnissen" und "Unstimmigkeiten" bzgl. meines Untermietanfragens gekommen sei und sie die Untermieterlaubnis nun davon abhängig machen, dass sie eine Wohnungsbegehung als auch eine Besichtigung meines Kellerabteiles vornehmen werden.

    Ca. 10 klar vormulierte Schreiben wurden nicht beantwortet und nun wird von Missverständnissen geredet. Aufgrund jahrelanger Schikaneerfahrungen des Vermieters ist mir deswegen klar, dass er mit dieser Taktik mich weiter nerven und zum Ausziehen bewegen will.

    Habe mich nun ausgiebig informiert und wäre nun der Meinung, dass ich der beabsichtigten Wohnungsbesichtigung unter diesem Vorwand (angeblicher Grund Untervermietung) nicht genehmigen muss.

    Klar will ich die gewünschte Untervermietung mir nicht selbst behindern, aber ich kann auch nicht jegliche Schikane zulassen. Des weiteren würde die potenzielle Untemieterin in ca. 3 Monaten wieder abreisen, weil dann ihr Praktikum vorbei ist. Ich kann nicht wegen jedem Untermietgesuch einen zeitlichen Aufwand von 7 Monaten und zahlreiche Schreiben etc. anstellen, um dann ein paar Kröten für die Untervermietung zu bekommen.

    Dies würde der Vermieter nach der besagten Art ja dann immer wieder durchführen.

    Übrigens berechnet er mir seit meinem ersten Gesuch auf Untervermietung monatlich 20 Euro Untermietzuschlag, obwohl er ja stets dafür sorgt, dass mir jeder Untemieter abspringt. Bei von mir erfolgten Rückbuchungen, zieht er das Geld dann sofort wieder ein.

    Der besagte Fall ist nur ein kleiner Teil der Schikanen, die ich stets ausgesetzt bin. Wie kann ich Eurer fachlichen Meinung dafür sorgen, dass (ausser Auszug) die Schikanen endlich abgestellt werden und er Friede geben muss???

    Für eine baldmöglichste Beantwortung bedanke ich mich herzlich bei Euch

    Viele Grüße

    WilliWillsWissen

  • Hallo WilliWllsWissen,

    Du musst sehr viel Zeit, Nerven und Energie haben. In Wirklichkeit tust Du mir (beinahe) leid.
    Da Du ja bereits (sicherlich nicht kostenlos) anwaltlich beraten wirst, nehme ich an, dass es bei Dir finanziell nicht so sehr pressiert; und Du solltest Dich mal weiterhin an Deine Anwältin halten, wo sie jetzt Klage auf Untermieterlaubnis angekündigt hat.
    Viel "Spass"!!

  • Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Anwältin. Mit ist nur bekannt, das eine Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters stattfinden kann. So ist die Rechtslage und nicht mehr. Wenn Sie mehr erwarten dann sollten Sie klagen, haben Sie auch schon getan.
    Was Ihr Anliegen nun hier im Forum noch soll, entzieht sich meinem Verständnis. Eine Erlaubnis bekommen Sie hier mit großer Sicherheit nicht.

  • Zitat

    Für eine baldmöglichste Beantwortung bedanke ich mich herzlich bei Euch


    Diese Beantwortung solltest du unbedingt von deiner Anwältin einfordern. Hier im Forum arbeiten wir ganz gemütlich vor uns hin und lassen uns nicht unter Druck (baldmöglichst) setzen.

  • Hallo WilliWillsWissen, mal sagst Du, dass Du nicht untervermieten darfst, ein andermal (anderer Thread im November) sagtest Du, dass Du eine Untermieterin nicht wieder loswirst. Reden wir da vom selben Vermieter und derselben Wohnung? Oder reden wir von verschiedenen von Dir angemieteten Wohnungen, die Du versuchst unterzuvermieten?

    Ich bin nur neugierig. Sehr viel mehr als ein von Dir bereits konsultierter Anwalt kann hier im Forum wahrscheinlich eh niemand zum Thema sagen.

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