Aufkleber "Keine Werbung" auf Briefkasten

  • Hallo,

    auf meinem Briefkasten hat mein Vormieter einen Aufkleber auf dem steht "Keine Werbung" an meinem Briefkasten angebracht. Da ich trotzdem noch kostenlose Zeitungen bekommen habe, habe ich einen Aufkleber "Keine kostenlose Zeitungen" zusätzlich angebracht. Die Aufkleber sind alle professionell erstellt und stellen das Aussehen des Hauses keineswegs in ein negatives Licht.
    Mein Vermiter hat den Aufkleber "Keine Werbung" entfernt. Ich habe ihn gefragt warum, doch er hält es erst garnicht für nötig mir darauf eine Erklärung zu geben und antwortet nur: Ich muss ihn Fragen bevor ich Änderungen an der Außensicht des Hauses vornehme und soll Eigenmächtiges handeln in Zukunft untersagen.

    Ich möchte aber keine Werbung erhalten und möchte deshalb wissen, ob ich im Recht bin wenn ich jetzt einen Aufkleber anbringe auf dem "Keine Werbung" steht.
    Meiner Meinung nach ist das ein solch banales Thema das man sich darüber erst garnicht unterhalten muss, aber scheinbar gibt es doch noch eine Menschen die nichts anderes zutun haben als unnötigen Streit anzuzetteln und den Lebensinhalt in der Rente mit Briefkasten, etc. verbringen *lach*.

    Danke und Grüße :)

  • Hallo,
    aus meiner Sicht ist es sinnlos sich über solch sinnlose Dinge zu diskutieren, aber ich muss das nunmal fragen weil mein Vermieter scheinbar nicht diesen Standpunkt vertritt. Deshalb bitte meine obige Frage beachten. Mich interessiert ob der Vermieter die Macht darüber hat was für Aufkleber auf den Briefkasten kommen bzw. ob ich einen Anspruch darauf habe diesen "Keine Werbung"-Aufkleber anzubringen?

  • Suchen Sie selbst im Internet oder bemühen Sie eine Fachkraft als Briefkastenaufkleberexperte.
    Denken Sie etwa das ich oder wir hier für Sie im Internet suchen.

  • Sehr witzig. Natürlich habe ich bereits gesucht und auch einiges gefunden. Aber es sind widersprüchliche Meinungen die alle von Gefühlen ausgehen. Ich würde mich nicht an dieses Forum widmen wenn ich bereits eine eindeutige Stellungnahme aus Rechtssicht dafür gefunden hätte. Wie mir es scheint ist das Thema Briefkastenbeklebung ein variables Thema, das bei den meisten mündlich geklehrt wird. Ich habe allerdings nichts vereinbart und deshalb frage ich.

  • Auch hier ist kein Gerichtshof, welcher Ihnen verbindlich ein Urteil erstellt. Manches geht eben nur, wie Sie schon richtig vermuteten, mit gegenseitigen Verständnis. Sorry!

  • Hallo,
    vielen Dank für diesen Beitrag. Das ist sehr hilfreich.
    Wie bereits erwähnt schrieb ich dem Vermieter bereits.
    Ob ihr es mir glaubt oder nicht, seine Antwort war schon im Betreff eindeutig: "Mietauflösung"!
    Es ist einfach lachhaft. Er sagt, ich hätte die Kehrwoche letzte Woche nicht gemacht und ihm verboten sich an dem Briefkasten zu schaffen zu machen. Er sagte dann noch: "Bei weiteren Verstößen gegen den Mietvertrag werden wir die Kündigung aussprechen".

    Nun denn. Ich fühle mich wirklich wie im Kindergarten. Erstaunlicherweise gibt es wirklich Menschen, die nichts anderen zutun haben, außer den Müll nach falschen Dingen zu durchforsten, die Kehrwoche penibel zu kontrollieren und Briefkastenaufkleber abzureißen.

  • Bedaure, da muss ich deinem Sadismus leider widersprechen. Du kennst mich nicht, wieso denkst du du kannst über mich urteilen?
    Wie auch immer, ist mir eigentlich auch schnuppe :)

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