Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen!" anbringen, AG München, WuM 1989. Man macht von seinem Persönlichkeitsrecht gebrauch, weitere Infos auch
hier: http://www.aufkleber-keine-werbung.de/shop/page/15
Beiträge von maje78
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!