Im Mietvertrag keine Vorauszahlungen der Betriebskosten aufgeführt

  • Hallo,
    In meinem Mietvertrag (Formularmietvertrag) unter §4. Miete ist nur die monatl. Miete eingetragen.

    Neben " Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser " ist die €-Angabe durch Schrägstrich enwertet.

    Neben " Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung " ebenfalls entwertet.

    " Insgesamt monatlich " steht der gleiche Betrag wie die monatl. Miete.

    Heißt das nun, das der Vermieter alle Betriebskosten übernehmen müsste ??

  • Scannen Sie das mal ein.

    Ihren Worten nach, wäre das eine sogenannte Warmmiete, welche aber nur wieder bei einer Einliegerwohnung zulässig wäre.
    Ohne die Angaben keine Antwort.

  • Wenn ich das einscanne, ersehen Sie wie viel Miete ich bezahle.
    Wie ich geschrieben habe. Im Vertrag steht nur die monatl. Miete. Alles Andere ist gestrichen.
    Ich bewohne eine Doppelhaus Hälfte, welche mir als Wohnung vermietet wurde.

  • Soll ja kein Geheimnis sein. Mit dem PC bin ich noch nicht so gut Freund. Also bitte um Nachsicht.
    Ich habe den einen Teil des Vertrages nun eingescannt.

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  • Das dürfte doch wohl einfach sein. Da hier eine Doppelhaushälfte angemietet wurde, dürfte die Versorgung mit Wärme, Wasser, usw. vom Mieter mit den entsprechenden Ver- und Entsorgern selbst zu regeln sein.

  • Da hier eine Doppelhaushälfte angemietet wurde, dürfte die Versorgung mit Wärme, Wasser, usw. vom Mieter mit den entsprechenden Ver- und Entsorgern selbst zu regeln sein.


    Hmm, wäre latürnich auch ein Aspekt. Aber da sollte der TE auch noch die vorherige/n Seite/n des MV einscannen.

  • Es ist zwar eine Doppelhaushälfte, wurde mir aber lt. Mietvertrag als Wohnung vermietet.
    Heizung, Wasser, Müll bezahle ich !
    Meine Frage, müsste ich überhaupt Betriebskosten bezahlen ?

  • Es ist zwar eine Doppelhaushälfte, wurde mir aber lt. Mietvertrag als Wohnung vermietet.
    Heizung, Wasser, Müll bezahle ich !
    Meine Frage, müsste ich überhaupt Betriebskosten bezahlen ?


    Öffentliche Lasten, Versicherung grundsätzlich der Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer.

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