Untervermieten -> Jobverlust und Studium in anderer Stadt

  • Hallo,
    ich habe zur zeit eine Wohnung mit einem 4 jahres Vertrag. Davon sind aber erst 2 Jahre um und der Vermieter möchte nicht über eine vorzeitige Kündigung reden. Auch nicht mit Nachmieter.

    Aus der Wohnung will ich aus verschiedenen Gründen raus:
    - Vor einem Jahr habe ich ein Studium begonnen, zur Uni fahre ich etwas über eine Stunde.
    - Die letzten 2 Jahre habe ich in der nähe meiner Wohnung gearbeitet, auch neben dem Studium. Den Job habe ich jetzt aber verloren. Ich habe also keinen Grund mehr so weit von der Uni weg zu wohnen.
    - Ich habe ein Haus geerbt (zusammen mit meinen Geschwistern), 30 Minuten von der Uni, aber quasi auf der "anderen" Seite.
    (Meine Wohnung - Uni - mein Haus). Dort könnte ich Wohnen und dort in der nähe könnte ich auch einen Studentenjob bekommen (zusage habe ich). Ich hätte also auch berufliche Gründe dort hin zu ziehen. Von meiner Wohnung zu dem Studentenjob wäre der Fahrtweg etwas über 1,5 Stunden.

    Jetzt meine Frage: Zum Untervermieten der gesamten Wohnung brauche ich das Einverständnis des Vermieters.
    Um ein Untermietverhältnis zu Beantragen gibt es Musterbriefe. Da steht allerdings immer "in der zeit vom .... bis ... wegen ... im Ausland befinde". Ich habe jetzt ja andere Gründe. Sind diese Gründe eben so legitim und stellen sie ein gerechtfertigtes Interesse an einer Untervermietung dar? Interessenten hätte ich jede menge.
    Wenn der Vermieter mir das Untervermieten verweigert könnte ich in dem Fall dann ja Kündigen.

    Habe ich aber kein gerechtfertigtes Interesse, dann kann er es mir verweigern, ohne das ich Kündigen darf? Wenn ich dann trotzdem Untervermiete habe ich oft gelesen, das die Schlimmste folge eine Fristlose Kündigung ist. Aber wenn ich die Kündigung doch gerade will wäre das für mich ja gar nicht schlimm! Gibt es da nicht auch andere Konsequenzen?

    Einmal editiert, zuletzt von Amerlander (6. Februar 2014 um 01:50)

  • Hallo Amerlander,

    "Aus der Wohnung will ich aus verschiedenen Gründen raus:
    - Vor einem Jahr habe ich ein Studium begonnen, zur Uni fahre ich etwas über eine Stunde.
    - Die letzten 2 Jahre habe ich in der nähe meiner Wohnung gearbeitet, auch neben dem Studium. Den Job habe ich jetzt aber verloren. Ich habe also keinen Grund mehr so weit von der Uni weg zu wohnen.
    - Ich habe ein Haus geerbt (zusammen mit meinen Geschwistern), 30 Minuten von der Uni, aber quasi auf der "anderen" Seite.
    (Meine Wohnung - Uni - mein Haus). Dort könnte ich Wohnen und dort in der nähe könnte ich auch einen Studentenjob bekommen (zusage habe ich). Ich hätte also auch berufliche Gründe dort hin zu ziehen. Von meiner Wohnung zu dem Studentenjob wäre der Fahrtweg etwas über 1,5 Stunden."
    - Das alles sind keine rechtlich relevanten Gründe, sondern lediglich Sentimentalitäten.

    "Zum Untervermieten der gesamten Wohnung brauche ich das Einverständnis des Vermieters."
    - Richtig, sogar zwingend.

    "Um ein Untermietverhältnis zu Beantragen gibt es Musterbriefe."
    - Dein VM ist keine Behörde, wo etwas beantragt wird. Du kannst ihn schriftlich um sein Einverständlich BITTEN.

    "stellen sie ein gerechtfertigtes Interesse an einer Untervermietung dar?"
    - Juristisch Nein.

    "Wenn der Vermieter mir das Untervermieten verweigert könnte ich in dem Fall dann ja Kündigen."
    - Satz mit "X".

    "Habe ich aber kein gerechtfertigtes Interesse, dann kann er es mir verweigern, ohne das ich Kündigen darf?"
    - Legal und wirksam wirst Du nicht vor Ablauf kündigen können.

    "Wenn ich dann trotzdem Untervermiete habe ich oft gelesen, das die Schlimmste folge eine Fristlose Kündigung ist. Aber wenn ich die Kündigung doch gerade will wäre das für mich ja gar nicht schlimm! Gibt es da nicht auch andere Konsequenzen?"
    - Darüber mag Dich ein Fachanwalt aufklären. Es war Deine Schuld und Risiko, für vier Jahre abzuschliessen.

  • Oder versuchen Sie es mal, den Vermieter mit einer Abstandszahlung zu ködern.
    Auch Sie werden früher oder später es lernen müssen, dass man Zusagen ernst nimmt und diese einhält.
    Rechtlich sehe ich da auch keinen Weg.

  • Hallo Berny und Kolinum,
    vielen Dank für eure Antworten.
    Ich habe nicht vor meinen Vermieter übers Ohr zu hauen und mir ist auch sehr wohl bewusst, dass ich mich an Absprachen halten muss. Aber diese Absprachen haben ja manchmal einen gewissen Spielraum wie man sie rechtlich auslegt und deshalb eben meine Frage ob diese Gründe relevant sein könnten. Ein Auslandsaufenthalt (Auslandssemester) wäre es ja beispielsweise gewesen.

    Der Tipp mit einer Abstandszahlung ist aber sehr gut, das werde ich auf jeden Fall versuchen.

  • Aber diese Absprachen haben ja manchmal einen gewissen Spielraum wie man sie rechtlich auslegt und deshalb eben meine Frage ob diese Gründe relevant sein könnten. Ein Auslandsaufenthalt (Auslandssemester) wäre es ja beispielsweise gewesen.


    Jetzt wirst Du bzgl. eines "Spielraums" ganz enttäuscht sein: Bestenfalls beim Tod eines Mieters gibt es gewisse rechtliche Möglichkeiten.

  • Zitat

    ich habe zur zeit eine Wohnung mit einem 4 jahres Vertrag.

    Was genau heißt das?

    Wenn es nicht zu viel Mühe macht bitte den exakten Wortlaut einstellen.

    Noch besser/einfacher die entsprechende Seite des Vertrages einscannen und als Bild hochladen.

  • Da bist du in der Tat eher mal in der Bredouille, aber lässt dein Vermieter gar nicht mit sich reden? Wenn du das mit der Untervermietung ganz ordentlich und zuverlässig machst und er dann auch für den Rest der Zeit sicher sein Geld bekommt, könnte ich mir vorstellen, dass er sich darauf einlässt.

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