Untermietvertrag; kein Namensschild an Klingel und Briefkasten

  • Ich glaube das hier passt besser in Sonstiges, dort habe ich leider keine Schreib Rechte.

    Hallo liebes Forum,

    ich habe Google benutzt, jedoch nichts explizit zum Thema im Zusammenhang mit einem Untermietvertrag gefunden.

    Ich bin gerade in eine 5 Zimmer WG gezogen, diese erstreckt sich in einem Einfamilienhaus über Paterre bis 2.OG. Im Keller hat der Vermieter ein Büro und betreibt da seine Firma. Auf dem Untermietvertrag ist keine Frist gesetzt und es steht dort nichts über Briefkästen / Klingelschilder.

    Der Vermieter sagt es ist für mich kein Klingel- & Briefkastenschild vorgesehen und ich solle meine Post "c/o sein Nachname" schicken lassen (da dort eben seine Firma die Post bekommt und ich diese dann ggf. im Keller abholen kann).

    Habe ich (auch) mit einem Untermietvertrag das Recht auf mein Namensschild an der Klingel & am Briefkasten? Im Untermietvertrag steht nichts darüber.

    Vielen Dank im Voraus! :)

  • Zitat

    das Recht auf mein Namensschild an der Klingel & am Briefkasten?

    Und du meinst, dass euch der Vermieter 5 Briefkästen anbringen soll. Vergiss es! Die Weiterleitung der Post mit c/o ist nicht zu beanstanden. Bei der nächsten WG unterschreibe bitte nur den Vertrag, wenn das für dich mit Klingel und Briefkasten angenehm ist.

  • Zitat

    jedoch nichts explizit zum Thema im Zusammenhang mit einem Untermietvertrag gefunden.

    Kannste auch nicht, weil es diesen Begriff im mdeutschen Mietrecht nicht gibt.

    Zitat

    Habe ich (auch) mit einem Untermietvertrag das Recht auf mein Namensschild an der Klingel & am Briefkasten? Im Untermietvertrag steht nichts darüber.

    Was vertraglich nicht zugesichert ist muß der Vermieter nicht machen.

    Aber ehrlich, ich würde mir einen eigenen Briefkasten zulegen oder ein Postfach.

    Nichts gegen den Zustellungshinweis c/o, aber es kann ja sein das der VM aus versehen Post an seine Mieter in die Papiertonne oder den Reißwolf schmeißt.

  • > Und du meinst, dass euch der Vermieter 5 Briefkästen anbringen soll
    wo habe ich das geschrieben? Deine restlichen Aussagen sind deine persönliche Vermutung oder juristische Tatsache?

    > Was vertraglich nicht zugesichert ist muß der Vermieter nicht machen.
    Kann ich mir kaum vorstellen.

    > Hallo captianmieter, steht auf Deinem Mietvertrag tatsächlich Untermietvertrag?
    Richtig.

    Für die Nachwelt, des Rätsels Lösung:
    https://www.mieterbund.de/877.html

    Trotzdem vielen Dank für die Antworten.

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