Hallo Zusammen,
folgende Situation.
Die Toilettenspülung unserer Wohnung erfolgt mit Regenwasser oder mit Frischwasser, welches je nach dem Füllstand der Zisterne von unserem Vermieter bereitgestellt wird.
Im Mietvertrag steht in den ergänzenden Regelung folgendes dazu geschrieben:
Das Toilettenwasser wird zum gleichen Preis wie das Frischwasser abgerechnet, da sowohl die Abwassergebühren als auch die Anlagenkosten damit gedeckt werden.
Dennoch werden in der Betriebskostenabrechnung die Abwassergebühren für die verbrauchte Menge an Toilettenwasser mitberechnet.
Frage1:
Darf der Vermieter das Regenwasser zum gleichen Preis wie das von den Stadtwerken bereitgestellt Frischwasser abrechnen?
Frage2:
Interpretiere ich den o.g. Auszug aus dem Vertrag richtig?
- der Vermieter bekommt von mir für das durchgelaufene Toilettewasser(egal ob Frischwasser oder aus der Zisterne) den Frischwasserpreis pro Kubikmeter. Dafür bezahle ich ihm aber für genau diese Menge an durchgelaufenem Wasser KEINE Abwassergebühren.
Für eure Meinungen, Sichtweisen vielen Dank im Voraus