Wohnfläche im Vergleich zu Vertrag weit unterschritten - wie verhalten?

  • Hallo,

    ich weiß, dass es diverse Threads im Zusammenhang mit diesem Thema gibt, ich möchte dennoch einige Ratschläge zu unserer Situation einholen, da jeder Einzelfall verschieden ist.

    Zum Problem: Wir haben vergangenes Jahr einen Mietvertrag unterschrieben und sollten nun einziehen. Leider verschiebt sich der Einzugstermin um ca. eine Woche, weil nicht alle Arbeiten abgeschlossen sind. Da die alte Wohnung natürlich gekündigt ist, übernachten wir nun die Woche bei meinen Eltern und müssen deutlich längere Anfahrtswege zur Arbeit in Kauf nehmen. Alles das haben wir jetzt erst einmal hingenommen. Nun kommt noch ein Problem hinzu: Beim Vermessen der Wohnfläche stellten wir fest, dass sie um etwa 25% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben! Ich vermute, die dort eingetragene Fläche wurde einfach vom Architekten übernommen und nach DIN 227 berechnet. Es findet sich im Vertrag allerdings kein expliziter Vermerk, nach welcher Methode diese Fläche berechnet wurde, so dass wir beim Unterschreiben von einer Berechnung nach der WoFlV ausgehen mussten, nach der die tatsächliche Fläche wie gesagt nur 3/4 der angegebenen Fläche beträgt. Dies bedeutet nicht nur, dass wir nach dieser Rechnung einen völlig überhöhten qm-Preis zahlen, sondern auch dass wir zu hoch an den Nebenkosten beteiligt werden.
    Die Frage ist nun: Wie gehen wir am besten vor? Wir finden die Wohnung natürlich trotzdem toll und möchten keinen Streit mit dem Vermieter oder gar direkt wieder einen Umzug machen, aber andererseits haben wir auch ein schlechtes Gefühl dabei, ein Viertel der Miete für Wohnraum zu bezahlen, der nicht vorhanden ist. Sollen wir vor dem Gespräch mit dem Vermieter lieber noch einen Vermesser beauftragen? Was machen wir, wenn der Vermieter sich weigert, die Miete anzupassen? Welche sonstigen negativen Folgen kann ein Bestehen auf Mietminderung nach sich ziehen (Kündigung, Erhöhung an anderer Stelle, etc.)? Können wir als Basis einfach den jetzigen qm-Preis auf die neu berechnete Fläche umrechnen? Wie verhalten wir uns, wenn der Vermieter den Mietpreis neu verhandeln will? :confused:

    Tausend Dank im Voraus!!!


  • Wie gehen wir am besten vor? Wir finden die Wohnung natürlich trotzdem toll und möchten keinen Streit mit dem Vermieter oder gar direkt wieder einen Umzug machen, aber andererseits haben wir auch ein schlechtes Gefühl dabei, ein Viertel der Miete für Wohnraum zu bezahlen, der nicht vorhanden ist. Sollen wir vor dem Gespräch mit dem Vermieter lieber noch einen Vermesser beauftragen? Was machen wir, wenn der Vermieter sich weigert, die Miete anzupassen? Welche sonstigen negativen Folgen kann ein Bestehen auf Mietminderung nach sich ziehen (Kündigung, Erhöhung an anderer Stelle, etc.)? Können wir als Basis einfach den jetzigen qm-Preis auf die neu berechnete Fläche umrechnen? Wie verhalten wir uns, wenn der Vermieter den Mietpreis neu verhandeln will?

    Bei allen Verständnis für Ihr Problem (ich hätte bei Unterzeichnung genauso gehandelt) findet hier aber keine Rechtsberatung statt.
    Im zitierten Artikel fordern Sie die Teilnehmer sogar dazu auf.

    Hier dürfen nur Meinungen zur Problematik geäußert werden. Eine Beratung bleibt professionellen Fachleuten vorbehalten.
    Die Grenzen sind allerdings fließend.

  • Vielen Dank für den Hinweis! Eine Rechtsberatung fordere ich natürlich nicht, ich hoffe dass dies auch nicht nötig sein wird. Vielleicht hat jemand hier aber schon diesbezüglich Erfahrungen (Mieter- oder Vermieterseite) gemacht und kann sie teilen bzw. die Szenarien einschätzen, die sich aus den Fragen ergeben könnten?

  • Zitat

    zu unserer Situation einholen, da jeder Einzelfall verschieden ist.

    Und da ist ein Anwalt die beste Wahl. Das geht auch online, siehe den Beitrag unter deinem ersten Beitrag.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal. Unser Mietvertrag ist in einem Vordruck von "Haus und Grund" festgehalten.
    Dort ist unter dem Punkt "Vermietet wird zu Wohnzwecken die Wohnung" in dem Feld "Wohnfläche ca." die m² Anzahl angegeben (die - wie gesagt - faktisch nach WoFlV um etwa 25% geringer ist).
    Zwei § später, bei "Die Grundmiete beträgt monatlich" ist die Kaltmiete eingetragen und ferner unter "Änderung der Miete" die "Indexmiete" als Referenz angekreuzt. N.b.: Es gibt in dem Formular übrigens keinen Punkt, in dem ein m²-Preis eingetragen werden kann.
    Zu den Betriebskosten findet sich lediglich ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Allerdings haben wir vom VM eine Aufschlüsselung der BK bekommen, aus der hervorgeht, was pro Kopf und was nach m² berechnet wird.

    Ich hoffe, die Infos helfen erst mal weiter. Wie gesagt, statt einer Rechtsberatung würde ich einfach nur gern Meinungen hören, wie man da Eurer Meinung nach vorgehen würde: Mieterschutz? Direkt zum Anwalt? Erst mit dem VM reden? Oder Pech gehabt?

  • Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal. Unser Mietvertrag ist in einem Vordruck von "Haus und Grund" festgehalten.
    Dort ist unter dem Punkt "Vermietet wird zu Wohnzwecken die Wohnung" in dem Feld "Wohnfläche ca." die m² Anzahl angegeben (die - wie gesagt - faktisch nach WoFlV um etwa 25% geringer ist).
    ...gern Meinungen hören, wie man da Eurer Meinung nach vorgehen würde: Mieterschutz? Direkt zum Anwalt? Erst mit dem VM reden? Oder Pech gehabt?


    Ich würde erst den VM fragen, ob ich hier im falschen Theater bin.
    Dann, wie er sich an meiner Stelle verhalten würde.
    Je nachdem, wie er sich verhält, vom Vertrag wegen arglistischer Täuschung zurücktreten und evtl. eine rechtliche Überprüfung androhen. Schadenersatzforderungen vorbehalten.
    Ausreden vonwegen Architektenfehler, falsche Bauzeichnung o.ä. sind etwas für Leute, die sich die Hosen mit der Kneifzange zubinden...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Februar 2014 um 01:27)

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