Beiträge von bobolino

    Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal. Unser Mietvertrag ist in einem Vordruck von "Haus und Grund" festgehalten.
    Dort ist unter dem Punkt "Vermietet wird zu Wohnzwecken die Wohnung" in dem Feld "Wohnfläche ca." die m² Anzahl angegeben (die - wie gesagt - faktisch nach WoFlV um etwa 25% geringer ist).
    Zwei § später, bei "Die Grundmiete beträgt monatlich" ist die Kaltmiete eingetragen und ferner unter "Änderung der Miete" die "Indexmiete" als Referenz angekreuzt. N.b.: Es gibt in dem Formular übrigens keinen Punkt, in dem ein m²-Preis eingetragen werden kann.
    Zu den Betriebskosten findet sich lediglich ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Allerdings haben wir vom VM eine Aufschlüsselung der BK bekommen, aus der hervorgeht, was pro Kopf und was nach m² berechnet wird.

    Ich hoffe, die Infos helfen erst mal weiter. Wie gesagt, statt einer Rechtsberatung würde ich einfach nur gern Meinungen hören, wie man da Eurer Meinung nach vorgehen würde: Mieterschutz? Direkt zum Anwalt? Erst mit dem VM reden? Oder Pech gehabt?

    Hallo,

    ich weiß, dass es diverse Threads im Zusammenhang mit diesem Thema gibt, ich möchte dennoch einige Ratschläge zu unserer Situation einholen, da jeder Einzelfall verschieden ist.

    Zum Problem: Wir haben vergangenes Jahr einen Mietvertrag unterschrieben und sollten nun einziehen. Leider verschiebt sich der Einzugstermin um ca. eine Woche, weil nicht alle Arbeiten abgeschlossen sind. Da die alte Wohnung natürlich gekündigt ist, übernachten wir nun die Woche bei meinen Eltern und müssen deutlich längere Anfahrtswege zur Arbeit in Kauf nehmen. Alles das haben wir jetzt erst einmal hingenommen. Nun kommt noch ein Problem hinzu: Beim Vermessen der Wohnfläche stellten wir fest, dass sie um etwa 25% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben! Ich vermute, die dort eingetragene Fläche wurde einfach vom Architekten übernommen und nach DIN 227 berechnet. Es findet sich im Vertrag allerdings kein expliziter Vermerk, nach welcher Methode diese Fläche berechnet wurde, so dass wir beim Unterschreiben von einer Berechnung nach der WoFlV ausgehen mussten, nach der die tatsächliche Fläche wie gesagt nur 3/4 der angegebenen Fläche beträgt. Dies bedeutet nicht nur, dass wir nach dieser Rechnung einen völlig überhöhten qm-Preis zahlen, sondern auch dass wir zu hoch an den Nebenkosten beteiligt werden.
    Die Frage ist nun: Wie gehen wir am besten vor? Wir finden die Wohnung natürlich trotzdem toll und möchten keinen Streit mit dem Vermieter oder gar direkt wieder einen Umzug machen, aber andererseits haben wir auch ein schlechtes Gefühl dabei, ein Viertel der Miete für Wohnraum zu bezahlen, der nicht vorhanden ist. Sollen wir vor dem Gespräch mit dem Vermieter lieber noch einen Vermesser beauftragen? Was machen wir, wenn der Vermieter sich weigert, die Miete anzupassen? Welche sonstigen negativen Folgen kann ein Bestehen auf Mietminderung nach sich ziehen (Kündigung, Erhöhung an anderer Stelle, etc.)? Können wir als Basis einfach den jetzigen qm-Preis auf die neu berechnete Fläche umrechnen? Wie verhalten wir uns, wenn der Vermieter den Mietpreis neu verhandeln will? :confused:

    Tausend Dank im Voraus!!!

    Zunächst einmal danke für die schnelle Antwort! Der Vertrag wurde vor Ort von Mietern und Vermieter unterschrieben. Erst mit Erhalt der Kopie des Mietvertrags wurde dort der Betrag der Kaltmiete gestrichen und durch den korrekten, höheren Betrag ersetzt mit dem Vermerk, der Vermieter habe sich bei Vertragsabschluss 'vertan'. Den ursprünglichen Vertrag, in dem der Mietbetrag angeblich falsch aufgeführt war, hatte der Vermieter somit bereits unterschrieben.

    Hallo,
    ich bin neu in diesem Forum und weiß nicht, ob dies das richtige Unterforum ist, deshalb bitte ich um Nachsicht.
    Zu folgendem Fall habe ich Fragen: Wir haben vor einigen Wochen einen Mietvertrag unterschrieben. Eine Kopie davon wollte uns der Vermieter zusenden. Nun meldete sich der Vermieter und meinte, er hätte sich bei dem Eintragen der Kaltmiete in den Vertrag vertan und die Kaltmiete läge etwas höher (wie dies im Inserat auch angegeben war), dies habe er nun im Mietvertrag und auf der Kopie geändert. Nun haben beide Parteien zunächst natürlich den Vertrag mit der niedrigeren Kaltmiete unterschrieben.

    Frage 1) Ist das Vorgehen des Vermieters so ohne weiteres möglich? Was wäre, wenn wir dem nicht zustimmen würden?
    Frage 2) Wenn die zuvor festgesetzte Miete Gültigkeit hat, wie sinnvoll wäre es, darauf zu pochen?

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

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