Beiträge von Chris1984

    Die Vermieterin setzt eben voraus, dass wir neben dem Flur zur Wohnung ( Treppenhaus ) und die Fenster putzen. Und da sie eben, wie schon erwähnt putzkrank ist, putzt die jede 2 Wochen den Flur ( auch wenn nicht dreckig, weil für sie ist alles dreckig ) und somit auch das Dachfenster.
    Es gibt auch keinen Putzplan o.ä., wo das Putzen den Dachfensters geregelt ist, zumal nach jedem Regenschauer das Dachfenster automatisch wieder dreckig ist!

    Hallo,

    ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!
    Da ich nur Teilzeitkraft bin und Zuschüsse vom JobCenter bekomme, habe ich z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung und das Gericht gibt mir auch keinen Schein für einen Anwalt, da ich seit 3 Jahren mit der Vermieterin schon anwaltlich schreibe und das Gericht jetzt sagt: Gibt nichts mehr!

    Zum Problem:
    Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. Kann ich nicht nachweisen, habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll.

    Nun habe ich durch das Heizen ein Guthaben von 122,60€, welches die Vermieterin mit einer Nachzahlung der NK i.H.v. 112,17€ verrechnet hat ( inkl. 15€ fürs Fensterputzen ).
    Das Guthaben von 10,43€ hat sie mit der Kautionsvorderung verrechnet, auf der sie leider einen Titel hat. Aber das tut hier erstmal nichts zum Problem.

    Meine Frage ist nun, darf ich die 15€ von der noch nicht ausgeführten Mietzahlung i.H.v. 391€ abziehen?
    Ich habe nach dem Erhalt der NK 2013 die Vermieterin schriftl. aufgefordert, die NK zu korrigieren, welches sie schriftl. abgelehnt hat. Darf ich nun den Betrag eigenmächtig von der Miete abziehen?

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