Einen schönen guten Tag,
ich bin aktuell in einer etwas unangenehmen Situation mit meinem Vermieter und biete um Ihren Rat und Meinung.
Hier meine Situation:
Mein Vermieter trat die Tage an mich heran und meinte er hat seit Mietbeginn (vor ca. 4 Jahren) vergessen mir die Kosten für die Beleuchtung in Flur, Keller, Heizungsraum in Rechnung zustellen und ist in Begriff eine Nachzahlung zu fordern. Ich habe in meinem Mietvertrag nachgelesen und es hat sich herausgestellt das alle Betriebskosten (inkl. Beleuchtung) in den Nebenkosten enthalten sind.
Für mein Verständnis ist die ganze Sache erledigt da der Mietvertrag klar aussagt wer was zu zahlen hat und was bereits in den Nebenkosten enthalten ist. Unabhängig davon stelle ich mir die Frage wie der Vermieter diese Kosten berechnen will wenn die Beleuchtung auf keinen separaten Zähler sondern auf dem des Vermieters läuft?
So wie ich das ganze beurteile kann der Vermieter keine Nachzahlung fordern aufgrund des Mietvertrages und selbst wenn diese Betriebskosten nicht in den Nebenkosten enthalten wären, könnte er ohne separaten Zähler keine genaue Kostenaufstellung machen.
Sehe ich das richtig? Wie schaut es unabhängig vom Mietvertrag mit der Verjährung solcher Forderungen aus?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Gruß
Thomas