Nebenkostenabrechnung nicht bekommen

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe das Mietverhältnis meiner Eltern abzuwickeln, da diese ins Altersheim umgezogen sind.

    1. Problem
    Da man seitens der geldgebenden Behörde den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sehen will, weil hier eine Überschneidung der Kosten wegen einzuhaltender Kündigungsfrist von drei Monaten besteht, habe ich diese Abrechnung bei meinem Vater gesucht aber nicht gefunden. Also wandte ich mich an die Vermieterin. Die hat dann behauptet, das könne nicht sein, die müsse er bekommen haben. Da ich aber auf dem Konto meines Vaters weder eine Abbuchung noch eine Gutschrift für eine solche Abrechnung gefunden habe, bat ich darum mir eine Kopie zur Verfügung zu stellen, die ich auch bekam. Darin wird behauptet, mein Vater habe diese bereits am 08.04.2013 erhalten. Nachdem sich laut dieser Abrechnung aber eine Nachzahlung ergeben hat und bis heute keine Mahnung erfolgt ist, muss ich davon ausgehen, dass er diese Abrechnung tatsächlich nicht bekommen hat.
    Gleichzeitig mit dieser Kopie bekam er dann auch einen Begleitbrief, mit dem dieser Nachzahlungsbetrag angemahnt wurde. Für mich ist das völlig widersinnig. Aber wie kann ich beweisen, dass er diese Abrechnung wirklich nicht bekommen hat? Denn in diesem Fall wäre wohl die Abrechnungsfrist von einem Jahr längst überschritten und ich müsste diesen Betrag überhaupt nicht bezahlen.

    2, Problem
    In dieser Nebenkostenabrechnung tauchen erstmalig (nach 33 Jahren Mietzeit) die Positionen Kehrdienst und Gartenpflege auf. Im Mietvertrag sind allerdings die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt. Es gibt auch keine Ankündigung oder sonstige Nachricht vom Vermieter, dass er nun diese Kosten ebenfalls geltend machen will. Müssen diese plötzlichen zusätzlichen Kosten akzeptiert werden?

  • Aber wie kann ich beweisen, dass er diese Abrechnung wirklich nicht bekommen hat?


    Musst Du das? Wenn Dein Vater die Nachforderung über 9 Monate lang nicht bezahlt hat, hat der Vermieter sich vermutlich ja mal gemeldet und kann das umgekehrt jetzt belegen.

  • Hallo Ginevra,

    "1. Problem
    Da man seitens der geldgebenden Behörde den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sehen will, ..."
    - Dies scheint mir kein mietrechtliches Problem zu sein.

    "2, Problem
    In dieser Nebenkostenabrechnung tauchen erstmalig (nach 33 Jahren Mietzeit) die Positionen Kehrdienst und Gartenpflege auf. Im Mietvertrag sind allerdings die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt. Es gibt auch keine Ankündigung oder sonstige Nachricht vom Vermieter, dass er nun diese Kosten ebenfalls geltend machen will. Müssen diese plötzlichen zusätzlichen Kosten akzeptiert werden?"
    - Nein, es sei denn, im MV gibt es eine entsprechende Vorbehaltsregeung.

  • Hallo Berry,
    vielen Dank für Ihre Rückantwort.
    1. Problem:
    Das ist auch nicht das Problem. In meiner Schilderung geht es mir um das Problem der nicht erhaltenen Nebenkostenabrechnung und dass ich das nicht nachweisen kann. Vielleicht mögen Sie meine Schilderung ja noch einmal lesen.

    2. Problem:
    Wie könnte eine solche Vorbehaltsregeung aussehen?

    Gruß Ginevra

  • Zitat

    Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass Sie mich Duzen.


    Dann mache ich den einzigen Vorschlag, wende dich an einen Anwalt und nicht an ein Forum! Bevor man hier eine Frage stellt, sollte man sich etwas einlesen. Dann hättest du gesehen, dass wie in anderen Foren auch, das duzen üblich ist.

    Also, auf, auf zum Anwalt. Und lass uns hier in Ruhe beim du.

  • Ihre Antwort ist nicht hilfreich. Der Vermieter hat sich in diesen 9 Monaten hierzu nicht gemeldet.


    Ich nehme an, ich bin gemeint.

    Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt: Meine vorherige Antwort sollte ausdrücken, dass ich meine, dass der Vermieter nachweisen muss, dass er die Nebenkostenabrechnung schon vor 9 Monaten verschickt hat.

    Wenn die Antwort nicht hilfreich ist, nun ja, dann könnte vielleicht, eventuell und unter Umständen umgekehrt versucht werden, etwas zu beweisen, das nicht geschehen ist. Vielleicht wurde ja ein beweiskräftiges Protokoll geführt, in dem steht, was alles nicht im Briefkasten gelandet ist ... ;)

    Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass Sie mich Duzen.


    Zur Kenntnis genommen. Ansonsten hat dazu mein Vorposter dankenswerter Weise alles geschrieben.

  • Ihre Antwort ist nicht hilfreich. Der Vermieter hat sich in diesen 9 Monaten hierzu nicht gemeldet.
    Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass Sie mich Duzen.


    Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser, zu erkennen, wen Du gemeint hattest.

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