Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe das Mietverhältnis meiner Eltern abzuwickeln, da diese ins Altersheim umgezogen sind.
1. Problem
Da man seitens der geldgebenden Behörde den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sehen will, weil hier eine Überschneidung der Kosten wegen einzuhaltender Kündigungsfrist von drei Monaten besteht, habe ich diese Abrechnung bei meinem Vater gesucht aber nicht gefunden. Also wandte ich mich an die Vermieterin. Die hat dann behauptet, das könne nicht sein, die müsse er bekommen haben. Da ich aber auf dem Konto meines Vaters weder eine Abbuchung noch eine Gutschrift für eine solche Abrechnung gefunden habe, bat ich darum mir eine Kopie zur Verfügung zu stellen, die ich auch bekam. Darin wird behauptet, mein Vater habe diese bereits am 08.04.2013 erhalten. Nachdem sich laut dieser Abrechnung aber eine Nachzahlung ergeben hat und bis heute keine Mahnung erfolgt ist, muss ich davon ausgehen, dass er diese Abrechnung tatsächlich nicht bekommen hat.
Gleichzeitig mit dieser Kopie bekam er dann auch einen Begleitbrief, mit dem dieser Nachzahlungsbetrag angemahnt wurde. Für mich ist das völlig widersinnig. Aber wie kann ich beweisen, dass er diese Abrechnung wirklich nicht bekommen hat? Denn in diesem Fall wäre wohl die Abrechnungsfrist von einem Jahr längst überschritten und ich müsste diesen Betrag überhaupt nicht bezahlen.
2, Problem
In dieser Nebenkostenabrechnung tauchen erstmalig (nach 33 Jahren Mietzeit) die Positionen Kehrdienst und Gartenpflege auf. Im Mietvertrag sind allerdings die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt. Es gibt auch keine Ankündigung oder sonstige Nachricht vom Vermieter, dass er nun diese Kosten ebenfalls geltend machen will. Müssen diese plötzlichen zusätzlichen Kosten akzeptiert werden?