hey,
erstmal: hallo Forum, schön dass es so was gibt ![]()
zu meinem Problem (sorry, ist etwas länger/komplizierter):
ich wohne in einer 3er WG, die von einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft vermietet wird. Im Mietvertrag sind bisher alle Mieter gleichberechtigt aufgeführt. Schon seit langem besteht allerdings ein "Problem" mit der Kaution: die Wohnbau-Gesellschaft hat seinerzeit (2005) mit der Erst-Vermietung der WG einen Kautions-Pfandbrief (oder wie das heißt) über den Betrag der Kaution mit der örtlichen Sparkasse abgeschlossen. Dummerweise bedeutet das, dass die Kaution natürlich auch nur wieder an die Erst-Mieter ausgezahlt werden kann. Bei jedem Wechsel der WG-Besetzung müsste somit eigentlich ein neuer Pfandbrief mit der Bank abgeschlossen und der alte abgelöst werden. Das ist jedoch nie passiert, scheinbar hat das die Wohnbau-Gesellschaft nicht wirklich interessiert oder sie waren sich des Problems nicht bewusst. Jedenfalls lief das dann bei jedem Einzug/Auszug so, dass der neu einziehende Mieter dem ausziehenden Mieter die Kaution privat überwiesen hat, der Pfandbrief bei der Bank wurde nicht angerührt. Nachdem wir (die aktuelle WG-Besetzung) dieses Problem mal angehen wollte, stellte sich heraus, dass einer der drei ursprünglichen Erst-Mieter leider nicht mehr aufzutreiben ist, d.h. von ihm ist nur der Name bekannt. Wir bräuchten aber von allen drei eine Unterschrift, um dieses Kautions-Bank-Problem zu lösen.
Letztlich heißt das natürlich, dass (sollte die Wohnbau-Gesellschaft mal irgendwann z.B. auf die Idee kommen, bei einem Auszug eine Abnahme durchführen zu wollen), dass die zu diesem Zeitpunkt hier wohnenden Mieter "die Dummen" sind, aber dieses Risiko wurde halt immer stillschweigend getragen.
Jetzt will ein Mitbewohner zum 01.02. ausziehen. Die Wohnbau-Gesellschaft möchte jetzt aber plötzlich, dass entweder
a) die verbleibenden zwei Mieter zu Hauptmietern werden und das dritte Zimmer untervermietet wird
b) ein komplett neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, mit nur einem Hauptmieter
Dies hat der Mitarbeiter der Wohnbau-Gesellschaft dem ausziehenden Mitbewohner mündlich mitgeteilt, als der wegen der Vertrags-Sachen Anfang der Woche dort in der Geschäftsstelle war und ihm scheinbar gesagt, er soll ein Schriftstück aufsetzen, das wir dann unterschreiben sollen. Auf diesem (in typisch pseudojuristisch formuliertem Geschwurbel gehaltenen) Schriftstück steht im Endeffekt, dass wir den Auszug unseres Mitbewohners bestätigen und dass er (der ausziehende Mitbewohner) seinen Anspruch auf Kaution gegenüber der Wohnbau "niederlegt", sobald er vom Nachmieter die Kaution bekommen hat. Das alles finden wir höchst seltsam:
- hat die Wohnbau-Gesellschaft überhaupt irgendeine Art von Handhabe, ihr Hauptmieter-Modell durchzudrücken? Was ist, wenn wir uns einfach weigern, das zu machen?
- wieso meldet sich nicht evtl. mal jemand von der Wohnbau bei uns mit irgendeiner Art von offiziellem Schriftstück, sondern lässt den ausziehenden Mitbewohner irgendwas halbgares formulieren, das wir dann schnellschnell unterschreiben sollen?
- wieso sollen/müssen WIR den Auszug des Mitbewohners "bestätigen" (was gibts da zu bestätigen? Wir sind doch nicht der Vermieter!)
- wieso sollen WIR irgendwas unterschreiben, was mit SEINER Kaution zu tun hat? Die Kaution ist doch eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter (wir sind ja derzeit noch alle drei gleichberechtigte Mieter)
Insbesondere ist verdächtig, dass auf diesem Schriftstück auch explizit der konkrete Betrag der Kaution genannt wird. Da wir als Hauptmieter ja dann auch das "Kautions-Risiko" für das dritte Zimmer mitübernehmen müssten, würden wir ggf. eine Abnahme oder Teilabnahme der Wohnung erwägen, was bedeutet, dass der ausziehende Mieter evtl gar nicht mehr die volle Kaution zurück bekommt (da durchaus evtl. der ein oder andere relevante Schaden besteht; zudem hat der ausziehende Mitbewohner das Zimmer z.B. auch weder bei Ein- noch bei Auszug gestrichen).
Für uns wirkt das so, als würde sich unser Mitbewohner (ein leider sehr auf seinen persönlichen Vorteil bedachter Mensch) versuchen, sich mit diesem seltsamen Schriftstück "elegant" aus der Affäre ziehen zu wollen. Allerdings halte ich diesen Wisch alleine schon rein juristisch für ziemlich hanebüchen (siehe oben).
Wir haben uns jetzt am Montag einen Termin bei der Wohnbau-Gesellschaft organisiert und wollen das mal alles mit denen besprechen. Am Telefon meinte der Berater aber auch gleich prophylaktisch, dass nur die beiden o.g. Möglichkeiten a) und b) bestünden. Auch dieses kurze Gespräch wirkte alles andere als transparent und lässt bei uns die Frage aufkommen, was da eigentlich im Hintergrund läuft und ob das alles sauber ist.
soo...vielleicht kann sich ja jemand mit Erfahrung in diesen Dingen mal dazu äußern. Ich hab versucht, das ganze Problemfeld möglichst klar darzustellen, aber es ist leider halt alles etwas verworren...
Vielen Dank jedenfalls schonmal!
Gruß
brokaaa