Auszug Mitbewohner - verschiedene Probleme

  • hey,

    erstmal: hallo Forum, schön dass es so was gibt ;)

    zu meinem Problem (sorry, ist etwas länger/komplizierter):

    ich wohne in einer 3er WG, die von einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft vermietet wird. Im Mietvertrag sind bisher alle Mieter gleichberechtigt aufgeführt. Schon seit langem besteht allerdings ein "Problem" mit der Kaution: die Wohnbau-Gesellschaft hat seinerzeit (2005) mit der Erst-Vermietung der WG einen Kautions-Pfandbrief (oder wie das heißt) über den Betrag der Kaution mit der örtlichen Sparkasse abgeschlossen. Dummerweise bedeutet das, dass die Kaution natürlich auch nur wieder an die Erst-Mieter ausgezahlt werden kann. Bei jedem Wechsel der WG-Besetzung müsste somit eigentlich ein neuer Pfandbrief mit der Bank abgeschlossen und der alte abgelöst werden. Das ist jedoch nie passiert, scheinbar hat das die Wohnbau-Gesellschaft nicht wirklich interessiert oder sie waren sich des Problems nicht bewusst. Jedenfalls lief das dann bei jedem Einzug/Auszug so, dass der neu einziehende Mieter dem ausziehenden Mieter die Kaution privat überwiesen hat, der Pfandbrief bei der Bank wurde nicht angerührt. Nachdem wir (die aktuelle WG-Besetzung) dieses Problem mal angehen wollte, stellte sich heraus, dass einer der drei ursprünglichen Erst-Mieter leider nicht mehr aufzutreiben ist, d.h. von ihm ist nur der Name bekannt. Wir bräuchten aber von allen drei eine Unterschrift, um dieses Kautions-Bank-Problem zu lösen.

    Letztlich heißt das natürlich, dass (sollte die Wohnbau-Gesellschaft mal irgendwann z.B. auf die Idee kommen, bei einem Auszug eine Abnahme durchführen zu wollen), dass die zu diesem Zeitpunkt hier wohnenden Mieter "die Dummen" sind, aber dieses Risiko wurde halt immer stillschweigend getragen.

    Jetzt will ein Mitbewohner zum 01.02. ausziehen. Die Wohnbau-Gesellschaft möchte jetzt aber plötzlich, dass entweder

    a) die verbleibenden zwei Mieter zu Hauptmietern werden und das dritte Zimmer untervermietet wird
    b) ein komplett neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, mit nur einem Hauptmieter

    Dies hat der Mitarbeiter der Wohnbau-Gesellschaft dem ausziehenden Mitbewohner mündlich mitgeteilt, als der wegen der Vertrags-Sachen Anfang der Woche dort in der Geschäftsstelle war und ihm scheinbar gesagt, er soll ein Schriftstück aufsetzen, das wir dann unterschreiben sollen. Auf diesem (in typisch pseudojuristisch formuliertem Geschwurbel gehaltenen) Schriftstück steht im Endeffekt, dass wir den Auszug unseres Mitbewohners bestätigen und dass er (der ausziehende Mitbewohner) seinen Anspruch auf Kaution gegenüber der Wohnbau "niederlegt", sobald er vom Nachmieter die Kaution bekommen hat. Das alles finden wir höchst seltsam:

    - hat die Wohnbau-Gesellschaft überhaupt irgendeine Art von Handhabe, ihr Hauptmieter-Modell durchzudrücken? Was ist, wenn wir uns einfach weigern, das zu machen?
    - wieso meldet sich nicht evtl. mal jemand von der Wohnbau bei uns mit irgendeiner Art von offiziellem Schriftstück, sondern lässt den ausziehenden Mitbewohner irgendwas halbgares formulieren, das wir dann schnellschnell unterschreiben sollen?
    - wieso sollen/müssen WIR den Auszug des Mitbewohners "bestätigen" (was gibts da zu bestätigen? Wir sind doch nicht der Vermieter!)
    - wieso sollen WIR irgendwas unterschreiben, was mit SEINER Kaution zu tun hat? Die Kaution ist doch eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter (wir sind ja derzeit noch alle drei gleichberechtigte Mieter)

    Insbesondere ist verdächtig, dass auf diesem Schriftstück auch explizit der konkrete Betrag der Kaution genannt wird. Da wir als Hauptmieter ja dann auch das "Kautions-Risiko" für das dritte Zimmer mitübernehmen müssten, würden wir ggf. eine Abnahme oder Teilabnahme der Wohnung erwägen, was bedeutet, dass der ausziehende Mieter evtl gar nicht mehr die volle Kaution zurück bekommt (da durchaus evtl. der ein oder andere relevante Schaden besteht; zudem hat der ausziehende Mitbewohner das Zimmer z.B. auch weder bei Ein- noch bei Auszug gestrichen).

    Für uns wirkt das so, als würde sich unser Mitbewohner (ein leider sehr auf seinen persönlichen Vorteil bedachter Mensch) versuchen, sich mit diesem seltsamen Schriftstück "elegant" aus der Affäre ziehen zu wollen. Allerdings halte ich diesen Wisch alleine schon rein juristisch für ziemlich hanebüchen (siehe oben).

    Wir haben uns jetzt am Montag einen Termin bei der Wohnbau-Gesellschaft organisiert und wollen das mal alles mit denen besprechen. Am Telefon meinte der Berater aber auch gleich prophylaktisch, dass nur die beiden o.g. Möglichkeiten a) und b) bestünden. Auch dieses kurze Gespräch wirkte alles andere als transparent und lässt bei uns die Frage aufkommen, was da eigentlich im Hintergrund läuft und ob das alles sauber ist.

    soo...vielleicht kann sich ja jemand mit Erfahrung in diesen Dingen mal dazu äußern. Ich hab versucht, das ganze Problemfeld möglichst klar darzustellen, aber es ist leider halt alles etwas verworren...

    Vielen Dank jedenfalls schonmal!

    Gruß

    brokaaa

    Einmal editiert, zuletzt von brokaaa (31. Januar 2014 um 11:38)

  • Ein bestehender Mietvertrag kann nur durch alle Unterzeichner geändert werden!

    Wenn ein Vertragspartner (hier Mieter) ausziehen möchte, geht das nur bei einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag oder Kündigung.

    Das Anliegen Eures Vermieters ist berechtigt. Die Details hierzu besprechen Sie mit dem Vermieter.

    Wollen Sie oder sollen Sie weiter dort wohnen bleiben ist ein Änderungsvertrag bzw. neuer Mietvertrag mit all seinen Konsequenzen abzuschließen.

  • Ja, aber gerade weil ja ein neuer Vertrag (oder Änderungsvertrag) zwischen allen Parteien nötig ist, finden wir dieses Schriftstück so seltsam. Warum schickt uns die Wohnbau-Gesellschaft nicht mal den neuen Vertrag/Vertragsvorschlag sondern schickt stattdessen den ausziehenden Mieter mit einem selbstformulierten und recht hanebüchenen Wisch zu uns (auf dem übrigens nichtmal eine Unterschrift der Wohnbau vorgesehen ist)? Und was ist, wenn wir nunmal keine Hauptmieter werden möchten? Kann dann der Mitbewohner wirklich nicht aus dem Vertrag raus, so lange wir das nicht machen?

  • Ja, aber gerade weil ja ein neuer Vertrag (oder Änderungsvertrag) zwischen allen Parteien nötig ist, finden wir dieses Schriftstück so seltsam. Warum schickt uns die Wohnbau-Gesellschaft nicht mal den neuen Vertrag/Vertragsvorschlag sondern schickt stattdessen den ausziehenden Mieter mit einem selbstformulierten und recht hanebüchenen Wisch zu uns (auf dem übrigens nichtmal eine Unterschrift der Wohnbau vorgesehen ist)? Und was ist, wenn wir nunmal keine Hauptmieter werden möchten? Kann dann der Mitbewohner wirklich nicht aus dem Vertrag raus, so lange wir das nicht machen?

    hab dieses Schriftstück mal anonymisiert hochgeladen:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    das ergibt doch im Kontext unserer Mitsituation (s.o.) keinerlei Sinn und sollte von uns auch keinesfalls unterschrieben werden...oder?

  • Die Vorgehensweise ist schon seltsam und ich würde sowas nicht unterschreiben.
    Im Prinzip seid Ihr Euch wohl einig, aber auf Zuruf würde ich mich nicht einlassen.

    Ist es ein fast unüberwindbares Problem, sich an einen Tisch zu setzen?

  • nein, wir werden ja auch am Montag gemeinsam zur WB-Gesellschaft gehen und mit denen sprechen. Ich verstehe halt nur einfach nicht, warum die da so ne seltsame intransparente Nummer abziehen und das löst halt bei mir den Verdacht aus, dass da irgendwas nicht so ganz sauber ist.

    Unser Mitbewohner will halt möglichst fix seine Kaution zurückbekommen und mit der Sache möglichst nichts mehr zu tun haben (was man ja irgendwo evtl. nachvollziehen kann), aber ich und die andere Person haben halt keine Lust darauf, in so nem nebulösen Schnellschnell-Verfahren die Hauptmieter-Verantwortung aufgehalst zu bekommen, vor allem nicht, ohne dass eine Abnahme oder Teil-Abnahme gemacht wurde (sonst haften wir ja für jeden Schaden, der vom jetzigen oder irgendeinem der ganzen Vormieter in dem fraglichen Zimmer mal verursacht wurde). Es ist auch relativ klar, dass die WB-Gesellschaft letztlich nur noch einen Hauptmieter haben will und das drücken sie jetzt halt scheibchenweise bei jedem Einzug-/Auszug durch.

    Das kann man ja alles besprechen, aber dass die WB-Gesellschaft sich von sich aus dazu *überhaupt* nicht offiziell äußert und stattdessen einen der Mieter mit so einem fragwürdigen Schreiben vorschickt....das ist schon alles etwas seltsam. Das Gespräch mit der WB-Gesellschaft kommt ja auch nur auf unsere Initiative hin zustande und man hat auch schon am Telefon gemerkt, dass die das eigentlich nicht so wirklich wollen. Deswegen wollte ich da mal nachfragen. Danke für die Infos jedenfalls!

    Einmal editiert, zuletzt von brokaaa (31. Januar 2014 um 14:34)

  • Hallo Brokaa,
    zum Schreiben: Mietende am 1.d.M. geht nicht.
    Mietrechtlich (Thema dieses Forums) ist die Kaution eine Sicherheitsleistung des M, die der VM getrennt von seinem Vermögen verzinslich anzulegen hat.
    Zu dem Pfandbriefgemauschele möchte ich mich nicht äussern, meine aber, herausgelesen zu haben, dass der VM wohl jetzt die Mietsicherheit gesetzeskondom haben möchte.

  • hey Berny,

    naja, nach dem, was wir bisher von der Wohnbaugesellschaft gehört haben, wollen die an dieser Kautions-Sache von sich aus gar nichts ändern. Sie können de facto auch gar nichts ändern, weil sie die ursprüngliche Kaution gar nicht ausbezahlen können, weil einer der drei ursprünglichen Mieter nicht mehr auffindbar ist. Die WB-Gesellschaft will nur, dass sie möglichst wenige Hauptmieter haben, weil das für die dann scheinbar verwaltungstechnisch einfacher bzw. generell weniger Arbeit ist (und was anderes interessiert die im Normalfall auch nicht groß, das ist zumindest meine persönliche Erfahrung mit denen). #

    Wir als in der Wohnung bleibende Mieter sollen bitteschön einfach auch noch zusätzlich das Kautionsrisiko für den dritten Mitbewohner tragen, obwohl wir (wenn wir wirklich Pech haben sollten) schon an unsere eigene Kaution nicht mehr herankommen (da wir ja auf das ursprünglich hinterlegte Geld keinerlei Anspruch haben) - das ist die Position der WB-Gesellschaft. Wir müssen also entweder einwilligen, Hauptmieter zu werden und einen entsprechenden neuen Vertrag/Änderungsvertrag zu unterschreiben - oder alle drei ausziehen.

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