Hallo an alle,
ich habe noch einmal eine Frage zu den Betriebskosten. Zum Grundstück des angemieteten Einfamilienhaus gehör(t)en drei Garagen, die mein Vermieter an andere Leute vermietet hatte.
Meine Frage ist nun: Darf mir mein Vermieter die komplette Grundsteuer anrechnen, oder muss er den Teil, der anderweitig vermietet ist, abziehen?
Gilt dasselbe für die Wohngebäude und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Danke für Eure Hilfe!