Muss ich den Vermieter fragen, wenn ich eine Kernbohrung durchführen will?

  • Hallo,

    habe mal eine kurze Frage. Da es so kalt ist, würde ich gerne einen Holzofen in unsere Wohnung stellen. Allerdings braucht man dafür ein Kaminrohr. Das Rohr wollte ich aus der Wand gehen lassen.

    Muss ich den Vermieter fragen, wenn ich ein Loch (ca. 20cm Durchmesser) durch die Wand bohren will?

    LG

    Schafschaf

  • Was dreht ihr denn alle so am Rad? Wenn ich was an die Wand dübeln will, dann frag ich doch auch nicht den Vermieter um Erlaubnis. Das Loch ist nur ein Stück größer, deshalb meine Frage.

  • Was dreht ihr denn alle so am Rad? Wenn ich was an die Wand dübeln will, dann frag ich doch auch nicht den Vermieter um Erlaubnis. Das Loch ist nur ein Stück größer, deshalb meine Frage.

    Ist schon ein großer Unterschied. (Kleine) Löcher dübeln gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Kernbohrung ist eine bauliche Veränderung, die nicht unter den vertragsgemäßen Gebrauch fällt, und daher vom Vermieter genehmigt werden muss.

  • Was dreht ihr denn alle so am Rad? Wenn ich was an die Wand dübeln will, dann frag ich doch auch nicht den Vermieter um Erlaubnis. Das Loch ist nur ein Stück größer, deshalb meine Frage.


    Ein Stück ist gut. So ein Ofenrohr hat einen Durchmesser von 120 mm. Dazu noch das Futterrohr von mindestens 130 mm, macht ein Loch von etwa 140 - 150 mm nötig.

    Außerdem sind für Kamine die Abnahme/Genehmigung des Schornsteinfegers nötig.

    Und die bekommt auf Antrag nur der Eigentümer.


  • ................, würde ich gerne einen Holzofen in unsere Wohnung stellen. Allerdings braucht man dafür ein Kaminrohr. Das Rohr wollte ich aus der Wand gehen lassen.

    Muss ich den Vermieter fragen, wenn ich ein Loch (ca. 20cm Durchmesser) durch die Wand bohren will?

    Ja, das müssen Sie. So ein Loch ist schon ein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das baupolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Nutzung von Abzugseinrichtungen zu erfüllen sind.
    Nicht auszuschließen wäre auch eine eventuelle Genehmigung durch den Schornsteinfegermeister.
    Da geht ohne Erlaubnis des Vermieters nichts.

  • Zudem geht die bauliche Maßnahme dann ja draußen noch weiter. Man kann die Abgase des Ofens nicht einfach durch ein Loch nach draußen leiten. Der Ofen würde einem im wahrsten Sinne des Wortes etwas husten.

    Ohne Vermieter und Schornsteinfegermeister läuft da gar nichts.

  • Da es so kalt ist, würde ich gerne einen Holzofen in unsere Wohnung stellen.
    Muss ich den Vermieter fragen, wenn ich ein Loch (ca. 20cm Durchmesser) durch die Wand bohren will?


    Nöö, brauchste nicht. Aber mit der Kernbohrung sollteste erst beginnen, wenn Du bereits eine neue Wohnung gemietet haben wirst.:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!