Hallo!
Ich versuche die Situation einmal kurz zu umreissen.
Meine Vermieter, mit denen ich auch den Mietvertrag geschlossen habe, haben bei dem Vorbesitzer des Objekts eine Restschuld in Höhe von knapp 40.000 €. Per Urteil des Landesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass die Mieten an den Vorbesitzer des Objekts, als Tilgung dieser Restschuld getätigt werden sollen.
Nun hat mich ebenfalls der Anwalt meiner Vermieter kontaktiert und behauptet, dass dies ein Fehlurteil sei und es noch keine klare Regelung gäbe, ob diese 40.000 € auch wirklich offen seien und ich die Miete an die Vermieter zahlen soll.
Nun zu meinem Problem: Anwalt des Vorbesitzers droht mir mit zivilrechtlichen Maßnahmen, falls ich nicht an ihn überweise und die Vermieter drohen damit, dass man mich wie einen Mietnomaden behandeln würde, sollte ich die Miete nicht an sie überweisen.
Was mache ich da nun? Salomonisches Urteil - Jeder bekommt die Hälfte? Ich habe auch schon überlegt, die Miete vorerst auf ein gesondertes Konto zu tun und zu warten, wie sich beide Parteien einigen.