Verzwickte Situation

  • Hallo!

    Ich versuche die Situation einmal kurz zu umreissen.

    Meine Vermieter, mit denen ich auch den Mietvertrag geschlossen habe, haben bei dem Vorbesitzer des Objekts eine Restschuld in Höhe von knapp 40.000 €. Per Urteil des Landesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass die Mieten an den Vorbesitzer des Objekts, als Tilgung dieser Restschuld getätigt werden sollen.

    Nun hat mich ebenfalls der Anwalt meiner Vermieter kontaktiert und behauptet, dass dies ein Fehlurteil sei und es noch keine klare Regelung gäbe, ob diese 40.000 € auch wirklich offen seien und ich die Miete an die Vermieter zahlen soll.

    Nun zu meinem Problem: Anwalt des Vorbesitzers droht mir mit zivilrechtlichen Maßnahmen, falls ich nicht an ihn überweise und die Vermieter drohen damit, dass man mich wie einen Mietnomaden behandeln würde, sollte ich die Miete nicht an sie überweisen.

    Was mache ich da nun? Salomonisches Urteil - Jeder bekommt die Hälfte? Ich habe auch schon überlegt, die Miete vorerst auf ein gesondertes Konto zu tun und zu warten, wie sich beide Parteien einigen.

  • Per Urteil des Landesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass die Mieten an den Vorbesitzer des Objekts, als Tilgung dieser Restschuld getätigt werden sollen.


    Auf welchem Schreiben von wem genau steht das? Du hast einen gültigen Mietvertrag mit Deinem Vermieter geschlossen. Diesem Vertrag nach bist Du mietzahlungspflichtig dem Vermieter gegenüber. Welches Schreiben könnte den Vertrag aushebeln und den Mieter zwingen, woanders hin zu überweisen?

    Nun hat mich ebenfalls der Anwalt meiner Vermieter kontaktiert und behauptet, dass dies ein Fehlurteil sei und es noch keine klare Regelung gäbe, ob diese 40.000 € auch wirklich offen seien


    Wie oben angedeutet: Ich denke nicht, dass Dich Mitteilungen über Urteile interessieren müssen. Dich könnten doch höchstens richterliche Anordnungen (oder wie immer sowas heißen mag) interessieren, die Dich (als eigentlich unbeteiligte Dritte) rechtmäßig zwingen, die Miete umzulenken.

    Nun zu meinem Problem: Anwalt des Vorbesitzers droht mir mit zivilrechtlichen Maßnahmen, falls ich nicht an ihn überweise und die Vermieter drohen damit, dass man mich wie einen Mietnomaden behandeln würde, sollte ich die Miete nicht an sie überweisen.


    Im Ernstfall würde ich einen eigenen Fachanwalt konsultieren, der Dir den oder die anderen Anwälte (mindestens einer muss ja im Unrecht sein) vom Hals hält.

    Was mache ich da nun? Salomonisches Urteil - Jeder bekommt die Hälfte? Ich habe auch schon überlegt, die Miete vorerst auf ein gesondertes Konto zu tun und zu warten, wie sich beide Parteien einigen.


    Mit beiden Möglichkeiten würdest Du der berechtigten Partei (welche das auch immer sein mag) mindestens die Hälfte der Miete vorenthalten. Ist keine Lösung, denke ich.

    Bedenke: Du überweist Dein Geld. Du müsstest mit "unter Vorbehalt bla..bla.." arbeiten, um später überhaupt eine Chance zu haben, Dein falsch überwiesenes Geld zurück zu erhalten.

    Wie es ausschaut versuchen die Dich, als unbeteiligte Dritte, auf ein Minenfeld zu schicken.

  • Hallo susannda:

    "Per Urteil des Landesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass die Mieten an den Vorbesitzer des Objekts, als Tilgung dieser Restschuld getätigt werden sollen."
    - Hast Du eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekommen?

    "Nun hat mich ebenfalls der Anwalt meiner Vermieter kontaktiert und behauptet, dass dies ein Fehlurteil sei und es noch keine klare Regelung gäbe, ob diese 40.000 € auch wirklich offen seien und ich die Miete an die Vermieter zahlen soll."
    - Der schreibt alles, was ihm von seinem gebührenzahlenden Mandanten aufgetragen wird.:o

    "Anwalt des Vorbesitzers droht mir mit zivilrechtlichen Maßnahmen, falls ich nicht an ihn überweise"
    - Auch der schreibt alles, was ihm von seinem gebührenzahlenden Mandanten aufgetragen wird.:o

    "die Vermieter drohen damit, dass man mich wie einen Mietnomaden behandeln würde, sollte ich die Miete nicht an sie überweisen."
    - *lach* - wer ist "man"?

    "Was mache ich da nun? Salomonisches Urteil - Jeder bekommt die Hälfte?"
    - Bloss nicht!!

    "Ich habe auch schon überlegt, die Miete vorerst auf ein gesondertes Konto zu tun und zu warten, wie sich beide Parteien einigen."
    - Denk' nach!! Wo ein rechtskräftiges Urteil existiert, gibt es keine "Einigung" mehr.:cool:

  • BGB § 535 - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Zahlen Sie Ihre Miete pünktlich und wie vereinbart an Ihren Vermieter.
    Anwälte haben Sie nicht zu akzeptieren(Sie sehen selbst was da so angerichtet wird).
    Erst wenn Sie einen an Sie ergangenen gerichtlichen Bescheid erhalten, die Mietzahlung zu änden, dann befolgen Sie das.

    Aber auf keinen Fall sollten Sie die Miete Teilen. Sie würden sich zwischen alle Stühle setzten und den dummen August abgeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (29. Januar 2014 um 20:27)

  • Auf welchem Schreiben von wem genau steht das? Du hast einen gültigen Mietvertrag mit Deinem Vermieter geschlossen. Diesem Vertrag nach bist Du mietzahlungspflichtig dem Vermieter gegenüber. Welches Schreiben könnte den Vertrag aushebeln und den Mieter zwingen, woanders hin zu überweisen?


    Wie oben angedeutet: Ich denke nicht, dass Dich Mitteilungen über Urteile interessieren müssen. Dich könnten doch höchstens richterliche Anordnungen (oder wie immer sowas heißen mag) interessieren, die Dich (als eigentlich unbeteiligte Dritte) rechtmäßig zwingen, die Miete umzulenken.


    Diese Anordnung heißt Titel und auch ein Urteil kann einen vollstreckbaren Titel beinhalten (es gibt noch andere Möglichkeiten, einen Titel zu bekommen, z.B. über ein Mahnverfahren), siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstrec…8Deutschland%29.
    Mit dem Titel kann dann z.B. das Einkommen gepfändet werden, das können dann u.U. auch Mieteinnahmen sein. Bei Einkommenspfändung wird das sozusagen an der Quelle gemacht, damit der Schuldner das Geld nicht vor der Pfändung abzweigen kann.

    Daher wäre zu überprüfen, ob es sich hier tatsächlich um einen vollstreckbaren Titel handelt und der Voreigentümer davon Gebrauch macht (siehe auch #3).

    Einmal editiert, zuletzt von Cepheus73 (29. Januar 2014 um 22:43)

  • So. Ich habe mich schlau gemacht. Ein Hinterlegungskonto beim Amtsgericht wäre eine Option.

    Da ich allerdings davon ausgehe, dass der Vorbesitzer, wenn er denn im Recht ist, das Konto pfänden wird, kann ich das Geld auch direkt dem Vermieter überweisen. Was ich jetzt auch tue.

    Danke an alle Beteiligten!

    Gruß

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