Kündigung trotz Kündigungsverzicht?

  • Hallo zusammen,

    ich muss berufsbedingt Umziehen und möchte deshalb gerne meinen bestehenden Mietvertrag kündigen.
    Folgende Vertragsbedingungen wurden vereinbart:

    Vertragsbedingungen:
    Dieser Vertrag ist auf die Dauer vom 01.10.2013 bis 30.09.2014
    abgeschlossen.
    Es wird eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Wird der Vertrag (Ende
    der Vertragsdauer 30.09.2014) vom Mieter während der Vertragsdauer – 3
    monatige Kündigung – gekündigt, sind die ausstehenden monatlichen
    Mietbeträge zu bezahlen. Eine Mietdauerverlängerung ist nach rechtzeitiger
    Absprache möglich.

    Es handelt sich hierbei um eine Wohnung in Österreich und somit auch um einen Mietvertrag nach Österreichischen Mietrecht.

    Muss ich mich an die festgeschriebenen Mietdauer halten und die restlichen Mietbeträge zahlen?
    Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig ?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Gruß
    Mirtl

  • Zitat

    Wie würde der Sachverhalt in Deutschland aussehen?

    In Deutschland ist es üblich, dass Verträge von den Vertragspartnern eingehalten werden. Aber soviel ich weiß, ist der Anschluss ans Reich nach Kriegsende gekündigt worden und ihr habt eine eigene Rechtssprechung.

    Zitat

    Ich habe leider noch nichts passendes gefunden.

    Das ist doch wohl nur eine Ausrede. Bei euch gibt es doch auch Google, oder? Wenn du da nach dem Mieterschutzverband suchst, wirst du auch fündig.

  • Hallo Berny,

    danke für deine konstruktive Antwort. Ich bin im Netz über folgende Aussage gestolpert, bin mir aber nicht sicher ob dieses für meinen Fall zutrifft:

    "Ein einseitiger Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters, der nicht durch den Vorteil einer Staffelmietvereinbarung oder sonstige Zugeständnisse des Vermieters kompensiert wird, bringt für den Mieter allerdings ausschließlich Nachteile mit sich. Aus diesem Grund ist ein einseitiger Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters außerhalb eines Staffelmietvertrages nach ständiger Rechtsprechung auch unwirksam, wenn er formularmäßig erfolgt."

    Zu finden ist der Auszug auf folgender Seite: Mietvertrag: K

    Gruß
    Mirtl

  • So wie Du es oben beschrieben hast, hast Du nicht auf Dein Kündigungsrecht verzichtet. Im Gegenteil, es ist ja sogar ein speziell benanntes Kündigungsrecht (mit Frist 3 Monate) vereinbart.

    Nun steht da noch, dass bei Kündigung Deinerseits die "austehenden Monate" zu zahlen sind. Was ist denn damit überhaupt gemeint? Die 3 Monate der Kündigungsfrist oder alle Monate bis zum Ablauf des befristeten Mietvertrags? Ich kann das so nicht erkennen. Kannst Du es?

    Wenn es die Monate bis zum Ablauf des Vertrags sind, welchen Sinn macht dann das Kündigungsrecht mit 3 Monatsfrist?

    Zu (m)einer rechtlichen Einschätzung:
    Wir sind meist froh, wenn wir das deutsche Mietrecht halbwegs richtig interpretieren können. Ob und was jetzt nach österreichischem Recht an Deinem Vertrag okay ist oder nicht, müssten wir hier genau so erstmal suchen wie Du selbst auch. (Es sei denn vielleicht, es macht hier zufällig jemand mit, der sich damit auskennt.)

    Die Info, die Du da ausgegraben hast (in Deinem Posting mit dem Link), nützt Dir nichts. Da steht deutsches Recht beschrieben. Nach deutschem Recht ist es sogar nur unter gewissen Voraussetzungen möglich, überhaupt befristete Verträge abzuschließen. Nach deutschem Recht könnte man vielleicht einiges an Deinem Vertrag in Zweifel ziehen, aber das hilft Dir nicht. Tut mir leid.

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