Beiträge von mirtl

    Hallo Berny,

    danke für deine konstruktive Antwort. Ich bin im Netz über folgende Aussage gestolpert, bin mir aber nicht sicher ob dieses für meinen Fall zutrifft:

    "Ein einseitiger Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters, der nicht durch den Vorteil einer Staffelmietvereinbarung oder sonstige Zugeständnisse des Vermieters kompensiert wird, bringt für den Mieter allerdings ausschließlich Nachteile mit sich. Aus diesem Grund ist ein einseitiger Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters außerhalb eines Staffelmietvertrages nach ständiger Rechtsprechung auch unwirksam, wenn er formularmäßig erfolgt."

    Zu finden ist der Auszug auf folgender Seite: Mietvertrag: K

    Gruß
    Mirtl

    Hallo zusammen,

    ich muss berufsbedingt Umziehen und möchte deshalb gerne meinen bestehenden Mietvertrag kündigen.
    Folgende Vertragsbedingungen wurden vereinbart:

    Vertragsbedingungen:
    Dieser Vertrag ist auf die Dauer vom 01.10.2013 bis 30.09.2014
    abgeschlossen.
    Es wird eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Wird der Vertrag (Ende
    der Vertragsdauer 30.09.2014) vom Mieter während der Vertragsdauer – 3
    monatige Kündigung – gekündigt, sind die ausstehenden monatlichen
    Mietbeträge zu bezahlen. Eine Mietdauerverlängerung ist nach rechtzeitiger
    Absprache möglich.

    Es handelt sich hierbei um eine Wohnung in Österreich und somit auch um einen Mietvertrag nach Österreichischen Mietrecht.

    Muss ich mich an die festgeschriebenen Mietdauer halten und die restlichen Mietbeträge zahlen?
    Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig ?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Gruß
    Mirtl

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