Sonderkündigungsrecht bei Dauerlärm ?

  • Hallo erstmal an alle,

    Ich bin vor 3 Monaten in ein Hochhaus gezogen und hier herrscht Dauerlärm in Form von Türenknallen, Balkon/Whg-Türen.. aus allen Stockwerken Tag wie Nacht. Musik laut.... Auch der Kinderlärm ist sicher mehr als woanders, sei es das Schreien, Fußballspielen,im Hausflur turnen, in der Whg. usw..... und man bekommt Namen der Mieter nicht raus, da keiner Türschilder und man weiß auch nicht wo das Türballern gerade herkam... weil alle hier so sind. Also hier herrscht Dauerlärm in allen Formen. Auch der Keller wurde in brand gesetzt ...vollkommen ausgebrand... Modenisiert ...schon wieder alles beschmiert worden mit Graffitti ...

    Desweiteren habe ich nun erfahren das der Hausbesitzer eine Heuschrecke ist.
    Und ich höre von allen Seiten das die Nebenkostennachzahlungen zwischen 1700 bis 6000 Euro belaufen... weil hier Security im Haus ist, weil die Leute ihren Sperrmüll im Hausflur abstellen , weil Haustür ständig kaputt gemacht wird.

    Ich weiss man hätte es sehen müssen aber nu ist das Kind in den Brunnen gefallen... ich will nur noch weg hier.
    Nun habe ich aber Lt. Mietvertrag 1 Jahr nicht die Möglichkeit zu kündigen... Kündigen der Whg. von beiden Seiten erst nach einem Jahr mögl. ...... Meine FRAGE : Gibt es bei Dauerlärm Sonderkündigungsregeln oder so ?

  • Gibt es bei Dauerlärm Sonderkündigungsregeln oder so ?


    Suche mal im Internet nach "Mietrecht Lärmbelästigung". Da wird Dir die Hoffnung auf Sonderkündigung wahrscheinlich dann schnell genommen, aber zumindest werden Tipps aufgezeigt, was man sonst tun könnte.

    Vielleicht macht aber ja die Gesamtsituation im Haus es möglich, sich aus dem Vertrag zu winden. Du wirst dazu aber wahrscheinlich Lärm- und Mängelprotokolle führen müssen, d.h. - falls es überhaupt Sinn machen soll - alle Vorgänge mitschreiben, um ggf. später dann aufzeigen zu können, welche Unzumutbarkeiten im Haus geschehen.

    Zu Deinen Befürchtungen bzgl. der möglichen zukünftigen Nebenkostennachzahlungen:
    Die kannst Du dann ja prüfen. Das Forum ist voll davon. Lies Dich hier mal ein wenig ein, dann erfährst Du, was später ge- und überprüft werden kann.
    Zusätzlich könntest Du schon jetzt versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob Deine Nebenkostenvorauszahlungen vielleicht zu niedrig angesetzt sind. Dass eine Security zu den umlegbaren Nebenkosten gehört, wäre mir übrigens neu. (Neu muss aber nicht gleich falsch sein.) Das kannst Du ja auch gleich mal vorab prüfen, ob und was dazu im Mietvertrag steht und ob das gültig ist.

    Solltest Du das eine Jahr durchstehen müssen, versuche es positiv zu sehen. Du hast jetzt noch 9 Monate Zeit, Dich eingehend mit der Wohnungssuche und Mietverträgen usw. zu befassen, Dich also richtig vorzubereiten, so dass Du später nicht dem nächsten Kind im Brunnen hinterherschauen musst.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (29. Januar 2014 um 07:58)

  • Rechtlich sehe ich auch keine Möglichkeit. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich auch nicht


    Ähem, wo Du es ansprichst, fällt mir das Sonderkündigungsrecht des VM gem. § 543 BGB Abs. 2 Nr. 3 ein: Mietr

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