Vollstreckungstitel Vermieter

  • Hallo habe ein Problem !

    Habe mit meiner Freundin (nicht Frau) einen Mietvertrag unterschrieben !!!

    Uebergabeprotokoll habe nur Ich alleine unterschrieben !
    In wie fern ist es rechtskraeftig ?
    (meine Freundin ist nicht damit einverstanden)

    Habe bis Dato keine Abrechnung ueber den Verbleib meiner Kaution
    i.H.v 640EUR zzgl. Zins erhalten! (warte schon ueber 12.Mon)

    Hat der Vermieter ueberhaupt noch Anspruch drauf ??
    Muss mein Vermieter die Zustellung von Schreiben belegen koennen?
    In welcher Form ?


    Mietschulden 210EUR - Nebenkostenschulden i.H.v ???

    Nie eine Mahnung erhalten - trotzdem ein Schreiben vom Kuckuckskleber ??? Gesamtforderung 528,-EUR

    Habe die Nebenkostenabrechnungen schriftlich verlangt, sowie eine Abrechnung ueber die Verwendung der Kaution inkl. aller Belege! Darauf bekomme Ich ein Schreiben des Vermieters

    "Er verlangt eine Bearbeitungsgebuehr i.H.v 10EUR und 0,50€ je Seite"
    Ist das rechtens ??

    Der Vermieter ist der Meinung Ich haette schon alles von Ihm erhalten.

    Ich moechte die Nebenkostenabrechnung zur Begleichung meiner Schulden.... warum verlangt er jetzt Geld fuer die Abrechnung ?
    Das ist doch nicht normal, er will doch MEIN Geld!!

    Danke

  • Hallo "google"
    (ich würde mir einen solchen Nick nicht geben),

    "Habe mit meiner Freundin (nicht Frau) einen Mietvertrag unterschrieben !!!"
    Bis auf die !!! ist das i.O.

    "Uebergabeprotokoll habe nur Ich alleine unterschrieben !
    In wie fern ist es rechtskraeftig ?"
    Ist es, m.M.

    "(meine Freundin ist nicht damit einverstanden)"
    Warum?

    "Habe bis Dato keine Abrechnung ueber den Verbleib meiner Kaution
    i.H.v 640EUR zzgl. Zins erhalten! (warte schon ueber 12.Mon)"
    Eine Kautionsabrechnung gibt erst zum Ende der Mietzeit.

    "Hat der Vermieter ueberhaupt noch Anspruch drauf ??"
    Worauf?

    "Muss mein Vermieter die Zustellung von Schreiben belegen koennen?
    In welcher Form ?"
    Da hier womöglich keine guten Verhältnisse herrschen, würde ich selbst Schreiben nur mit Boten/Zeugen übergeben bzw. in den Briefkasten einlegen. Wie der VM das handhabt, ist seine Sache.

    "Mietschulden 210EUR - Nebenkostenschulden i.H.v ???
    Nie eine Mahnung erhalten - trotzdem ein Schreiben vom Kuckuckskleber ??? Gesamtforderung 528,-EUR"
    Auch wenn's schwerfällt, Du wirst mit Deiner gekünstelten Salpppheit nicht zu den Gewinnern zählen...:mad:

    "Habe die Nebenkostenabrechnungen schriftlich verlangt,"
    Steht Dir auch 1x jährlich zu.

    "sowie eine Abrechnung ueber die Verwendung der Kaution inkl. aller Belege!"
    Wie bereits gesagt, erst zum Ende der Mietzeit.

    "Darauf bekomme Ich ein Schreiben des Vermieters Er verlangt eine Bearbeitungsgebuehr i.H.v 10EUR und 0,50€ je Seite Ist das rechtens ??"
    Der VM ist keine öffentliche Einrichtung und kann demnach keine Gebühr (wofür denn, genau?) verlangen.

    "Der Vermieter ist der Meinung Ich haette schon alles von Ihm erhalten.
    Ich moechte die Nebenkostenabrechnung zur Begleichung meiner Schulden.... warum verlangt er jetzt Geld fuer die Abrechnung ?
    Das ist doch nicht normal, er will doch MEIN Geld!!"
    Ich würde ihm schreiben, dass ich dei NK-Abr. noch nicht erhalten habe und er sie mir auf einem sicheren Wege zukommen lassen möge.

  • Danke Berny, sehr hilfreich!

    "Habe mit meiner Freundin (nicht Frau) einen Mietvertrag unterschrieben !!!"
    Bis auf die !!! ist das i.O.
    -denke Ich auch-

    -(Uebergabeprotokoll zur Beendigung des Mietverhaeltnis)-

    "Uebergabeprotokoll habe nur Ich alleine unterschrieben !
    In wie fern ist es rechtskraeftig ?"
    Ist es, m.M.

    -Habe nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt, dann koennt ich mich auch mit meinem Nachbarn unterhalten!-

    "mietrecht-hilfe" (nicht mietrecht-meinungen)

    Weiteres...
    ...640EUR zzgl. Zins erhalten! (warte schon ueber 12.Mon)...
    "Eine Kautionsabrechnung gibt erst zum Ende der Mietzeit."
    -gut festgestellt Berny-


    ...sowie eine Abrechnung ueber die Verwendung der Kaution inkl. aller Belege!...
    "Wie bereits gesagt, erst zum Ende der Mietzeit."

    schlussfolglich: Mietverhaeltnis seit ueber 12Mon. schon beendet

    DANKE

    Einmal editiert, zuletzt von FolAN (11. Juli 2010 um 02:26)

  • Danke Berny, sehr hilfreich!


    "Uebergabeprotokoll habe nur Ich alleine unterschrieben !
    In wie fern ist es rechtskraeftig ?"
    Ist es, m.M.

    -Habe nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt, dann koennt ich mich auch mit meinem Nachbarn unterhalten!-

    "mietrecht-hilfe" (nicht mietrecht-meinungen)

    DANKE

    Bei solchen unverschämten Kommentaren des Fragestellers muss ich mich auch melden. Bevor man schreibt, dass man nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt hat, sollte man sich schlau machen, was in einem Forum überhaupt erlaubt ist.

    Tatsache ist, dass Rechtsauskünfte in diesem Fall nur Mietervereinen und Anwälten vorbehalten sind, in einem Forum bekommt man, wenn die Fragen höflich gestellt werden, bestenfalls Meinungen.

    Wenn Sie aber wissen wollen, was Recht ist, empfehle ich Ihnen das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das kann man in der nächsten Stadtbücherei oder auch zuhause am PC, in dem Sie mithilfe Ihrers Nicks im Internet danach suchen.

    Und weiter, ich zitiere:

    Nie eine Mahnung erhalten - trotzdem ein Schreiben vom Kuckuckskleber ??? Gesamtforderung 528,-EUR

    Bevor ein Gerichtsvollzieher tätig wird, hat eine Verhandlung vor Gericht stattgefunden. Wer weiß, was Sie mit solcher amtlichen Post angestellt haben.

    Habe nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt, dann koennt ich mich auch mit meinem Nachbarn unterhalten!

    Dann tun Sie es doch, vielleicht kann der Ihnen sagen, wie der Hase läuft. Aber vielleicht trauen Sie es nur nicht, weil Sie ihm gegenüber nicht als "google" auftreten können?

  • schlussfolglich: Mietverhaeltnis seit ueber 12Mon. schon beendet
    DANKE


    "Toll", dass Du "Intelligenter" das uns jetzt schon sagst. Verar***en können wir uns auch selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Juli 2010 um 12:34)

  • Es scheint so als gaebe es hier nur Meinungen im
    "Mietrecht-hilfe" Forum, ironische Kommentare und Missverstaendnisse in jeder Hinsicht!

    Ich wollte keine Meinung ueber meinen "Nick" und auch nicht wissen, dass
    Ich mit meiner "gekünstelten Salpppheit nicht zu den Gewinnern zähle"

    Ich bin Ratlos und wollte einfach nur mal kompetente Auskuenfte, von vlt.
    erfahrenen Leuten.

    Mit der Antwort : "Nimm dir einen Anwalt, er kann dir besser helfen"

    haette ich ehr was anfangen koennen!!

    Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das zitieren von Paragraphen verboten ist.

    Naja.....und tschuess

  • Mit der Antwort : "Nimm dir einen Anwalt, er kann dir besser helfen" haette ich ehr was anfangen koennen!!
    Naja.....und tschuess


    Nimm dir einen Anwalt, er kann dir besser helfen.
    ... und tschöö...;)

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