Kündigung eines Mietvertrages VOR Einzug bei einem möblierten WG-Zimmer

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas kniffligen Fall. Ich habe neulich einen WG-Mietvertrag mit einem neuen Untermieter für ein möbliertes Zimmer - Kündigungsfrist zum 15. des Monates - mit Laufzeit ab dem 01.08.2014 für ein Jahr geschlossen.

    In Nebenabrede wurde noch vereinbart, dass er mir als Sicherheit die Hälfte der ersten Miete überweist, ich wollte sichergehen, dass der Mieter auch tatsächlich einzieht. Im Falle - was in der Vergangenheit des Öfteren leider der Fall war - das er doch noch abspringt, sollte die Sicherheit zu gunsten von mir verfallen. Ansonsten wird die Anzahlung mit der ersten Miete verrechnet. Dies wurde bei der Zimmerbesichtigung und im Nachgang mehrmals per eMail von beiden Seiten beschlossen.

    Nun nach dem der schriftliche Mietvertrag für den 01.08.2014 geschlossen wurde, kam bisher die geforderte Sicherheitsleistung nicht und ich habe arge Zweifel, dass wenn vor dem Einzug mehrmalige Abreden schon nicht klappen, dass dies keine guten Vorraussetzungen sind und ich möchte mir einen zuverlässigeren Mieter suchen.

    Mein Problem, wie komme ich aus dem schriftlich geschlossenen Vertrag zum 01.08.2014 raus, so dass ich mir jetzt schon einen passenderen Mieter suchen kann?

    Vielen Dank!

    bye
    Timo

    Einmal editiert, zuletzt von Bingo (28. Januar 2014 um 16:34)

  • Zitat

    Mein Problem, wie komme ich aus dem schriftlich geschlossenen Vertrag zum 01.08.2014 raus, ...

    Zimmer möbliert und auch so vertraglich fixiert, an nur eine Person und in der von Dir selbst bewohnten Wohnung?

    Wenn alle 3 Punkte zutreffen und kein Kündigungsverzicht bzw. eine Befristung vereinbart wurde, ganz einfach den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    Zitat

    ... mit Laufzeit ab dem 01.08.2014 für ein Jahr geschlossen.

    Was steht dazu wörtlich im Vertrag?

  • Zimmer möbliert und auch so vertraglich fixiert, an nur eine Person und in der von Dir selbst bewohnten Wohnung?

    Ich bin Hauptmieter der Wohnung und würde eines der freien Zimmer möbliert untervermieten.

    Wenn alle 3 Punkte zutreffen und kein Kündigungsverzicht bzw. eine Befristung vereinbart wurde, ganz einfach den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.


    Was steht dazu wörtlich im Vertrag?

    "Befristeter Untermietvertrag eines möblierten Zimmers. Maximale Untervermietung bis zum _01.09.2015_ .
    Kündigungsfrist 15. d.M. Zum Monatsende"

    Ist der genaue Wortlaut in der Überschrift des Vertrages. Die Befristung ist natürlich nur hinweislich, da die Kündigungsfrist zum 15 d.M. natürlich vorrangig ist. Ich möchte nur die Mieter darauf hinweisen, dass es eben ein befristetes Untervermieten und nicht auf Dauer ausgerichtet ist.

  • Aus: Berliner mieterverein.de

    Möblierter Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters
    Ein Vermieter bewohnt einen Teil einer Wohnung selbst, wenn dieser Teil der Wohnung der Führung seines häuslichen Lebens, insbesondere seines Haushalts, dient. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass sich der Vermieter ständig in der Wohnung aufhält (LG Berlin GE 80, 160). Zu unterscheiden sind folgende Fälle:

    wenn der Wohnraum nicht einer Familie/Haushaltsangehörigen zum dauernden Gebrauch überlassen ist: Es gilt die kurze Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 3 BGB

    wenn der Wohnraum einer Familie/Haushaltsangehörigen zum dauernden Gebrauch überlassen ist: Hier gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 c Abs. 1 BGB. Hat eine Familie möblierten Wohnraum in einer vom Vermieter bewohnten Wohnung zum dauernden Gebrauch gemietet und kündigt ihr der Vermieter ohne Angabe von Gründen, verlängern sich diese Fristen um jeweils 3 Monate (§ 573 a Abs. 1 BGB).

    Möblierter Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters
    Hierfür gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 c Abs. 1 BGB. Die vertragliche Vereinbarung längerer Fristen für die Vermieterkündigung ist auch hier zulässig.

  • Die Frage, kann ich den geschlossenen Mietvertrag vorzeitig beenden? Oder muss ich den Untermieter noch einziehen lassen, damit ich diesen bis zum 15. kündige, damit er am Ende des Monates auszieht?

  • Die Frage, kann ich den geschlossenen Mietvertrag vorzeitig beenden? Oder muss ich den Untermieter noch einziehen lassen, damit ich diesen bis zum 15. kündige, damit er am Ende des Monates auszieht?


    Wurde für die Mietsicherheit (schriftlich) eine Zahlungsfrist vereinbart?

  • Nein, Sie können sofort mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Beginn des Mietverhältnisses ist muß nicht abgewartet werden.

    Sinn einer Kündigungsfrist ist, das bei der Suche nach einer neuen Wohnung bzw, eines Mieters ein Zeitfenster vorhanden ist.

  • Nein, Sie können sofort mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Beginn des Mietverhältnisses ist muß nicht abgewartet werden.

    Sinn einer Kündigungsfrist ist, das bei der Suche nach einer neuen Wohnung bzw, eines Mieters ein Zeitfenster vorhanden ist.

    Danke Kolinum das ist die Antwort die ich gebraucht habe! Euch allen auch danke und einen schönen Tag noch!

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