ZitatDie Pflege und Reinigung des Badezimmers ist da irgendwie etwas anderes und liegt ja eher in der Hand derer, die es (be)nutzen.
Der Vermieter könnte sagen: "Macht es unter euch aus, mir doch egal. Hauptsache ihr macht nichts kaputt und lasst nichts verschimmeln. Wenn es einfach nur dreckig ist, ist es euer Dreck und eure Angelegenheit."
Was passiert, wenn sich in unserer 2-Mann-Einzelmietvertrags-WG eine Mietpartei weigert, das Badezimmer zu putzen? Welche Handhabe hat in diesem Fall die andere Mietpartei? Bei Einzelverträgen haben die Mieter schließlich kein rechtliche Beziehung untereinander. Es besteht keine GbR.