Beiträge von homi

    Zitat

    Die Pflege und Reinigung des Badezimmers ist da irgendwie etwas anderes und liegt ja eher in der Hand derer, die es (be)nutzen.
    Der Vermieter könnte sagen: "Macht es unter euch aus, mir doch egal. Hauptsache ihr macht nichts kaputt und lasst nichts verschimmeln. Wenn es einfach nur dreckig ist, ist es euer Dreck und eure Angelegenheit."

    Was passiert, wenn sich in unserer 2-Mann-Einzelmietvertrags-WG eine Mietpartei weigert, das Badezimmer zu putzen? Welche Handhabe hat in diesem Fall die andere Mietpartei? Bei Einzelverträgen haben die Mieter schließlich kein rechtliche Beziehung untereinander. Es besteht keine GbR.

    Von meinem Rechtsgefühl haftet der Vermieter in jedem Fall. Ich denke Hausordnungen dienen nur der Konkretisierung des Grundsatzes, dass Gemeinschafts-Einrichtungen benutzbar sein müssen. Mal im ernst: Stell dir mal ein Partei macht viel Dreck und keinen Finger krumm: Da MUSS doch der Vermieter haften. Wer denn sonst? Man bedenke: Es handelt sich nicht um eine WG o.Ä.

    Ich möchte mich schon mal bedanke für alle sachlichen Beiträge, besonders von Ajax. DU hast mich zwar nicht überzeugt, aber in meinem Standpunkt bestärkt.

    Ihr könnt aber natürlich gerne weiter posten.

    Warum ist die Reinigung des Badezimmers "irgendwie" etwas anders? Was unterscheidet das Badezimmer grundsätzlich vom Treppenhaus? Klar im Treppenhaus steht keine Dusche, man wird auch nicht in die Ecke kacken.. aber insgesamt werden beide gemeinschaftlich genutzt.

    Die Frage ist immernoch: Haftet der Vermieter, wenn eine Partei sich partout weigert, das Bad zu putzen?
    Denn um nichts anderes geht es.

    Nein ich fühle mich von Mainschwimmer verhöhnt. Ich dachte deine Frage wäre allgemein gemeint. In meinem Fall ist leider nichts vereinbart, ausser die Nutzungsberechtigung für das Badezimmer.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter fein raus ist, wenn wie bei mir, keine Wartungsvereinbarungen getroffen wurden. Oder auch keine Vereinbarung, was die Nutzung des gemeinsamen Stromzählers angeht... Man stelle sich vor, der Nachbar zahlt einfach seine Stromrechnung nicht? Müsste man das Geld privat vom Nachbarn einklagen? Ok Wahrscheinlich. Dann bliebe aber noch das Badezimmer...

    Ich schilder hier ein Problem, und anstatt mir zu helfen, werde ich verhöhnt, weil ich dieses Problem habe !?!
    Es ist auch nicht sehr konstruktiv, wenn ich weiß, was besser wäre, wenn ich in der Vergangenheit anders gehandelt hätte.

    Was würde denn geschehen, wenn ein Treppenhaus verwahrlost, und im Mietvertrag nicht ausdrücklich Regelungen zur Wartung dieser Einrichtung festgehalten wurden? Haftet der Vermieter nicht trotzdem? Muss der Vermieter nicht ungeachtet der Vereinbarungen im Mietvertrag gewährleisten, dass gemeinschaftliche Einrichtungen benutzbar bleiben? Dass jeder Teilhaber am Stromzähler regelmäßig Strom zahlt?

    Ich wäre dankbar, wenn ich ein Antwort bekomme, die sich an meiner gegenwärtigen Situation orientiert. Denn sie ist wie sie ist. Klar ist das schwierig, aber wenn es einfach wäre, würde ich hier auch nicht die Frage stellen, dann könnte ich mir die Frage nämlich selbst beantworten..

    Es handelt sich um getrennte Haushalte. Natürlich sind Gemeinschafts-Badezimmer und -Stromzähler sehr ungewöhnlich, aber gerade deswegen ist die Rechtslage ja auch so unklar!!!

    Beispielsweise ist genau geregelt, ab wann die Miete gemindert werden darf, wenn das Treppenhaus von einer Partei nicht gereinigt wird. Wieso soll soetwas nicht auch für Badezimmer oder Stromanschlüsse gelten?

    Es ist doch wohl offensichtlich, dass ich eine allgemeine Frage Stelle, und nicht meinen Nachbarn bloßstellen oder angreifen möchte.
    Schließlich ist meine und seine Identität anonym, also ist dieser Anwurf "Nachbarschaftskrieg" völliger Unsinn.

    Wer meine Frage nicht versteht, oder sich sich mit der Frage überfordert fühlt, kann diesen Thread gerne ignorieren und stattdessen seine Pillen schlucken.

    Hallo liebes Forum,

    ich teile mir mit meinem Nachbarn nicht nur den Flur, sondern auch das Badezimmer. Ich frage mich nun, ob der Vermieter haften muss, wenn der Nachbar das Badezimmer nicht reinigt? Oder haftet er, wenn der Nachbar seinen Teil des gemeinsamen Stromanschlusses nicht entrichtet? (Gemeinsamer Stromzähler, einer von den beiden Mietern schließt den Vertrag mit dem Stromanbieter ab)

    :confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!