Gemeinschatsbadezimmer

  • Hallo liebes Forum,

    ich teile mir mit meinem Nachbarn nicht nur den Flur, sondern auch das Badezimmer. Ich frage mich nun, ob der Vermieter haften muss, wenn der Nachbar das Badezimmer nicht reinigt? Oder haftet er, wenn der Nachbar seinen Teil des gemeinsamen Stromanschlusses nicht entrichtet? (Gemeinsamer Stromzähler, einer von den beiden Mietern schließt den Vertrag mit dem Stromanbieter ab)

    :confused:

  • ich teile mir mit meinem Nachbarn nicht nur den Flur, sondern auch das Badezimmer. Ich frage mich nun, ob der Vermieter haften muss, wenn der Nachbar das Badezimmer nicht reinigt? Oder haftet er, wenn der Nachbar seinen Teil des gemeinsamen Stromanschlusses nicht entrichtet? (Gemeinsamer Stromzähler, einer von den beiden Mietern schließt den Vertrag mit dem Stromanbieter ab)


    Solche Interna sind m.E. kein Mietrecht. Bett(en) werden nicht geteilt?

  • Es handelt sich um getrennte Haushalte. Natürlich sind Gemeinschafts-Badezimmer und -Stromzähler sehr ungewöhnlich, aber gerade deswegen ist die Rechtslage ja auch so unklar!!!

    Beispielsweise ist genau geregelt, ab wann die Miete gemindert werden darf, wenn das Treppenhaus von einer Partei nicht gereinigt wird. Wieso soll soetwas nicht auch für Badezimmer oder Stromanschlüsse gelten?

    Es ist doch wohl offensichtlich, dass ich eine allgemeine Frage Stelle, und nicht meinen Nachbarn bloßstellen oder angreifen möchte.
    Schließlich ist meine und seine Identität anonym, also ist dieser Anwurf "Nachbarschaftskrieg" völliger Unsinn.

    Wer meine Frage nicht versteht, oder sich sich mit der Frage überfordert fühlt, kann diesen Thread gerne ignorieren und stattdessen seine Pillen schlucken.

    2 Mal editiert, zuletzt von homi (28. Januar 2014 um 15:30)

  • Zitat

    Wieso soll soetwas nicht auch für Badezimmer oder Stromanschlüsse gelten?

    Das kann dir hier niemand sagen, weil hier niemand ist, der solchen Unsinn zulässt, sich das Bad mit Nachbarn (Fremden) zu teilen.

    Zitat

    Es ist doch wohl offensichtlich, dass ich eine allgemeine Frage Stelle,


    Quatsch! Diese Frage musst du dir selbst beantworten, denn im Rest der Republik gehört zu einer Wohnung auch ein Bad zur alleinigen Benutzung durch den Mieter.

    Zitat

    Wer meine Frage nicht versteht,


    Ne, ne, Frage wohl verstanden, aber wegen der Einmaligkeit, denke ich, dass ihr das in eurer Kommune alleine ausdiskutieren müsst.

    Zitat

    stattdessen seine Pillen schlucken.


    Da frag ich doch sofort, was du geraucht hast und wie teuer davon 1 Gramm ist?

  • homi, Du sprichst selbst genau die Punkte an, die ich auch anmerken wollte.

    In meinen Augen sollte ein Vermieter gemeinschaftliche Einrichtungen unter seiner Kontrolle behalten.

    Das hieße für den Stromzähler, dass der Vermieter ihn anmeldet und (mietvertraglich festgelegt) den Stromverbrauch als Nebenkosten abrechnet.

    Für das gemeinsame Badezimmer sollten vom Vermieter Regelungen aufgestellt werden, wie sie z.B. auch für Treppenhäuser oder gemeinsame Flure aufgestellt werden. Dazu könnte z.B. ein Reinigungsplan gehören. Das alles müsste/sollte in den Mietverträgen festgemacht sein. Reinigt eine Partei dann nicht den Flur, das Badezimmer oder was auch immer, verstößt sie gegen den Mietvertrag.

    Dann passiert im Streitfall nichts anderes, als was auch in Millionen anderen Mietshäusern geschieht, wenn sich eine Mietpartei darüber beklagt, dass andere Mietparteien die Treppe nicht putzen: Sie beklagen sich beim säumigen Mieter oder beim Vermieter, der dann die Einhaltung des Mietvertrags durchsetzen sollte.

    Alles andere wäre in meinen Augen Humbug. Ich würde im Leben nicht irgendeine Einrichtung eines Dritten (hier der Vermieter) mit wildfremden Leuten zur gemeinsamen Nutzung anmieten, ohne dass der Dritte (der Vermieter) die Regeln aufstellt und auf deren Einhaltung achtet.

    Die Frage ist ja sowieso, wie das Badezimmer in welchen Mietverträgen überhaupt auftaucht. An irgendjemand muss sich der Vermieter ja halten können, wenn das Badezimmer ruiniert wird und jeder Mieter mit dem Finger auf den anderen zeigt.

  • Ich schilder hier ein Problem, und anstatt mir zu helfen, werde ich verhöhnt, weil ich dieses Problem habe !?!
    Es ist auch nicht sehr konstruktiv, wenn ich weiß, was besser wäre, wenn ich in der Vergangenheit anders gehandelt hätte.

    Was würde denn geschehen, wenn ein Treppenhaus verwahrlost, und im Mietvertrag nicht ausdrücklich Regelungen zur Wartung dieser Einrichtung festgehalten wurden? Haftet der Vermieter nicht trotzdem? Muss der Vermieter nicht ungeachtet der Vereinbarungen im Mietvertrag gewährleisten, dass gemeinschaftliche Einrichtungen benutzbar bleiben? Dass jeder Teilhaber am Stromzähler regelmäßig Strom zahlt?

    Ich wäre dankbar, wenn ich ein Antwort bekomme, die sich an meiner gegenwärtigen Situation orientiert. Denn sie ist wie sie ist. Klar ist das schwierig, aber wenn es einfach wäre, würde ich hier auch nicht die Frage stellen, dann könnte ich mir die Frage nämlich selbst beantworten..

  • homi
    Bezieht Du Dich etwa auch auf meine Antwort?? Du fühlst Dich von mir verhöhnt??? :confused:

    Zur Thematik:
    1.) "Ungeachtet der Vereinbarungen im Mietvertrag" läuft selten etwas.

    2.) Die Situation ist so wie sie ist? Wie ist sie denn? Wie steht denn das Badezimmer in den Mietverträgen?

    Das folgende hier aus meinem letzten Posting war als Frage gedacht, auch wenn nirgends ein Fragezeichen steht:

    Die Frage ist ja sowieso, wie das Badezimmer in welchen Mietverträgen überhaupt auftaucht. An irgendjemand muss sich der Vermieter ja halten können, wenn das Badezimmer ruiniert wird und jeder Mieter mit dem Finger auf den anderen zeigt.

  • Nein ich fühle mich von Mainschwimmer verhöhnt. Ich dachte deine Frage wäre allgemein gemeint. In meinem Fall ist leider nichts vereinbart, ausser die Nutzungsberechtigung für das Badezimmer.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter fein raus ist, wenn wie bei mir, keine Wartungsvereinbarungen getroffen wurden. Oder auch keine Vereinbarung, was die Nutzung des gemeinsamen Stromzählers angeht... Man stelle sich vor, der Nachbar zahlt einfach seine Stromrechnung nicht? Müsste man das Geld privat vom Nachbarn einklagen? Ok Wahrscheinlich. Dann bliebe aber noch das Badezimmer...

  • Wenn die hier gegebenen Antworten und Meinungen alle nix taugen, dann verraten sie uns doch bitte, welche Sie denn gern hätten.
    Ich würde Ihnen den Gefallen tun.

  • Also wenn absolut nichts anderes über das Badezimmer im Mietvertrag steht, außer dass beide Mietparteien es gemeinsam nutzen (dürfen/müssen), dann würde ich aus meiner schmalen Sicht heraus meinen, dass Du für die Nutzung ja Miete zahlst und dass die zu nutzende Sache in Ordnung, sprich in gebrauchsfähigen Zustand sein muss. Ist sie nicht in Ordnung, ist der Vermieter Dein Ansprechpartner.

    Aber: Die Pflege und Reinigung des Badezimmers ist da irgendwie etwas anderes und liegt ja eher in der Hand derer, die es (be)nutzen.
    Der Vermieter könnte sagen: "Macht es unter euch aus, mir doch egal. Hauptsache ihr macht nichts kaputt und lasst nichts verschimmeln. Wenn es einfach nur dreckig ist, ist es euer Dreck und eure Angelegenheit."

    Der Vermieter hat m.E. in dem Fall (also z.B. ohne jeden vereinbarten Reinigungsplan) ja gar nicht das Recht, irgendeinem von Euch vorzuschreiben, wie sauber oder dreckig Ihr in dem Badezimmer zu leben habt.

    Zum Stromzähler:
    Stell doch mal die Situation dar, wie sie beim Stromzähler ist. Hast Du ihn angemeldet? Seid Ihr (Nachbar und Du) schon im Streit deswegen? Und ja, der Vermieter hat da dann nichts mit zu tun.

  • Warum ist die Reinigung des Badezimmers "irgendwie" etwas anders? Was unterscheidet das Badezimmer grundsätzlich vom Treppenhaus? Klar im Treppenhaus steht keine Dusche, man wird auch nicht in die Ecke kacken.. aber insgesamt werden beide gemeinschaftlich genutzt.

    Die Frage ist immernoch: Haftet der Vermieter, wenn eine Partei sich partout weigert, das Bad zu putzen?
    Denn um nichts anderes geht es.

    2 Mal editiert, zuletzt von homi (28. Januar 2014 um 19:27)

  • Warum ist die Reinigung des Badezimmers "irgendwie" etwas anders? Was unterscheidet das Badezimmer grundsätzlich vom Treppenhaus? Klar im Treppenhaus steht keine Dusche, man wird auch nicht in die Ecke kacken.. aber insgesamt werden beide gemeinschaftlich genutzt.


    Bad ist Mietsache, Treppenhaus nicht (wegen fehlender Dusche).

  • Warum ist die Reinigung des Badezimmers "irgendwie" etwas anders? Was unterscheidet das Badezimmer grundsätzlich vom Treppenhaus?


    Wenn für beides absolut nichts im Mietvertrag vereinbart ist: Gar nichts!
    Allerdings taucht ein Treppenhaus in quasi allen, meistens zum Mietvertrag gehörenden Hausordnungen auf. Ein Badezimmer nicht.
    Viele Mietverträge beinhalten zudem eine (sinngemäß) "Reinigungspflicht für Gemeinschaftsräume". Das steht oft sehr allgemein da und wird genau deswegen von Hausordnungen und/oder Reinigungsplänen ergänzt.

    Vergiss nicht, dass es ja seinen Grund hat, dass so etwas in den Verträgen steht. Du schreibst jedoch, dass bei Euch gar nichts drin steht. Was erwartest Du nun, was wir dazu noch sagen sollen ....?

    Das abschwächende Wörtchen "irgendwie" habe ich absichtlich gewählt, denn ich habe die Weisheit und das deutsche Recht nicht mit Löffeln gefressen. Ich gebe, basierend auf Deinen Ausagen, meine Meinung zum besten. Und meiner Meinung nach, hat der Vermieter kein Recht und auch nicht die Pflicht, zu gucken, ob Ihr anständig putzt, weil nichts im Mietvertrag steht. Wenn das nicht korrekt ist, so muss ein anderer die Wahrheit suchen; ich kann es nicht.

    Die Frage ist immernoch: Haftet der Vermieter, wenn eine Partei sich partout weigert, das Bad zu putzen?


    Meiner Ansicht nach nicht.

    Ein Anwalt wird's vielleicht besser wissen.

    Nachtrag:
    Im Übrigen bezog sich das "irgendwie anders" auf den Unterschied zwischen "in gebrauchsfähigem Zustand" und "sauber".

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Januar 2014 um 19:53) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Von meinem Rechtsgefühl haftet der Vermieter in jedem Fall. Ich denke Hausordnungen dienen nur der Konkretisierung des Grundsatzes, dass Gemeinschafts-Einrichtungen benutzbar sein müssen. Mal im ernst: Stell dir mal ein Partei macht viel Dreck und keinen Finger krumm: Da MUSS doch der Vermieter haften. Wer denn sonst? Man bedenke: Es handelt sich nicht um eine WG o.Ä.

    Ich möchte mich schon mal bedanke für alle sachlichen Beiträge, besonders von Ajax. DU hast mich zwar nicht überzeugt, aber in meinem Standpunkt bestärkt.

    Ihr könnt aber natürlich gerne weiter posten.

  • Koli: Seit wann werden Psychopathen wie du ans Internet gelassen?
    Sag deinem Pfleger mal, dass Dich das hier zu sehr aufregt.

    Einmal editiert, zuletzt von homi (28. Januar 2014 um 20:05)

  • @AjaxMH: Sie werden immer besser. :cool:


    Wenn ich mir einig geworden bin, ob das ein Kompliment oder eher mitleidiges Kopfschütteln war, sag ich Bescheid. :p

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