Pauschalnebenkosten

  • Kann ich als der Vermieter die festen Pauschalnebenkosten durch eine genauere Abrechnung der NK ersetzen, wenn der Mietvertrag 2009 schon unterschrieben ist?
    Im Mehrfamilienhaus war es bis jetzt unmöglich, eine NK-Abrechnung für einzelne Mieter zu machen, da keine Zähler installiert waren.
    Die Pauschalnebenkosten beinhalten alles, sogar Strom.
    Seit einem Jahr hat man für Heizung und Strom einzelne Zähler installiert. (Für Wasser ist es leider unmöglich.) Aber die Mieter weigern sich, die Mietverträge zu ändern und wollen (in Anbetracht der Heizöl- und Strompreiserhöhungen) lieber die Pauschalsumme behalten,so dass ich im Moment daraufzahle.

    Wie sieht es rechtlich aus?

    Danke für die freundlichen Antworten.

  • Hier:
    Nebenkosten-Abrechnung

    Soweit Mieter und Vermieter eine monatliche Nebenkosten-Pauschale vereinbart haben, sind mit der Zahlung dieses Pauschalbetrages die Nebenkosten abgegolten. Eine zusätzliche Nebenkosten-Abrechnung ist dann unzulässig. Ob diese Pauschale zur Deckung der Kosten ausreicht, ist Risiko des Vermieters. Eine Anhebung der Nebenkosten-Pauschale für die Zukunft ist nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag, der so genannten Erhöhungsklausel, und bei entsprechendem Nachweis von Kostensteigerungen möglich. Ermäßigen sich die Nebenkosten, so ist die Nebenkosten-Pauschale entsprechend herabzusetzen.

    Sie könnten nur die vereinbarte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen. Vielleicht ergäbe sich daraus eine Minderung des Verlustes.

    Pauschale ist Pauschale. Mal ist der Mieter der Verlierer, mal ist der Vermieter der Verlierer.
    Korrektheit macht etwas Mühe, aber es zahlt sich später aus. Leider haben Sie sich die Mühe nicht gemacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (25. Januar 2014 um 16:24)

  • Ich zitiere mal einen wichtigen Satz im Zitat des Vorposters:

    Eine Anhebung der Nebenkosten-Pauschale für die Zukunft ist nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag [...] möglich.

    Wenn so etwas im Mietvertrag vereinbart ist, können auch die Pauschalen Nebenkosten erhöht werden.

  • Du kannst die Pauschale für BK ändern, wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde.

    Aber nicht von Pauschale auf monatliche Vorauszahlung. Das wäre eine Vertragsänderung die ohne Zustimmung des Mieters nicht möglich ist.

    So sieht es rechtlich aus.

  • Ich zitiere mal einen wichtigen Satz im Zitat des Vorposters:


    Wenn so etwas im Mietvertrag vereinbart ist, können auch die Pauschalen Nebenkosten erhöht werden.

    Wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär das Leben halb so schwer.:rolleyes:

  • Zitat

    Seit einem Jahr hat man für Heizung und Strom einzelne Zähler installiert.

    Was die Heizung betrifft müssen die Mieter überhaupt nicht gefragt werden, denn laut Heizkostenverordnung (quasi ein Gesetz) ist die Abrechnung für Wärme und Warmwasser nach individuellem Verbrauch zwingend vorgegeben.

    Hier nachzulesen: Heizkostenverordnung

  • tortue:

    "Kann ich als der Vermieter die festen Pauschalnebenkosten durch eine genauere Abrechnung der NK ersetzen, wenn der Mietvertrag 2009 schon unterschrieben ist?"
    - Nein, Vertrag ist Vertrag, und diese Vereinbarung verstösst gegen kene Gesetze.

    "... die Mieter weigern sich, die Mietverträge zu ändern und wollen (in Anbetracht der Heizöl- und Strompreiserhöhungen) lieber die Pauschalsumme behalten,so dass ich im Moment daraufzahle."
    - So ist es aber legal, egal, ob es Dir gefällt oder nicht. Vielleicht bekommst Du Dir gefälligere Meinungen in einem VERMIETER-Forum.

    "Wie sieht es rechtlich aus?"
    - Rechtsberatung gibt es nicht in Foren, nur Meinungen wegen des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes.

  • Was die Heizung betrifft müssen die Mieter überhaupt nicht gefragt werden, denn laut Heizkostenverordnung (quasi ein Gesetz) ist die Abrechnung für Wärme und Warmwasser nach individuellem Verbrauch zwingend vorgegeben.

    Aber nicht wenn vertraglich eine Pauschale für NK vereinbart wurde.

  • HeizkostenV § 2 - Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    Offensichtlich besteht die Nebenkostenpauschale aus 2 Komponenten:

    1. den Heizkosten
    und
    2. den sonstigen Nebenkosten

    Eigentlich müsste aus dieser "Gesamtpauschale" der Anteil der Heizkosten rausgenommen und strikt nach Verordnung abgerechnet werden.

    Der übrige Teil kann pauschal wie bisher angewandt werden. :confused:

  • Offensichtlich besteht die Nebenkostenpauschale aus 2 Komponenten:
    1. den Heizkosten und
    2. den sonstigen Nebenkosten
    Eigentlich müsste aus dieser "Gesamtpauschale" der Anteil der Heizkosten rausgenommen und strikt nach Verordnung abgerechnet werden.


    Auch wenn die HK nach HK-VO abzurechnen sind, kann doch deren Betrag (egal, in welcher Höhe) im NK-Pauschalbetrag enthalten sein, oder?

  • Aber Berny. Beisst sich da nicht was. Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung.

    Aus meiner Sicht muß die Pauschale geändert werden. Der Bereich Heizung ist auszugliedern. Damit ändert sich auch die Pauschale der restlichen Positionen.
    Eine Weigerung des Mieters halte ich für nicht tragfähig. Auch dieser muss sich an die Heizkostenverordnung halten.
    Notfalls muss der gerichtliche Weg beschritten werden.

  • Zitat

    kann doch deren Betrag (egal, in welcher Höhe) im NK-Pauschalbetrag enthalten sein, oder?


    Nein! Die Kosten für Heizung und wenn damit verbunden für Warmwasser, müssen immer getrennt von den übrigen Betriebskosten ermittelt und abgerechnet werden. Da gibt es keine Mauschelei im Gesamtbetrag.

  • Nein! Die Kosten für Heizung und wenn damit verbunden für Warmwasser, müssen immer getrennt von den übrigen Betriebskosten ermittelt und abgerechnet werden.


    So ist es. Sobald der Vermieter nicht selbst mit im Haus wohnt oder sowieso mehr als 2 Wohnungen im Haus sind gibt es keine Pauschale auf Heiz-/Warmwasserkosten.

    Offensichtlich besteht die Nebenkostenpauschale aus 2 Komponenten:
    1. den Heizkosten
    und
    2. den sonstigen Nebenkosten


    In diesem Fall hier wohl ja. Und in diesem Fall unerlaubterweise.

    Eigentlich müsste aus dieser "Gesamtpauschale" der Anteil der Heizkosten rausgenommen und strikt nach Verordnung abgerechnet werden.


    Richtig, denn der Anteil Heiz-/Warmwasserkosten hätte nie in der Pauschale beinhaltet sein dürfen.

    Eine Weigerung des Mieters halte ich für nicht tragfähig. Auch dieser muss sich an die Heizkostenverordnung halten.


    Bezogen auf die übrigen Nebenkosten (also ohne Heiz-/Warmwasserkosten ) könnten sie sich schon wehren, wenn die entsprechende Klausel (siehe erste Anworten hier) im Mietvertrag enthalten ist und nicht dummerweise die Pauschale jetzt eh neu festgelegt werden müsste.

    Will sagen: Die müssten doch jetzt sowieso eine Heiz-/Warmwasserkosten-Vorauszahlung vereinbaren und daher die übrigen Nebenkosten dann auch neu festlegen (als Pauschale oder dann auch als Vorauszahlung).

  • Mist - verhaspelt ...

    Zu meinem letzten Posting folgende Korrekturen:

    In diesem Fall hier wohl ja. Und in diesem Fall unerlaubterweise.


    In diesem Fall hier wohl ja. Und in diesem Fall dann wohl unerlaubterweise.

    Bezogen auf die übrigen Nebenkosten (also ohne Heiz-/Warmwasserkosten ) könnten sie sich schon wehren, wenn die entsprechende Klausel (siehe erste Anworten hier) im Mietvertrag enthalten ist und nicht dummerweise die Pauschale jetzt eh neu festgelegt werden müsste.


    Bezogen auf die übrigen Nebenkosten (also ohne Heiz-/Warmwasserkosten ) könnten sie sich schon wehren, wenn die entsprechende Klausel (siehe erste Anworten hier) nicht im Mietvertrag enthalten ist und wenn nicht dummerweise die Pauschale jetzt eh neu festgelegt werden müsste.

  • Ich glaube, Ihr verwuchselt hier die verbrauchsgemässe HK-Abrechnung, welche lt. § 2 HKVO separat zu erfolgen hat, mit einer Pauschalabgeltung der Gesamt-BK, welches trotzdem egal ist.

  • Ich glaube, Ihr verwuchselt hier die verbrauchsgemässe HK-Abrechnung, welche lt. § 2 HKVO separat zu erfolgen hat, mit einer Pauschalabgeltung der Gesamt-BK, welches trotzdem egal ist.


    Es gibt ja Fälle, wo die Heizkostenverordnung nicht greift. Hier in diesem Beispiel greift sie aber vermutlich, da es sich im ersten Posting nach mehreren Wohnungen im Haus anhört. Wäre allerdings schön, wenn wirklich irgendwo stehen würde, dass dann Heiz-/Warmwasserkosten definitiv nicht pauschal abgerechnet sein dürfen. Dann wäre es klar. Hat jemand so einen Link?

    Die Heizkostenverordnung dient dem Energiespargedanken. Sie verordnet die Abrechnung/Kostenaufteilung (nicht nur die blanke Aufstellung) der Heiz-/Warmwasserkosten. Sie sagt genau, wie die Kosten zu ermitteln und aufzuteilen sind. Sie zwingt den Vermieter Installationsaufwände auf, damit er überhaupt die Kosten vernünftig erfassen kann.

    Ich denke eigentlich schon, dass man da ein Quasi-Verbot einer pauschalen Abrechnung herauslesen kann. (Muss natürlich nicht stimmen ...)

    Tatsächlich gibt es Mietverträge (Vordrucke), die unterscheiden nach Kaltmiete, Vorauszahlung der Heiz-/Warmwasserkosten und Übrige Betriebskosten. Dabei sind nur diese Übrigen Betriebskosten wahlweise als Pauschale oder als Vorauszahlung anzugeben.

  • Ich denke eigentlich schon, dass man da ein Quasi-Verbot einer pauschalen Abrechnung herauslesen kann.


    Um es noch einmal zu sagen: Abrechnung gem. HKVO ja. Sie besagt jedoch nicht, wie die BetrkAbr. zu gestalten ist - und damit eben auch die Zahlungen des Mieters.

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