Schadensersatzforderung seitens des Vermieters

  • Hallo,
    mein Vermieter möchte nach meinem Auszug Schadensersatz von mir. Das Haus ist ein Altbau und allgemein in schlechtem Zustand.

    Da ich dem Vermieter nur den Zeitwert erstatten muss, habe ich von ihm die Rechnungen für den Einbau der alten Gegenstände erbeten.

    Hierauf hat er sich bei mir telefonisch gemeldet nachdem wir in den letzten Wochen nur Email Kontakt hatte und wollte einen Pauschalbetrag aushandeln. Ich denke aus meiner Erfahrungen mit Ihm um noch etwas Geld herauszuschlagen.

    Ich gehe davon aus, dass er die Rechnungen nicht mehr hat oder mir nicht zeigen möchte. Kann er ohne diese mir gegenüber einen Schadenanspruch geltend machen?
    Da ihr Anspruch sich am Alter orientiert müsste er dieses doch nachweisen, oder?

    Oder kann er einfach erst einmal fordern und ich müsste per unabhängigenm Gutachter, den Restwert der Gegenstände ermitteln?

    Vielen Dank
    Andreas Gernert

    Einmal editiert, zuletzt von heinz34 (23. Januar 2014 um 19:09)

  • Hallo Andreas,

    "mein Vermieter möchte nach meinem Auszug Schadensersatz von mir."
    - Falls schriftlich, bitte den Text.

    "Da ich dem Vermieter nur den Zeitwert erstatten muss,"
    - Sicher?

    "Kann er ohne diese mir gegenüber einen Schadenanspruch geltend machen?"
    - Geltend machen kann er vieles...
    Was wurde denn im Übergabeprotokoll bei der Rückgabe der Mietsache vermerkt?

  • Hallo Berny,
    bisher habe ich von ihm ein JPG bekommen mit den vorraussichtlichen Kosten der Reparaturen und Kostenvoranschlägen. (Schadenlist folgt unten)
    Leider habe ich den großen Fehler begangen, da dies meine erste Wohnung war, weder ein Einzugs noch ein Auszugsprotokoll zu machen.
    Daher ist mir bewusst, dass das recht davon ausgeht, dass die Wohnung damals in einwandfreien Zustand war und die Schäden von mir kommen.

    Warum sollte nicht der Zeitwert berechnet werden? Es handelt sich um Verunreineigung des Bodens, eine Sprung im Fenster (20+ Jahre alt) und ganz kleine Delle im Klo. Beim Klo behauptet der Vermieter es wäre vor 3 Jahren gemacht worde, allerdings wohne ich seit 7 Jahren in dem Haus und bei mir wurde kein Klo erneuert.
    Meine Fragen sind noch dieselben und nun sogar eine mehr:) .

    Schonmal Danke

  • Warum sollte nicht der Zeitwert berechnet werden?


    Weil noch garnicht feststeht, OB Du überhaupt (schaden)ersatzpflichtig bist. Gibt es Photos, Zeugen, eigene Protokolle?

  • Mein Vermieter hat Fotos gemacht und meine Wohnung mit einer dritten Person also einem Zeugen besichtigt. Daher kann sie mir wohl die Schäden nachweisen.
    Daher bleiben also wohl meine obigen Fragen offen.
    Wiederum Danke, dass du so präzise bist.

  • Mein Vermieter hat Fotos gemacht und meine Wohnung mit einer dritten Person also einem Zeugen besichtigt. Daher kann sie mir wohl die Schäden nachweisen.


    Pardon, war noch garnicht gesagt worden: Der VM kann nach Rücknahme der Mietsache noch max. 6 Monate bei der Übernahme NICHT erkennbare Mängel ggü dem Mieter geltend machen. Diese müsste er dann beschreiben und dem Mieter angemessene Zeit zur Behebung einräumen.

  • Hi,
    das mit den 6 Monaten ist mir bewusst. Also der Vermieter kann mir die Schäden nachweisen.
    Meine Fragen sind jedoch noch offen.
    1) Muss der Vermieter um einen Schadensanspruch geltend zu machen mir die Lebenszeit nachweisen?
    2) Falls nein, muss ich dann auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen?

    Vielen Dank für deine Mühe Berny.

  • heinz34:

    "1) Muss der Vermieter um einen Schadensanspruch geltend zu machen mir die Lebenszeit nachweisen?"
    - Wessen Lebenszeit?

    "2) Falls nein, muss ich dann auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen?"
    - Wer etwas von Dir will, muss seine Ansprüche beweisen. Es bleibt Dir unbenommen, eine Gutachter (wer die Musik bestellt, ...) zu beauftragen. Ob Du letztendlich die Kosten zurückverlangen kannst, wird man erst bei Ende des Verfahrens wissen.

  • zu 1) ICh spreche von der Lebenszeit der Gegenstände um den Restwert derer zu ermitteln.
    Also wenn ich deine Aussage richtig interpretiere muss sie mir nachweisen wie alt die Gegenstände sind. Richig?

    Oder kann sie einfach den Gesamtbetrag (Reperatur+Arbeitszeit ) fordern und ich habe dann das Probelm am Hals Lebenszeit nachzuweisen?

  • Ich verstehe das noch nicht ganz.

    Nehmen wir den "Sprung im Fenster". Hast Du die Scheibe definitiv kaputt gemacht (z.B. Aschenbecherweitwurf gespielt)? Das Fenster gehört doch zum Gebäude und ist daher Sache des Vermieters. Er muss es instandsetzen (lassen).

    Wenn Du "schuldig" bist, zahlst Du (bzw. Deine Haftpflicht) normalerweise die Reparatur. Ein Zeitwert interessiert nur, wenn - warum auch immer - das ganze Fenster ersetzt werden muss.

    Wenn Du "unschuldig" bist, muss Dich das kaputte Fenster m. E. gar nicht interessieren.

    "Delle im Klo" sagt jetzt wenig. Wenn der Vermieter irgendwas vor 3 Jahren "gemacht" hat, kann er es ja mit Rechungen belegen. Damit sollte wenigstens erstmal geklärt werden können, ob "das Klo" 3 oder 30 Jahre alt ist.

    Was ist das für eine Verunreinigung des Bodens? Etwa eine, für deren Beseitigung der ganze Fußboden ausgewechselt werden muss? Wenn nein dürfte auch hier der Zeitwert wieder irrelevant sein.

  • Es handelt sich um einen PVC auf den mir Folienstift ausgelaufen ist.
    Es steht laut Mietvertrag fest, dass zu Einzug nichts kaputt war und jetzt die Schäden vorliegen.

    Ajax und Berny verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?
    Beim PVC ist das klar. Beim Fenster behauptet er, dass die Person, die bei seiner Besichtigung mit dabei war, meint, dass der Sprung nicht von einem Vogel kommen kann also von mir sein muss. Beim Klo kann bei einem Sprung egal wie klein nur von einem Fabrikatsfehler oder von mir mit "gewalt" verursacht ausgegangen werden. 3 Fließen hatten auch einen Sprung, aber da das Haus schief steht und ich micht nicht erinnern kann, dass mir etwas runter gefallen ist, könnte das auch durch physikalische Einwirkung durch die Bewegung des Hauses kommen.
    Das Problem ist, dass ich die Schäden während der Mietzeit nicht gemeldet habe, zum einen da ich sie nicht bemerkt habe, z.B. die kleinen Sprünge im Klo oder weil ich sie beim Gesamtzusatnd des Hauses nicht erwähnenswert fand oder dachte der Schaden sei schon immer da, z.B. Fließe u. Fenster.
    1) Kann das "nicht melden des Schadens" ein Problem werden?

    Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet und warte jetzt erstmal was diese sagt. Aber die meinte, da ich mich nicht ganau erinnern kann ob und wie ich den Schaden verursacht habe möchte sie wohl nicht zahlen.

    3) Falls die Haftplicht den Schaden nicht übernimmt, müsste er mir nun die Schuld immernoch beweisen oder reicht das vorhanden sein des Schadens jetzt (der bei Einzug laut Mietvertrag nicht da war)?

    4) Müsste er mir dann auch das Alter der Gegenstände mitteilen?

    Ich hoffe ich habe jetzt einige Nachfragen beantworten können und mit den "falls" Fällen das ganze logisch Strukturiert.

    Gruß
    heinz

    2 Mal editiert, zuletzt von heinz34 (24. Januar 2014 um 11:50)

  • heinz34:

    "ICh spreche von der Lebenszeit der Gegenstände"
    - Aaach so, also von deren Alter.

    "um den Restwert derer zu ermitteln."
    - Ist nicht Deine Aufgabe, sondern die eines Sachverständigen/Gutachters.

    "Also wenn ich deine Aussage richtig interpretiere muss sie mir nachweisen wie alt die Gegenstände sind. Richig?"
    - Nein, der Anspruchsteller hat seine Ansprüche zu begründen/beweisen: 1. Dem Grunde nach und 2. deren Höhe.

    "Oder kann sie einfach den Gesamtbetrag (Reperatur+Arbeitszeit ) fordern"
    - "Fordern" kann er alles...

    "und ich habe dann das Probelm am Hals Lebenszeit nachzuweisen?"
    - Nochmals: Nöö, ER muss die Zeit-/Wiederbeschaffungs- oder Reparatur-Werte nachweisen.

    "Ajax und Berny verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?"
    - Ja, natürlich. Der Anspruchsteller/Anschuldigender muss beweisen, nicht der An- oder Beschuldigte seine Unschuld.

  • Es handelt sich um einen PVC auf den mir Folienstift ausgelaufen ist.

    Hast Du niemals versucht, es zu entfernen?? Na gut, die Frage stellt sich wohl nicht mehr. Was ist oder soll denn jetzt damit passieren? Den ganzen PVC auswechseln? Oder sollst Du nur 20€ für die Reinigung bezahlen? Meine Empfehlung: Dann tue das einfach.

    verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?


    [Ironie AN]
    Nein, es reicht völlig, wenn er Dich einfach beschuldigt und Dich dabei auch noch für den letzten Sturm und die berühmte zugeklappte Tür in Hamburg verantwortlich macht. ;)
    [Ironie AUS]
    Natürlich muss er es Dir nachweisen. Das fällt ihm je nach Offensichtlichkeit und Deiner vorhandenen Ehrlichkeit leichter oder schwerer, aber grundsätzlich muss er Dich schon als "schuldig" entlarven, ja.

    Beim PVC ist das klar. Beim Fenster behauptet er, dass die Person, die bei seiner Besichtigung mit dabei war, meint, dass der Sprung nicht von einem Vogel kommen kann [...]


    So so, hat die Person das gesagt. Der Hund meines Schwagers seine Putzfrau hat letztens auch gesagt, dass ein Riss in der Fensterscheibe nicht von einem 3 Kilometer entfernt spielenden Kleinkind und auch nicht vom letzten Amokschützen in den USA kommen kann. Und nu ...??? Verstehst Du, was ich sagen will? :)

    Entweder Du warst es oder Du warst es nicht. Ersteres muss der Vermieter Dir nachweisen oder Du gibst es selbst zu. Eine Scheibe kann aus vielerlei möglichen Gründen einen Sprung bekommen. Das geht auch mal von ganz alleine. Nur weil es kein Vogel gewesen sein kann (sagt die Person, die möglicherweise auch den Hund meines Schwagers seine Putzfrau kennt), musst es ja nicht gleich Du gewesen sein.

    3 Fließen hatten auch einen Sprung, aber da das Haus schief steht [...]


    Fliesen können sowieso auch bei völlig ordnungsgemäßer Nutzung reißen (Materialfehler oder hohl verlegt).

    Das Problem ist, dass ich die Schäden während der Mietzeit nicht gemeldet habe, [...]


    Ja, das ist unglücklich; und was das für die Regulierung der Schäden bedeutet, weiß ich nicht. Aber es macht Dich nicht vollautomatisch zum "schuldigen" Verursacher der Schäden.

    Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet und warte jetzt erstmal was diese sagt. Aber die meinte, da ich mich nicht ganau erinnern kann ob und wie ich den Schaden verursacht habe möchte sie wohl nicht zahlen.


    Logisch, denn die müssen ja nur für Dich eintreten, wenn Du auch etwas verschuldet hast.

    3) Falls die Haftplicht den Schaden nicht übernimmt, müsste er mir nun die Schuld immernoch beweisen oder reicht das vorhanden sein des Schadens jetzt (der bei Einzug laut Mietvertrag nicht da war)?


    Siehe oben und die anderen Antworten hier im Thread.

    4) Müsste er mir dann auch das Alter der Gegenstände mitteilen?


    Wie bereits geschrieben bei Reparaturen eh nicht. Bei Auswechselungen muss er natürlich sagen können, wie er auf die Schadenssumme gekommen ist. "Zeitwert" ist übrigens nicht immer und überall ausschließlich nur vom Alter der Sachen abhägig.

    Für den Vermieter sollte es kein Unterschied darstellen, ob Deine Haftpflicht zahlt oder nicht. Er muss in jedem Fall die eingeforderten Summen schlüssig belegen können. Da ihm das vielleicht auch schwerfallen wird, will er die Sache vermutlich pauschal vom Tisch haben.

    ---------

    Kardinalfrage: Von welcher Summe reden wir eigentlich? Hat er schon eine Pauschalsumme vorgeschlagen? (Oder hab ich's überlesen?)

  • So so, hat die Person das gesagt. Der Hund meines Schwagers seine Putzfrau hat letztens auch gesagt, dass ein Riss in der Fensterscheibe nicht von einem 3 Kilometer entfernt spielenden Kleinkind und auch nicht vom letzten Amokschützen in den USA kommen kann. Und nu ...??? Verstehst Du, was ich sagen will? :)


    ... und die alten Gold-Dredges (-Bagger) am Yukon können es auch nicht gewesen sei, denn die konnte man damals auch nur bis zu 30km weit hören...

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