Es handelt sich um einen PVC auf den mir Folienstift ausgelaufen ist.
Es steht laut Mietvertrag fest, dass zu Einzug nichts kaputt war und jetzt die Schäden vorliegen.
Ajax und Berny verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?
Beim PVC ist das klar. Beim Fenster behauptet er, dass die Person, die bei seiner Besichtigung mit dabei war, meint, dass der Sprung nicht von einem Vogel kommen kann also von mir sein muss. Beim Klo kann bei einem Sprung egal wie klein nur von einem Fabrikatsfehler oder von mir mit "gewalt" verursacht ausgegangen werden. 3 Fließen hatten auch einen Sprung, aber da das Haus schief steht und ich micht nicht erinnern kann, dass mir etwas runter gefallen ist, könnte das auch durch physikalische Einwirkung durch die Bewegung des Hauses kommen.
Das Problem ist, dass ich die Schäden während der Mietzeit nicht gemeldet habe, zum einen da ich sie nicht bemerkt habe, z.B. die kleinen Sprünge im Klo oder weil ich sie beim Gesamtzusatnd des Hauses nicht erwähnenswert fand oder dachte der Schaden sei schon immer da, z.B. Fließe u. Fenster.
1) Kann das "nicht melden des Schadens" ein Problem werden?
Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet und warte jetzt erstmal was diese sagt. Aber die meinte, da ich mich nicht ganau erinnern kann ob und wie ich den Schaden verursacht habe möchte sie wohl nicht zahlen.
3) Falls die Haftplicht den Schaden nicht übernimmt, müsste er mir nun die Schuld immernoch beweisen oder reicht das vorhanden sein des Schadens jetzt (der bei Einzug laut Mietvertrag nicht da war)?
4) Müsste er mir dann auch das Alter der Gegenstände mitteilen?
Ich hoffe ich habe jetzt einige Nachfragen beantworten können und mit den "falls" Fällen das ganze logisch Strukturiert.
Gruß
heinz