Beiträge von heinz34

    Es handelt sich um einen PVC auf den mir Folienstift ausgelaufen ist.
    Es steht laut Mietvertrag fest, dass zu Einzug nichts kaputt war und jetzt die Schäden vorliegen.

    Ajax und Berny verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?
    Beim PVC ist das klar. Beim Fenster behauptet er, dass die Person, die bei seiner Besichtigung mit dabei war, meint, dass der Sprung nicht von einem Vogel kommen kann also von mir sein muss. Beim Klo kann bei einem Sprung egal wie klein nur von einem Fabrikatsfehler oder von mir mit "gewalt" verursacht ausgegangen werden. 3 Fließen hatten auch einen Sprung, aber da das Haus schief steht und ich micht nicht erinnern kann, dass mir etwas runter gefallen ist, könnte das auch durch physikalische Einwirkung durch die Bewegung des Hauses kommen.
    Das Problem ist, dass ich die Schäden während der Mietzeit nicht gemeldet habe, zum einen da ich sie nicht bemerkt habe, z.B. die kleinen Sprünge im Klo oder weil ich sie beim Gesamtzusatnd des Hauses nicht erwähnenswert fand oder dachte der Schaden sei schon immer da, z.B. Fließe u. Fenster.
    1) Kann das "nicht melden des Schadens" ein Problem werden?

    Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet und warte jetzt erstmal was diese sagt. Aber die meinte, da ich mich nicht ganau erinnern kann ob und wie ich den Schaden verursacht habe möchte sie wohl nicht zahlen.

    3) Falls die Haftplicht den Schaden nicht übernimmt, müsste er mir nun die Schuld immernoch beweisen oder reicht das vorhanden sein des Schadens jetzt (der bei Einzug laut Mietvertrag nicht da war)?

    4) Müsste er mir dann auch das Alter der Gegenstände mitteilen?

    Ich hoffe ich habe jetzt einige Nachfragen beantworten können und mit den "falls" Fällen das ganze logisch Strukturiert.

    Gruß
    heinz

    zu 1) ICh spreche von der Lebenszeit der Gegenstände um den Restwert derer zu ermitteln.
    Also wenn ich deine Aussage richtig interpretiere muss sie mir nachweisen wie alt die Gegenstände sind. Richig?

    Oder kann sie einfach den Gesamtbetrag (Reperatur+Arbeitszeit ) fordern und ich habe dann das Probelm am Hals Lebenszeit nachzuweisen?

    Hi,
    das mit den 6 Monaten ist mir bewusst. Also der Vermieter kann mir die Schäden nachweisen.
    Meine Fragen sind jedoch noch offen.
    1) Muss der Vermieter um einen Schadensanspruch geltend zu machen mir die Lebenszeit nachweisen?
    2) Falls nein, muss ich dann auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen?

    Vielen Dank für deine Mühe Berny.

    Hallo Berny,
    bisher habe ich von ihm ein JPG bekommen mit den vorraussichtlichen Kosten der Reparaturen und Kostenvoranschlägen. (Schadenlist folgt unten)
    Leider habe ich den großen Fehler begangen, da dies meine erste Wohnung war, weder ein Einzugs noch ein Auszugsprotokoll zu machen.
    Daher ist mir bewusst, dass das recht davon ausgeht, dass die Wohnung damals in einwandfreien Zustand war und die Schäden von mir kommen.

    Warum sollte nicht der Zeitwert berechnet werden? Es handelt sich um Verunreineigung des Bodens, eine Sprung im Fenster (20+ Jahre alt) und ganz kleine Delle im Klo. Beim Klo behauptet der Vermieter es wäre vor 3 Jahren gemacht worde, allerdings wohne ich seit 7 Jahren in dem Haus und bei mir wurde kein Klo erneuert.
    Meine Fragen sind noch dieselben und nun sogar eine mehr:) .

    Schonmal Danke

    Hallo,
    mein Vermieter möchte nach meinem Auszug Schadensersatz von mir. Das Haus ist ein Altbau und allgemein in schlechtem Zustand.

    Da ich dem Vermieter nur den Zeitwert erstatten muss, habe ich von ihm die Rechnungen für den Einbau der alten Gegenstände erbeten.

    Hierauf hat er sich bei mir telefonisch gemeldet nachdem wir in den letzten Wochen nur Email Kontakt hatte und wollte einen Pauschalbetrag aushandeln. Ich denke aus meiner Erfahrungen mit Ihm um noch etwas Geld herauszuschlagen.

    Ich gehe davon aus, dass er die Rechnungen nicht mehr hat oder mir nicht zeigen möchte. Kann er ohne diese mir gegenüber einen Schadenanspruch geltend machen?
    Da ihr Anspruch sich am Alter orientiert müsste er dieses doch nachweisen, oder?

    Oder kann er einfach erst einmal fordern und ich müsste per unabhängigenm Gutachter, den Restwert der Gegenstände ermitteln?

    Vielen Dank
    Andreas Gernert

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