teure Endreinigung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    vor dreieinhalb Monaten bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen, leider habe ich aber noch Ärger:
    Es geht um eine überhöhte Endreinigungsgebühr und die fehlende Verbrauchskostenabrechnung

    Nun habe ich zwar die Kaution zurückerhalten, allerdings fehlen ca. 140 Euro. 40 Euro für eine Türreparatur und 100 Euro ohne Angabe von Gründen.
    Die 40 Euro kann ich mir erklären, bei der Wohnungsübergabe fehlte der Schlüssel der Abstellkammer (die ich nie abgeschlossen hatte und mir auch nicht erklären kann wo der Schlüssel geblieben ist, aber ich denke das ist wohl mein Fehler). Beim Auszug sagte er dazu: Ist ja nicht so schlimm (meines Wissens lassen sich alle 3 Zimmertüren in der Wohnung mit dem gleichen Schlüssel aufschließen und es waren nur noch 2 da).

    Höchstwahrscheinlich sollen die übrigen 100 Euro für die "Endreinigung" sein, die wie folgt im Mietvertrag festgehalten ist:

    "Beim Auszug ist die Wohnung besenrein zu verlassen, die Endreinigung übernimmt eine beauftragte Putzhilfe. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters."

    Konkrete Kosten dafür sind nicht genannt.
    Ich habe in der Wohnung 15 Monate gewohnt. Die Wohnung ist 45 qm groß und komplett gefliest. Hinzu kommt, dass ursprünglich am Tag nach meinem Auszug gleich eine neue Mieterin einziehen sollte. Daraufhin hatte ich meinem Vermieter telefonisch angeboten die Wohnung selbst gründlich zu puten, die professionelle Reinigung könnte man sich dann sparen und die Nachmieterin die Wohnung ggf. bei der Übergabe auch gleich übernehmen. Er willigte ein. Später teilte er mir per E-Mail mit, dass er doch auf die Reinigung gemäß Mietvertrag bestehe. Ärgerlich für mich, da ich die Wohnung zu dem Zeitpunkt schon komplett gründlich gereinigt hatte, aber ich dachte damals: "Das ist Pech und für mich dumm gelaufen, aber es war nur telefonisch besprochen und die Reinigung steht nun mal im Mietvertrag, das ist es nicht wert einen großen Streit vom Zaun zu brechen".
    So. Damit dachte ich die Sache wäre erledigt. Nun fehlen aber ganze 100 Euro, ich dachte ich sehe nicht recht!
    Ich weiß, dass üblicherweise die Frau des Vermieters den Flur gewischt hat etc. (Vermieter wohnen direkt gegenüber) und ich bin mir sicher, dass für die Endreinigung kein(e) professionelle(r) Raumpfleger(in) engagiert wird, sondern dass die Vermieter selbst einmal gründlich putzen!

    So, die 40 Euro für die "Türreparatur" (die sicher nie erfolgt ist) kann ich trotz allem nachvollziehen, der Schlüsselverlust wird wohl mein Fehler sein.
    Die 100 Euro für die Endreinigung (die wahrscheinlich aus einmal-den-boden-wischen bestand) aber halte ich für völlig überzogen! Wie viele Stunden kann man denn in einer gründlich geputzten 45qm Wohnung noch putzen und zu welchem Stundenlohn??
    Nach seinem Beharren auf der Endreinigung hatte ich meinem ehemaliger Vermieter ja zugetraut, dass er an mir noch etwas verdienen möchte, aber das?

    Die Verbrauchskostenabrechnung steht auch noch aus (ich habe sie von ihm gefordert, hatte eine recht hohe pauschale gezahlt und es gab keine Anpassung o.ä. nach einem Jahr), die bekomme ich angeblich auch "in Kürze". Mein Vermieter ist allerdings NIE telefonisch erreichbar. Ich muss sagen ich mache mir Sorgen. Da ich die Wohnung wenig genutzt hatte (tagsüber Arbeit, am Wochenende meist nicht dort) habe ich eine Rückzahlung vom Stromanbieter von über 300 Euro für 12 Monate bekommen. Bei Wärme und Wasser dürfte es ähnlich aussehen, ich befürchte aber nun, dass mich auch da mein Vermieter ordentlich übers Ohr hauen möchte bzw. dass ich da kein Geld sehen werde.

    Was ratet ihr mir? Wie kann ich (ggf. gegen den Vermieter) vorgehen?
    Ich freue mich über Tipps und Einschätzungen eurerseits! Leider bin ich nicht rechtschutzversichert, einfach mal mit "ich schalte einen Anwalt ein" drohen wäre mir zu riskant. Ich habe aber das Gefühl, dass mich dieser Herr ordentlich über den Tisch zieht/ziehen will...

    Besten Dank für eure Hilfe,
    Tschilp

  • Hallo Tschilp,

    ich würde mir die Quittung zeigen lassen, wonach dem VM die Kosten von 40€ für einen DreiEuroschlüssel entstanden sind.

    Ausserdem die Quittung einer (nachvollziehbaren!) Reinigungskraft, wonach sie für die 100 Ocken an genau dem Tag zwischen Wohnungsräumung und Neueinzug die Leistung erbracht hat. Ausserdem müsste Dir der VM nachweisen können, dass Du Dich geweigert hattest, am Übergabetag die zufriedenstellende Endreinigung selbst durchzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. Januar 2014 um 23:35)

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Ich habe dem VM nun eine entsprechende E-Mail mit Lesebestätigung geschickt, in der ich diese Quittungen (datiert, nachvollziehbare Form) und nochmals die Verbrauchskostenabrechnung gefordert habe.
    Blöderweise ist die Nachmieterin kurzfristig abgesprungen und dann doch nicht eingezogen, es wird also schwierig mit den Reparaturdaten, weil ich nicht weiß wann dann tätsächlich ein Nachmieter eingezogen ist.
    Ich werde berichten, wie es weitergeht.
    schöne Grüße, Tschilp

  • Hallo Kolinum,

    wieso meinst Du sollte sich der VM vor Lachen biegen?
    Ich hatte ihn gebeten mir diese Abrechnung zukommen zu lassen und er hatte angekündigt, dass dies angeblich in Kürze geschehen wird. Mir ist bewusst, dass ein Vermieter nicht 3 Tage nach einem Auszug eine Abrechnung des Wärme-/Wasserversorgers herbeizaubern kann, allerdings hatte ich keine Jahresabrechnung oder Abschlagsanpassung von ihm erhalten. Das Jahr ist nun auch vorbei. Was stimmt also an solch einer Forderung nicht?

    Grüße, Tschilp

  • Hallo Tschilp,

    bitte berücksichtige auch den Unterschied zw. Hol- und Bringschuld.
    Sicherheitshalber würde ich ihm anbieten, die Originalbelege bei ihm einzusehen und um Terminvorschäge unter Tel. xy bitten.

  • Da Sie vor 3 1/2 Monaten ausgezogen sind, nehme ich an das Sie die Nebenkostenabrechnung für 2013 eingefordert haben.
    Der Vermieter darf sich bis Ende 2014 dazu Zeit lassen.
    Da Sie das noch als Forderung deklariert haben, werden Sie, meine ironische Bemerkung dazu, verstehen.

  • @ Berny: Leider wohne ich mittlerweile 100 km entfernt. Telefonische Klärung halte ich in diesem Fall auch für schwierig, bereits zu meiner Zeit als Mieterin legte mein VM Wert darauf, nicht angerufen zu werden (er war mein Nachbar) sondern über E-Mail oder sms zu kommunizieren (Anrufe meinerseits vor ca. 1 Woche blieben z.B. unbeantwortet, aber das Thema führt hier zu weit). Dankeschön für Deinen Hinweis, ich werde ihm nochmal kurz schreiben, vielleicht kann er mir die (eingescanten) Quittungen auch per E-Mail zukommen lassen.

    Kolinum: Der tatsächliche Wortlaut in meiner E-Mail war folgender: "Bitte senden Sie mir schnellstmöglich die Heizungskosten- und Wasserkosten-Abrechnung zu, ebenfalls mit datierten und eindeutig nachvollziehbaren Belegen." Meine Wahl dies als "Forderung" zu bezeichnen war vielleicht nicht ganz korrekt.
    Auch für das halbe Jahr, das ich in 2012 dort gewohnt habe, habe ich bisher keine Abrechnung erhalten. Der VM hatte mir ja mitgeteilt, dass ich die von mir "gewünschten Auskünfte bis zum ..." erhalten werde. Ich hatte nun also tatsächlich angenommen, dass ich die Abrechnung für 2012 und auch schon die für 2013 erhalten würde.


  • Auch für das halbe Jahr, das ich in 2012 dort gewohnt habe, habe ich bisher keine Abrechnung erhalten.


    Das könnte dennoch richtig sein, weil:

    Die Betriebskostenabrechnung muß Ihnen bis spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zugehen.

    Beginnt z.B der Abrechnungszeitraum am 1.6.2012 würde er am 30. 05.2013 enden. Die Abrechnung müsste Ihnen spätestens bis zum 30.5.2014 zugehen. OK!

  • Beginnt z.B der Abrechnungszeitraum am 1.6.2012 würde er am 30. 05.2013 enden. Die Abrechnung müsste Ihnen spätestens bis zum 30.5.2014 zugehen. OK!


    Abba erst am Einunddreissigsten Mai ist der Weltuntergang...:rolleyes:

  • Hallo zusammen,
    der Vollständigkeit halber möchte ich vom Ausgang der Geschichte berichten:

    Ich habe nun die gesamte Abrechnung der Nebenkosten von meinem ehemaligen VM erhalten. An dieser ist nichts auszusetzen, denn ich habe die erwartete Summe zurückbekommen.

    Nicht in Ordnung ist nach wie vor die Sache "Türreparatur" und "Endreinigung". Nach meiner Aufforderung, mir Belege zukommen zu lassen, habe ich nun eine Rechnung vom Baumarkt (allerdings nur wenige Tage vor meinem Forumseintrag hier datiert...) bekommen. Ich bezweifle sehr stark, dass dieses Schloss tatsächlich (in dieser Wohnung) ausgewechselt wurde, und das während bereits ein neuer Mieter dort wohnte! Ob dieser neue Mieter wirklich auf ein neues Türschloss an seiner Abstellkammer bestand, weil er nicht einen der anderen Zimmerschlüssel benutzen wollte??

    Zudem habe ich eine handgeschiebene Quittung einer mir unbekannten (Privat-)Person erhalten, die angeblich meine Wohnung für 100 Euro gereinigt hat (datiert im Oktober). Wenn ich sie selbst geschrieben hätte, könnte sie genauso aussehen...
    Im Begleitschreiben listet der VM auf, wie es zu den 100 Euro kam: Reinigung der 45 qm Wohnung 9h à 10 Euro. Plus 10 Euro für Reinigungsmittel. Es wurde zudem akribisch aufgelistet, was alles geputzt/gemacht wurde...unter anderem sind das Fensterdichtungen, Rolläden, Flächen der Innentüren, Deckenlüfter im Bad, Versiegelung der Fliesen, Deckenlampe, Filterwechsel der Dunstabzugshaube...

    Von einem ehemaligen Nachbar, der nun auch auszieht, habe ich erfahren, dass der VM bei ihm unangemessene Forderungen für eine Reparatur an einem mit der Wohnung vermieteten Gegensstand stellt. Dieser Herr scheint sich wohl wirklich gerne an seinen Mietern zu bereichern.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe die Quittungen erhalten.
    Die ganze Sache ist äußerst fragwürdig. Ich fürchte aber, ein Gang zum Anwalt wegen der 140 Euro wäre den Ärger und wer weiß was am Ende rauskäme. Der VM kann sich also freuen, er hat sich ein nettes Taschengeld verdient.
    Und ich bin um eine Erfahrung reicher...

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