Vermieterwechsel, komplizierte Rechtslagen

  • Hallo zusammen,
    ich bin mit meinem Rat am Ende und wende mich nun aus Verzweiflung an dieses Forum um mir Rat und Infos über mein Recht ein zu holen, bevor ich zum Anwalt gehe.

    Im Vorfeld möchte ich erklären das es um viele wichtige Punkte und so viele Unklarheiten geht das ich mich im Vorfeld dafür entschuldige, wenn einige Informationen meinerseits ein wenig verworren sind.

    Zur Einführung:
    Mein Partner, ich und unser jetzt 1 Jähriger Sohn wohnen seit dem 01.04.2013 in einer 68qm Wohnung mit 2,5 Zimmer.
    Bei einer Gesamt Miete von 460 € warm inkl Heizkosten, in Rheinland-Pfalz ( Kreis Mayen-Koblenz ).
    Es ist ein 3 Familienhaus und wir bewohnen das 1.OG im EG wohnt/en Unsere Vermieter (Arbeitslos, Mann wärend des Mietverhältnis gestorben und Frau September 2013 verzogen).
    Wir sind in diese Wohnung eingezogen ohne Vorher einen Mietvertrag zu unterschreiben, wir mussten sogar Monate lang dahinter sein das uns einer Ausgestellt werden sollte (Vergeblich, bis jetzt haben wir immer noch keinen Mietvertrag)
    Wir kannten nur die Gesamt Miete von 460 € Wo die Nebenkosten inkl die Heizkosten mit drinnen sind. Kaltmiete wurde nie genannt. Wir haben nichts schriftliches.
    Im Mai wurde die Heizung von ÖL komplett auf Gas umgebaut, wir haben nie etwas schriftliches wegen den Nebenkosten bekommen und immer noch keinen Mietvertrag, obwohl wir so oft darauf bestanden haben.
    Juni/Juli verstarb der Vermieter plötzlich und die Frau stelle das Haus zum verkauf ohne das wir etwas schriftliches bekamen das es bald einen Besitzerwechsel gibt. Keine Kündigung und immer noch keinen Mietvertrag. Die Miete bezahlten wir Bar, aber mit Quittung (dort stand immer nur Gesamt Miete, nie Kaltmiete usw...)

    Am 18. Oktober schauten sich mehrere Interessenten das Haus und die Wohnungen, an und ich fragte wie es denn weitergehen würde. Die Vermieterin sagte sie will das Haus nur verkaufen wenn die Mieter drinnen bleiben dürfen (wiedermal nichts schriftliches) nur eine mündliche Vorankündigung Vortags das Leute in die Wohnung kommen.
    Danach hörten wir nichts mehr von der Vermieterin zu der Aktuellen Lage des Hauses.
    Dann im November der schlag. Im Vorbei gehen im Treppenflur, sagte Sie mir das Haus ist verkauft ich ziehe hier aus und Ihr müsst Raus. Nichts schriftliches keine Kündigung, keine Vorankündigung oder sonst irgendwas geschweige noch immer keinen Mietvertrag. Vom Neuen Besitzer hatte man auch nichts gehört, es gab keinen Brief nichts. Ich hatte Ihn nur bei der Besichtigung am 18. Oktober gesehen.

    1 Woche später ist die Vermieterin schnellstmöglich an einem Tag aus gezogen und wir standen da mit keinerlei Wissen über die Nachstehenden Probleme die wir nun hatten.
    Wer bekommt die Miete ? Wer macht die Nebenkostenabrechung? Wann müssen wir draußen sein ? Warum bekommen wir nichts schriftliches ? Wir haben keine Adressen, keine Telefonnummern nichts von keinem der Beiden.
    2 Wochen Später schrieb mir die angeblich ehmalige Vermieterin über FACEBOOK wo die Miete bleibt.
    Darauf habe ich geschrieben das ich doch gerne etwas schriftliches von beiden Seiten hätte wohin ab wann die Miete gehen soll und überhaupt mal eine Kündigung. Darauf schrieb sie mir (Aber nur über Facebook) das Sie das Geld bekommt da Ihr das Haus noch gehöre. Ich fand das alles sehr komisch denn Sie sagte mir ja mündlich das, des Haus ja nun verkauft sei. Ich bat nochmals um eine Schriftliche Niederlage der Daten und korrekten Ablauf des bestehenden Sachverhaltes. SIe schrieb mir das sie nichts macht wenn sie nicht Ihre Monatsmiete von November bekommt.
    Da wir keinen streit haben wollten, waren wir dann auch bereit Ihr das Geld zu überweisen damit Sie uns dann etwas schriftliches geben würde. Mir ist dann dem Tag dann noch eingefallen wie das denn nun mit den Nebenkostenabrechnungen statt gehen soll. Da ich ja immer noch keine Adresse hatte oder Telefonnummer schreib ich Ihr über Facebook wie das denn mit der Nebenkostenabrechnung ablaufen würde. Darauf schrieb Sie: "Die wird es nicht geben, gab es noch nie, bezahlt mal das Geld"
    Darauf schrieb ich, das gibt es doch nicht, es muss eine Geben. Sie weigerte sich und besteht auf ihr Recht der Gesamt Miete.
    Ich bat Sie mir nur noch alles schriftlich mit zu Teilen mit Ihrer Forderung aber auch Ihrer Aussage das es keine Nebenkostenabrechnung geben wird.
    Sie verweigerte sich, drohte mit Sofortiger Kündigung und besteht auf Ihr Geld.
    Ich blockierte Sie in der Hoffnung doch mal etwas schriftliches mit Datum und Unterschrift zu bekommen.
    Ich war ja immer noch im Unklaren, wem gehörte nun das Haus ? Wer bekommt die Miete bzw die Kaltmiete denn ab dem Zeitpunkt des Wissens über die nicht Einhaltung der Nebenkostenabrechnung, war ich im Recht die Nebenkosten ein zu behalten und nur die Kaltmiete zu zahlen, aber wie Hoch war diese ? Kein Vertrag, kein Nichts.
    Dann bekam ich einen Brief von Ihrem Anwalt. Er wurde am 07.01 geschrieben, am 09.01. verschickt um am 10.01 kam er an. Dort stand drinnen: "Sofortige Kündigung am 10.01 muss die Wohnung geräumt sein und die Gesamt Miete (Ohne Aufstellung der Zahlen) sofort überwiesen werden".
    Der Brief kam um die 11 Uhr und den Anwalt hatte ich nicht mehr erreicht bekommen.
    am Nachmittag klopfte es an der Tür und der Hauskäufer und die Vermieterin standen davor. Erst ab dem 10.01 wusste ich dann nun das der NEUE Hausbesitzer ab dem 15.01 offizell dann der NEUE ist und die ehmalige Vermieterin einigte sich mit mir auf Ratenzahlung der Kaltmiete aber weigert sich immer noch auf eine Nebenkostenabrechnung. Der Neue Besitzer sieht von einer Räumungsklage ab wenn wir bis zum 28.02 ausziehen und ihm die hälfte der Kaltmiete für Januar zahlen und dann bis dahin auch ausgezogen sind da er das Haus komplett Sanieren will.
    Wir stimmten ein weil wir mit unserem Kind nicht Polizeilich rausgeholt werden wollten. Da mein Partner viel auf Montage ist und ich alleine hier mit unserem Kind.
    Wir wollten die hälfte der Kaltmiete am 25.01 überweisen und HEUTE den 22.01 kommt es zu unerklärlichen Dingen.
    Im Bad geht kein Strom mehr, die Heizung ist seit heute Morgen ausgefallen und die Temperatur liegt in unserer Wohnung unter 14 Grad Celcius Im 0,5 Zimmer geht kein Strom mehr, unser Warmwasserboiler in der Küche hat keinen Strom mehr, eine Herdplatte funktioniert nicht mehr und im Schlafzimmer hat sich hinter unserem Kleiderschrank Dicker Flockiger Schimmel gebildet. Nach mehrmaligen vergeblichen anrufen ist mein Partner zu der Firma des Neuen Besitzers gefahren um Ihn zu informieren. Dort wurde er abfällig abgefertigt mit dem Spruch, bezahlt erstmal die Miete. Sollen wir jetzt bis zum Überweisungstag ohne Heizung hier sitzen, frieren und nicht mehr Duschen können ? Seit dem Unter unserer Wohnung nicht mehr geheizt wird entstehen in Ecken kleine Schimmelflecken und der Kleiderschrank ist komplett Kaputt. Wir lüften täglich und Alle Sicherrungen sind drinnen. Wir haben Angst das irgendwo im haus ein Kabelbrand sich breit macht und noch mehr Dinge nach und nach Kaputt oder ausgehen.

    Ich brauche dringend Rat über die Gesamtsituation. Müssen wir das alles hinnehmen oder würden wir vor Gericht Chancen haben ?


    Mit freundlichen Grüßen

    Sindy

  • Hallo Sindy,

    mit wieviel Monatsmieten seid Ihr momentan im Rückstand?
    Wenn es mindestens zwei sind, dann kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, was offenbar ja auch durch den Anwalt der alten Vermieterin geschehen ist.
    Der Kündigungsgrund für die fristlose Kündigung entfällt aber, wenn Ihr sofort die ausstehende Miete nachzahlt. Wenn Ihr Glück hattet, dann ist nicht gleichzeitig eine ordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (Mietrückstände) ausgesprochen worden

    Weiterhin ist es so, dass ein Verkauf des Hauses erstmal kein Kündigungsgrund für Euer Mietverhältnis ist. Da soll wohl eine Drohkulisse aufgebaut werden.

    Ich denke aber, dass es das Beste ist, wenn Ihr Euch möglichst schnell an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein wendet.

  • Zitat

    Ich brauche dringend Rat über die Gesamtsituation.


    Dann wende dich bitte an die Caritas, an RTL2 oder BILD. Die sind für solche "Romane" eher geeignet als ein Mietrechtforum.

  • 1. Sie sollten glücklich sein einen mündlichen Mietvertrag zu haben. Da brauchen Sie beim Auszug nur besenrein übergeben sowie auch kleine Reparaturkosten nicht tragen. Im übrigen haben Sie die gleichen Rechte wie bei einem schriftlichen Vertrag.
    Keine Sorge; Sie wohnen nicht "schwarz".

    2. Es wurde eine Gesamtmiete von 460 € vereinbart. Damit ist das eine Pauschalmiete mit der alle Nebenkosten abgegolten sind. Sie dürfen und können keine Betriebskostenabrechnung verlangen.

    3. Überweisen Sie schleunigst die ausstehende Gesamtmiete, denn damit ist die Kündigung vom Tisch.

    4. Die Mietzahlung überweisen Sie solange an die bisherige Vermieterin bis diese Ihnen mitteilt, das Sie ab dem Zeitpinkt die Zahlung an den neuen Eigentümer leisten müssen.
    Die Mitteilung muss vom bisherigen Vermieter kommen, nicht vom neuen Vermieter. Da würde ich mich dann auch gleich mal als neuer Vermieter bei Ihnen vorstellen und das Geld abkassieren. Ergo: Da könnte jeder kommen.:rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. Januar 2014 um 15:49)

  • Hallo Sindy,

    ich würde zu einem Fachanwalt gehen. Er soll beim AG eine Einstweilige Verfügung gegen den VM beantragen, wonach ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250ooo Euro angedroht wird, wenn er nicht augenblicklich die Eingriffe in den Besitzstand rückgängig macht.
    Mietrückstände würde ich sogleich ausgleichen.
    Solange Euer bisheriger VM Euch nicht den neuen VM schriftlich benennt, incl. Datum des Besitzübergangs, habt ihr mit dem neuen VM und dessen RA garnichts zu tun. Und deren "Kündigung" ist blosses Wunschdenken, Ihr braucht darauf noch nicht mal zu reagieren.

  • Da will Sie der neue Rambo wahrscheinlich kalt entsorgen. Also schnell zum Anwalt und Gericht, wie Berny schon schrieb und heben Sie jede Rechnung und Quittung aus, was die Umstände Ihnen jetzt kosten. Dann haben Sie bei einer Zivilklage gene den neuen Vermieter gleich Beweise zur Hand.

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