Hallo....ich habe immer ein betrag von 420€ gezahlt in dem auch die Nebenkosten mit drinne sind=300€ kalt +120€ Nebenkosten!ich wurde ungeplant schwanger
als meine Tochter dann auf der Welt war,habe ich weiterhin 420€ bezahlt.Da mein Ex mittlerweile dann zu uns ziehen wollte,fragte ich meinen Vermieter der unter mir wohnt ob das okay sei.Ja aber wir müssten dann 50€ mehr bezahlen!so er ist ausgezogen u.ich habe dann die normale miete an ihn überwiesenen.Gestern sagte er das ich zuwenig miete bezahlt habe,auf meine frage warum,antwortete er "Ja weil deine Tochter mit dir zusammen wohnt u.eine Person mehr im Haushalt ist!!!Und dann wäre es vieleicht für mich besser die Nebenkosten zusätzlich zu erhöhen,damit ich nicht am ende des Jahres nachzahlen muss...mit den nebenkosten verstehe ich ja,ist auch mein Gedanke gewesen!
Aber darf er mehr Miete verlangen wegen meiner Tochter,die erst 18 Monate ist??
Vermieter will mehr miete,da ich eine tochter bekommen habe
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aromasun -
22. Januar 2014 um 00:12 -
Erledigt
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darf er mehr Miete verlangen wegen meiner Tochter,die erst 18 Monate ist??
Nein, egal wie alt oder jung sie ist. -
......und um was geht es hier eigentlich. Miete oder Nebenkosten?
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......und um was geht es hier eigentlich. Miete oder Nebenkosten?
Das weiß vermutlich Fragesteller nicht mal so genau.
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Ich spreche von der miete,habe doch geschrieben das er meinte ich sollte dann auch noch über eine erhöhung meiner nebenkosten nachdenken!
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Es geht also um die Erhöhung der Kaltmiete. Da sehen wir etwas klarer.
Ein Mieterhöhung ist an eine gewisse Form gebunden.BGB § 558a - Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.Dann warten Sie mal die Textform und die damit verbundene Begründung ab.
Wecken Sie aber keine schlafenden Hunde!Was die Angleichung der Nebenkostenvorauszahlung angeht würde ich erst mal die Abrechnung abwarten.
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Ich spreche von der miete,habe doch geschrieben das er meinte ich sollte dann auch noch über eine erhöhung meiner nebenkosten nachdenken!
Wer etwas begehrt, soll selbst nachdenken...
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