Vermieter hat das Recht Malerbetrieb auszusuchen?

  • Hallo,
    in meinem Mietvertrag steht folgende Absatz: "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vomVermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht."
    Ich habe gelesen, dass so eine Klausel ungültig ist, weil auch der Mieter über den Fachbetrieb mitbestimmen darf.

    Nun meine Frage: Sind damit alle Klauseln zur Renovierung ungültig (habe so was gelesen...). Wenn ja, würde das heißen, dass auch wenn die Fristen überschritten sind, ich gar nicht renovieren muss?

    Danke für eure Antworten!

  • Hallo Gritti,

    ich halte diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters für ungültig. Sauber, besenrein und ohne Beschädigungen genügen.

  • Dies Klausel ist nicht mehr gültig.

    BGH 29.5.2013, VIII ZR 285/12

    Formularmäßige Klauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten sollen, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu beteiligen, und als Grundlage zur Berechnung der Abgeltungsbeträge den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts vorsehen, sind unwirksam. Die Formulierung benachteiligt die Mieter unangemessen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Januar 2014 um 22:03)

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht gar nichts zur Farbwahl.

    Muss auch nicht explicit geschrieben sein. Alle Wandfarben die anders als weiß oder pastell sind gelten als Sachbeschädigung bei Auszug und müssen überstrichen werden. Dieser Anstrich muss in handwerklicher Qualität deckend ausgeführt werden.

    In diesem Fall rettet dich auch keine ungültige Abgeltungsklausel.

  • Also muss ich die grell-bunten Wände auf jeden Fall anmalen.

    Jetzt aber auch noch mal zur grundsätzlichen Frage: Ich wohne seit 5 Jahren und 1 Monat in der Wohnung. Es sind Fristen (aber nicht starr!) vereinbart, dass Bäder/ Küche nach 3 Jahren, Wohn-/Schlafräume nach 5 Jahren und sonstige nach 7 Jahren zu streichen sind. Behalten diese ihre Gültigkeit, so dass ich Küche/ Bad und evtl. zwischendurch nicht renovierte Wohn-/Schlafräume auf jeden Fall auch streichen muss?

  • Es sind Fristen (aber nicht starr!) vereinbart, dass Bäder/ Küche nach 3 Jahren, Wohn-/Schlafräume nach 5 Jahren und sonstige nach 7 Jahren zu streichen sind. Behalten diese ihre Gültigkeit, so dass ich Küche/ Bad und evtl. zwischendurch nicht renovierte Wohn-/Schlafräume auf jeden Fall auch streichen muss?


    Ich antworte mal ausweichend: OB ein Raum während des Mietverhältnisses anzustreichen/ zu renovieren ist, ist Auslegungssache. Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Vermieter letztendlich per Gerichtsentscheid versucht hat, während der (gedeihlichen:o) Mietzeit einen Mieter zu zwingen, Teile seiner Mieträume zu renovieren.

  • Ja, das mit den bunten Wänden hab ich ja kapiert. Aber was ist mit den nicht-bunten Wänden (also auch wenn die älter sind als 3 oder 5 Jahre)?


    Wenn Du einmal dabei bist...., streiche doch alles und gebe dadurch Deinem Vermieter keine Chance.

  • Zitat

    Aber was ist mit den nicht-bunten Wänden (also auch wenn die älter sind als 3 oder 5 Jahre)?


    Du hast tatsächlich nicht kapiert. Du musst nur die Schönheitsreparaturen ausführen, die tatsächlich bei objektiver Betrachtung fällig sind. Egal ob die letzten Renovierungen 2, 5 oder 7 Jahre her sind.

  • Nee, das kapier ich wirklich nicht. Ich dachte ich muss wegen der ungültigen Vertragsklausel nichts machen. Und nur die bunten Wände anstreichen, weil die unter Umständen als Sachbeschädigung durchgehen?!

  • Zitat

    Ich dachte ich muss wegen der ungültigen Vertragsklausel nichts machen.

    Bisher kennen wir nur die sogenannte Abgeltungsklausel, und die ist ungültig. Wie die gesamte Klausel betreffend der Schönheitsreparaturen lautet, hast du bisher noch nicht geschrieben. Oder ich habe es nicht gelesen.

    Also, wie lautet diese Klausel mit den Fristen zu den Renovierungen Wort für Wort.

  • Ich habe den Vertrag gerade leider nicht zur Hand. Aber es ist keine starre Klausel. Sie ist mit "im Allgemeinen" formuliert und dann die Fristen (3/5/7 Jahre).

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