Raumthermostat Austausch

  • Haben ein Problem mit der Vermieterin. Das Raumthermostat war seit längerem defekt, ein Modell mit Uhr. Diese Uhr ist defekt. Jetzt war der Heizungsmonteur vor Ort und hat auf drängen der Vermieterin ein neues eingebaut welches aber nicht mehr über eine Zeitschaltuhr verfügt. Dieses wohl nur aus Geldgründen.

    Nun ist die Heizung über einen eigenen Kessel im Keller, aber ohne jegliche Uhrsteuerung! Weder am Kessel noch am Thermostat! Ist dieser minderwertigere Austausch hinzunehmen? Es kann nun keine Zeit gesteuerte Temperaturregelung mit Nachtabsenkung mehr erfolgen. Meines Wissens gibt es bei Geräten Bestandsschutz, und das nicht ein minder Wertigeres Gerät als vorher eingebaut werden darf.

    Ist dies so korrekt?

  • Natürlich hat da mit Mietrecht zu tun.

    Hallo Webster72,

    "Das Raumthermostat war seit längerem defekt, ein Modell mit Uhr."
    - Bitte einen Google-Bilder-Link.

    "Diese Uhr ist defekt. Jetzt war der Heizungsmonteur vor Ort und hat auf drängen der Vermieterin ein neues eingebaut welches aber nicht mehr über eine Zeitschaltuhr verfügt."
    - Bitte einen Google-Bilder-Link. Wo befindet sich jetzt das ausgebaute Teil?

    "Nun ist die Heizung über einen eigenen Kessel im Keller, aber ohne jegliche Uhrsteuerung! Weder am Kessel noch am Thermostat!"
    - Versorgt die Heizungsanlage noch andere Wohnungen im Haus?

    "Ist dieser minderwertigere Austausch hinzunehmen?"
    - Vorab: Nein.

    "Meines Wissens gibt es bei Geräten Bestandsschutz, und das nicht ein minder Wertigeres Gerät als vorher eingebaut werden darf."
    - Bestandsschutz hin und her... - aber Verschlechterungen hat der Mieter nicht zu akzeptieren.

  • Berny, wo steht das alles?

    Oder direkt gefragt:
    Wo ist ein Recht des Mieters auf das Vorhandensein einer automatisierten Nachtabsenkungsschaltung definiert?

    Normalerweise laufen die Streitereien ja umgekehrt, weil so manche Nachtabsenkung zu früh einsetzt oder die Temperatur dadurch zu tief abfällt. Hier aber hat der Mieter lediglich etwas Komfort verloren und muss nun bei Bedarf manuell den Raumthermostat bedienen.

    Eine Heizungsanlage um die Möglichkeit einer automatischen Zeitsteuerung zu kastrieren, finde ich ja auch nicht sonderlich pfiffig, aber ist das Vorhandensein einer solchen Steuerung wirklich Pflicht?

  • Berny, wo steht das alles?
    Oder direkt gefragt:
    Wo ist ein Recht des Mieters auf das Vorhandensein einer automatisierten Nachtabsenkungsschaltung definiert?


    ... oder nochmals direkt gefragt: Ist dem Mieter eine Verschlechterung der Wohnqualität (also ein Mangel) zumutbar, nur weil der VM zu geizig ist?:mad:

  • Das solltest du mit der Heizanlagenverordnung vergleichen, ob das in deinem Fall überhaupt erlaubt ist:
    Heizungsanlagen-Verordnung - HeizanlV


    Unglaublich, was in diesem Land alles befohlen und geregelt ist ... :eek:
    Aber der Hinweis scheint schwer berechtigt zu sein. Der §7, Abs. 1 von dem Ding könnte passen, falls er nicht speziell in diesem Fall von irgendeinem anderen tollen Gesetz ausgehebelt sein sollte.

  • ... oder nochmals direkt gefragt: Ist dem Mieter eine Verschlechterung der Wohnqualität (also ein Mangel) zumutbar, nur weil der VM zu geizig ist?:mad:


    Das weiß ich nicht. Ich hatte zur (angeblichen) Verschlechterung der Wohnqualität nichts gesagt. Du schon. Deswegen fragte ich da nach.

    Ich war nur auf der Spur der entschwundenen Zeitsteuerung. Ob das, wie Du unterstellst, ein Mangel und eine Verschlechterung der Wohnqualität ist, weiß ich nicht.

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